Hi Leute hier die Abschrifft eines Briefes von Nissan!!!
Ich hoffe mal, dass ich mit der Veröffentlichung mit niemandem Ärger bekomme!!!
Einbau eines Lenkrads des Typs B13, NISSAN 100NX in Nissan Sunny
Fahrzeugident.-Nr: ..............
Sehr geehrter Herr XYZ
bezugnehmend auf Ihre Anfrage bestätigen wir Ihnen gerne, dass unsererseits keine
technischen Bedenken gegen die o.g. Umrüstung bestehen. Folgende Lenkräder sind
Bestandteil sowohl der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugtyps N14
wie auch der des Typs B13.
1) Lenkrad mit der Kennzeichnung: 484-Y-01
2) Lenkrad mit der Kennzeichnung: 484-Y-03
Folglich ist die Verwendung beider Lenkräder für die Fahrzeuge beider Typen in der
jeweiligen ABE genehmigt. Eine Begutachtung des Einbaus durch eine amtlich
anerkannte Überwachungsorganisation ist gemäß § 21 STVZO daher nicht erforderlich.
Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass die Umrüstung fachgerecht durch
einen Nissan Vertragspartner erfolgen muss, da unser Haus keine Verantwortung für
die praktische Ausführung der o.g. Umrüstung übernehmen kann.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung beinhalted nur die zulassungstechnische
Freigabe der o.g. Umrüstung.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben
Freundliche Grüße
Nissan Motor Deutschland GmbH
Abteilung Kundensevice
(btw: das währe was für die Datenbank)
greetzz DoG