smart Dann versichert dir niemand mehr die Kasse wenn du da mehr als 400Euro drin sind. Deshalb muß man ja auch immer den Überschüßigen Betrag heraus nehmen. MFG EWR
Ich denke die rechtliche Seite lässt sich auch ganz einfach aus dem Vertragsfreiheitsrecht herleiten. Im Prinzip kann die Tankstelle ihren Vetrag mit dem Käufer so erstellen wie sie lustig ist (abgesehen von gewissen Grundrechten wie z.B. Diskrimierung und auch in bestimmten Masse Dinge, die sich aus dem BGB über Verträge mit Privatleuten herleiten lassen), solanbge die AGBs an einer frei zugängigen Stelle aushängen und gegen ganz gründsätzliche Dinge nicht verstossen sind sie bindend wenn du dort einkaufst, es ist deine Pflicht dich eben vorher über die dort gültigen AGBs zu informieren (deshalb ja auch die Aushangpflicht)
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