Lenkradtausch B13 in N14

  • Hi Leute hier die Abschrifft eines Briefes von Nissan!!!
    Ich hoffe mal, dass ich mit der Veröffentlichung mit niemandem Ärger bekomme!!!


    Einbau eines Lenkrads des Typs B13, NISSAN 100NX in Nissan Sunny
    Fahrzeugident.-Nr: ..............


    Sehr geehrter Herr XYZ


    bezugnehmend auf Ihre Anfrage bestätigen wir Ihnen gerne, dass unsererseits keine
    technischen Bedenken gegen die o.g. Umrüstung bestehen. Folgende Lenkräder sind
    Bestandteil sowohl der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugtyps N14
    wie auch der des Typs B13.


    1) Lenkrad mit der Kennzeichnung: 484-Y-01
    2) Lenkrad mit der Kennzeichnung: 484-Y-03


    Folglich ist die Verwendung beider Lenkräder für die Fahrzeuge beider Typen in der
    jeweiligen ABE genehmigt. Eine Begutachtung des Einbaus durch eine amtlich
    anerkannte Überwachungsorganisation ist gemäß § 21 STVZO daher nicht erforderlich.
    Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass die Umrüstung fachgerecht durch
    einen Nissan Vertragspartner erfolgen muss, da unser Haus keine Verantwortung für
    die praktische Ausführung der o.g. Umrüstung übernehmen kann.


    Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung beinhalted nur die zulassungstechnische
    Freigabe der o.g. Umrüstung.


    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben


    Freundliche Grüße
    Nissan Motor Deutschland GmbH
    Abteilung Kundensevice



    (btw: das währe was für die Datenbank)


    greetzz DoG

    Micror rockt das alternative metall!!!

    NISSAN for the SUNNY side of drive :]

    "another day, another vendetta"