BGH-Urteil zum Widerufsrecht bei gewerblichen ONLINE-Auktionen

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    • Offizieller Beitrag


    Quelle:
    http://www2.ebay.com:80/aw/de-…tz.shtml#2004-11-03160723


    Ich denke das wird jetzt viele Händler abschrecken das noch was einzustellen, solange es neuware ist gehts ja noch aber wnen man ne Haushaltsauflösung macht dann ist ein Händler da benachteiligt.


    Ich finde es ungerecht, demnach kann ich ja jetzt auch auf normale Auktionen gehen und wenn mir da was dann nicht gefällt den Kauf rückgängig machen, ist doch .....

    -----====>>>>> :) 2001-2023 by Jens [NOT] :) <<<<<====-----
    Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet, bis sie es selbst tut.

  • Ich denke nicht, dass sich da so viel ändern wird.


    Viele vernünftige Händler haben so ein Widerrufsrecht bereits in Ihren Auktionen eingeführt. Ich denke, dass nun hauptsächlich eine Ramsch-Händler verschwinden werden (und das ist auch gut so).


    @ Jens - Nein, bei einer ordentlichen Auktion (z.B. bei einem Auktionshaus) gilt das nicht. Das Gericht hat hier nämlich klargestellt, dass es sich bei eBay-Auktionen nicht um "richtige" Auktionen handelt, sondern um Kaufverträge zum Höchstgebot (frag mich aber bitte nicht nach der juristischen Definiton).