THX an die "Jünglinge"!
Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 6.546 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Bartman.
THX an die "Jünglinge"!
ZitatOriginal von GT-HRO
habt ihr beide einen wettbewerb laufen wer die meisten beiträge spammt
ich trink auf euch
Granatenidee, Göttlicher!
Heute aber ohne mich! Das "wahre Leben" wartet in Form meiner Frau auf mich!
gut dann werde ich meine beiträge auch mal tunen mit unsinnigen scheiss herr gildo
vielleicht sollten wir das umbenennen in "Spammer Thread"
oder "wir labern mal nur grütze thread"
@ fossie
dir sitz wohl heut der schalk im nacken hahaha
was is denn jetzt raus gekommen? inwiefern dürfen die nun den führerschein bei deinem freund einziehen? und ab welcher geschindigkeitsüberschreitung war es möglich?
ZitatOriginal von GT-HRO
@ fossie
dir sitz wohl heut der schalk im nacken hahaha
Nein, da sitze ich!
ZitatOriginal von Hello Again
Wenn ich mich nicht irre is das mit nem Abstand von 100m gewesen da kam iirgendwann mal nen Beitrag drüber ;)...
Ja, in dem Beitrag stand unter anderem, dass das die Bundesländer selbst regeln und weiter stand dort, dass es sich lediglich um Richtlinien handelt, was heißt, dass unter Umständen die in der Richtlinie angegebene Distanz unterschritten werden kann.
PSPF
Weil er innerhalb einer gewissen Frist eine Ordnungswidrigkeit wiederholt hat.
Und mit dem Gespamme ist hier jetzt Schluss, was eine Unverschämtheit!
danke das ist eine aussage mit der man mal was anfangen kann
Die Fristen sind zZ glaube ich ein Jahr.
Es gibt die 2x26-Regel, welche ein Fahrverbot bei Wiederholung (also einmal Bußgeld für +26Km/h und dann erneut eine Übertretung um mind. 26Km/h innerhalb eines Jahres) vorsieht, auch wenn es sonst bei +26 keines gäbe.
Das variiert aber von Fall zu Fall sehr unterschiedlich, je nachdem in Welchem zeitlichen Abstand, wie viel zu schnell usw usf... (mangelnde Rechtstreue)
das mit der 2x 26 regel hab ich auch gelesen das ist glaub ich aber nur eine richtlinie weil je nachdem wie oft und wie schnell man hintereinander innerhalb dieser jahresfrist geblitzt wird
weil die können dann auch sagen du warst z.b. nur 21 zu schnell wurdest aber schon 3 mal innerhalb kürzester zeit geblitzt und hattest schon ein monat fahrverbot liegt die sogenannte beharrlichkeit vor.
und dann sagen sie halt wieder geb ab den lappen
ZitatOriginal von GT-HRO
das mit der 2x 26 regel hab ich auch gelesen das ist glaub ich aber nur eine richtlinie weil je nachdem wie oft und wie schnell man hintereinander innerhalb dieser jahresfrist geblitzt wird
Esist schon eine Verordnung und hast damit einen anderen Charakter, als eine Richtline.
Zitatweil die können dann auch sagen du warst z.b. nur 21 zu schnell wurdest aber schon 3 mal innerhalb kürzester zeit geblitzt und hattest schon ein monat fahrverbot liegt die sogenannte beharrlichkeit vor.
...
Genau, siehe Stichwort Rechtstreue in meinem Beitrag oben, es kommt halt wie immer darauf an
also, das mit den 2x26 hab ich grad hinter mir. so, und wenn ich jetzt mit 17 oder 21 innerhalb des nächsten jahres wieder zuschnell bin kann ich wieder damit rechnen den lappen abgeben zu müssen???
was dass denn für ne scheiße???
Ja, so kann es sich verhalten,
wenn du innerhalb kurzer Zeit (12 Monate) Verstöße wiederholst und damit zeigst, dass du der verantwortungsvollen Führung eines KFZ im offenen Verkehrsraum nicht gewachsen bist und aus den letzten Fehlern nichts gelernt hast (rechtsreue gesinnung, mangelnde Einsicht). Es muss aber auch ein "innerer" Zusammenhang zwischen alten und neuen Taten bestehen.
Es ist ales recht schwammig formuliert und schlussendlich kommt es auf viele Details an.
okay, danke.
da haben wir sooo viele gesetze und es ist doch nicht alles klar geregelt!
ZitatOriginal von GT-HRO
@ Christian
gut den brief kann ich nich lesen kumpel wohnt in bayern
Das erklärt einiges.
Die Zentrale Bußgeldstelle in Bayern verhängt ab dem zweiten Verstoß im Anzeigenbereich innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot von 1 Monat.
Wenn Dein Kumpel den Schein innerhalb von zwei Wochen abgeben muß, dann deutet das darauf hin, dass er seinen Schein eh schonmal los war. Bei Ersttätern gibt man denen 4 Monate Zeit.
Dein Kumpel sollte also mal schleunigst seinen Fahrstil überdenken.
ZitatOriginal von RoadDogg
Ja, so kann es sich verhalten,
wenn du innerhalb kurzer Zeit (12 Monate) Verstöße wiederholst und damit zeigst, dass du der verantwortungsvollen Führung eines KFZ im offenen Verkehrsraum nicht gewachsen bist und aus den letzten Fehlern nichts gelernt hast (rechtsreue gesinnung, mangelnde Einsicht). Es muss aber auch ein "innerer" Zusammenhang zwischen alten und neuen Taten bestehen.
Es ist ales recht schwammig formuliert und schlussendlich kommt es auf viele Details an.
Der innere Zusammenhang ist bei zwei Geschwindigkeitsverstößen immer gegeben.
Fakt ist: zweimal innerhalb eines Jahres im Anzeigenbereich geblitzt -> Fahrverbot.
ja wie gesagt er musste sein lappen schon mal abgebendieses jahr es ging ja wie gesagt nur darum das er jetzt mit 21 zu viel geblitzt worden ist und das gibt ja normalerweise kein fahrverbot deshalb ist ja das thema auch erst entstanden
ZitatOriginal von GT-HRO
ja wie gesagt er musste sein lappen schon mal abgebendieses jahr es ging ja wie gesagt nur darum das er jetzt mit 21 zu viel geblitzt worden ist und das gibt ja normalerweise kein fahrverbot deshalb ist ja das thema auch erst entstanden
Dann soll er mal in sich gehen ob er gewillt ist, sich den normalen Gepflogenheiten im Straßenverkehr anzupassen. Alternativ kann er auch freiwillig auf den Führerschein verzichten. Spart der Verwaltungsbehörde viel Arbeit.
Wie soll dann unser hochwertiges land zu geld kommen um es sinnlos zu verschwenden
ne spass bei seite ich denke mal jeder ist alt genug um zu wissen was man macht wenn er der meinung ist er muss so fahren dann ist das eine entscheidung die er für sich getroffen hat
ich selber z.b. fahr auch vorschriftsmässig 10-15 zu schnell und wenn da was kommt muss ich damit leben und es bezahlen