Zugeparkt

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.927 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von domi.

  • Hallo,


    ich hätte mal an die Rechtsexperten eine Frage: Da wir mit 3 Autos und nur 2 Stellplätzen etwas Parkplatzprobleme haben, muss ich oft auf den öffentlichen Parkplätzen in unserer Siedlung parken. Die Straße ist so breit, dass 2 Autos noch gerade so durch passen. Die öffentlichen Parkplätze sind rechtwinkelig zur Straße angeordnet. In den letzten Tagen ist es öfters passiert, dass so nen oller Golf :uzi: am rechten Fahrbahnrand geparkt hat, so dass noch ca. 2 Meter platz zum Ausparken waren.


    Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte.....


    Nun komme ich net mehr an meinen Primi ran :heul: . Gut, gestern war das Wetter so weit ok, dass ich mit meinem Roller fahren konnte, ist aber schon sch****, wenn man mal schnell weg muss. Was kann ich dagegen machen? Mit Papas Auto und Abschleppseil selber beseitigen? Oder die Anhängerkupplung anbauen und doch mal versuchen, wie weit ich komme, bis es Geräusche macht :flipa: ? (alles nur Spaß) :tml:


    Ich dachte eher daran, mal Fotos machen und dann zum Ordnungsamt zwecks Anzeige. Ist das möglich bzw. bringt das was? Oder können die :pol: was machen, wenn ich sie direkt rufe? Abschleppen auf Kosten des Golf-Fahrers? Habe ich da eine Chance gegen den?



    Gruß,
    Bernd

  • Ist denn da wo der Golf parkt, irgendwie ein generelles Parkverbot oder so?


    Ansonsten würde ich es erstmal über eine weg versuchen der evtl dir hilft und ihm geld und ärger erspart, einfach nen zettel an die scheibe batschen das er dich zugeparkt hat und du ihn bittest das nächste mal rücksichtsvoller zu parken.


    ansonsten die :pol: rufen wenns schnell gehen muss. ich weiss aber nicht ob du dann die abschleppkosten erstmal auslegen musst.


    gruß

  • Leider ist dort kein direktes Parkverbot. Aber §12 StVO Absatz 3:


    Das Parken ist unzulässig
    1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
    2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
    3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

    4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),
    5. [aufgehoben]
    6. vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201)


    Es ist zwar keine Grundstücksausfahrt (3), aber doch ein Parkplatz(2). Und unter Benutzung verstehe ich auch das wieder weg fahren. Desweiteren parkt er auf einen durch andere Steine markierten Fußweg, den er somit versperrt (ist glaube ich auch verboten).
    Wenn es da keine Regelung gibt, kann ich es dem nächst ja genauso machen. Mitten auf der Straße Warnblinkanlage an und hoffen, dass die Batterie bis zum nächsten Morgen durchhält :peace:


    Gruß,
    Bernd

  • Frag doch mal beim Ordnungsamt nach........die lieben solche Hinweise

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • §12 StVo wurde ja schon zitiert. Wenn ein Auto so ungeschickt geparkt wird, dass ein anderes nicht mehr wegkommt..... :rolleyes:


    :polizei: 8)

  • Zitat

    Original von Sumpfbulle
    Frag doch mal beim Ordnungsamt nach........die lieben solche Hinweise


    Genau!!! ... und belohnen den Zuparker mit einem Knöllchen...
    Ab dem zweiten oder dritten Knöllchen weiß er dann auch, dass es offenbar Jemand behindert... :D


    Ansonsten bliebe Anzeige bei der :pol: wegen Behinderung...


    und natürlich auch Abschleppen: das Geld dafür musst du aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zivilrechtlich einklagen...
    (sichere, aber langwierige Methode, sich Feinde zu machen... -> Auto noch kratzerfrei???)


    lpi

    Frauen sind wie Tornados: Wenn sie kommen sind sie heiß und feucht, wenn sie gehen nehmen sie Autos und Häuser mit...


  • Da es sich um das Abschleppen von öffentlichem Verkehrsgrund zwecks Nutzbarmachung ÖFFENTLICHER Parkplätze handelt, glaube ich kaum, dass Du mit den Kosten in Vorlage treten mußt. Was anderes wäre es, wenn einer auf Deinem Privatparkplatz steht und Du den abschleppen lassen willst. So ist das eine normale Verkehrsbehinderung und daher unentgeltlich vom zuständigen Ordnungsamt zu beseitigen. Die Kosten trägt dann der Halter des Golf bei Abholung vom Hof des Abschleppdienstes.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Der darf sich da nicht hinstellen!!!
    Ich hab auch gegenüber einer Garage geparkt.
    Und mein lieber Nachbar(VW Fahrer), hatte mir ne Delle rein gefahren.
    Als ich dann die Polizei holte, weil er es abstreiten wollte .Haben die zu mir gesagt das ich Glück habe ,das sie heute gute laune haben und mir kein Ticket austellen. Zum Glück wusste das mein Nachbar nicht!!!
    Sonst hätte ich denn SChaden selbst zahlen müssen

  • Zitat

    Original von domi
    Der darf sich da nicht hinstellen!!!
    Ich hab auch gegenüber einer Garage geparkt.
    Und mein lieber Nachbar(VW Fahrer), hatte mir ne Delle rein gefahren.
    Als ich dann die Polizei holte, weil er es abstreiten wollte .Haben die zu mir gesagt das ich Glück habe ,das sie heute gute laune haben und mir kein Ticket austellen. Zum Glück wusste das mein Nachbar nicht!!!
    Sonst hätte ich denn SChaden selbst zahlen müssen


    Nicht ganz richtig. Den Schaden zahlt immer der Unfallverursacher. Dabei ist es unerheblich, ob das parkende Fahrzeug, dass er gerammt hat, dort hätte stehen dürfen oder nicht.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • weider was gelernt :spring:
    Das heisst wenn ich Geld brauch dann stell ich mich da wieder hin :D
    Aber Verwarnungsgeld muss man doch bezahlen oder?

  • Zitat

    Original von domi
    weider was gelernt :spring:
    Das heisst wenn ich Geld brauch dann stell ich mich da wieder hin :D
    Aber Verwarnungsgeld muss man doch bezahlen oder?


    Yep! Das wirste dann müssen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von domi
    Ich danke dir :spring:


    Da nich führ! Aber ich übernehme keinerlei Gewähr. Ist nämlich auch Auslegungssache. Du hast nämlich eine sogenannte Betriebshaftung allein durch die Existenz Deines Autos im öffentlichen Verkehrsraum. Ein ungnädiger Verkehrsrichter könnte im Streitfalle zur Feststellung einer Mitschuld kommen. Also solltest Du Dich nicht auf das verlassen, was die Regel ist und auch vernünftig klingt. Kann auch ins Auge gehen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Das war ja nicht unbedingt ernst gemeint!!!
    Wenn ich Geld brauch dann mach ich das anders :D :Sex: