Ärger bei E-Bay

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 6.819 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von MaximaV6.

  • Hat jemand Ahnung von E-Bay???
    Habe Felgen ersteigern wollen, auch den Zuschlag bekommen. Danach stellte sich aber heraus, dass der Verkäufer, der angegeben ist, gar nicht mit dem tatsächlichen Verkäufer identisch ist. Als ich mit dem Typen telefoniert habe um zu klären, ob ich die Felgen abhole oder sie mir schicken lassen wurde der ausfallend und hat angefangen mich zu beschimpfen und mir schließlich mit dem Anwalt gedroht - ich hätte meine Vertragspflichten nicht erfüllt! Ich habe jetzt ein ungutes Gefühl bei dem Typen und bezweifle, dass alles mit rechten Dingen zuginge - ich soll das Geld überweisen und hoffen, dass ich die Felgen auch irgendwann zu Gesicht bekomme...


    Was kann man da denn machen??? ???

  • Nimm Dir selber nen Anwalt, bewerte den Typen schlecht, schreibe ein Protokoll von Eurem Gespräch und schick das an eBay, druck sein Angebot aus.


    Schau mal ganz genau, ob im Angebot was von Vorkasse drinsteht.


    Zahle nichts vorher, wenn es nicht absolut sauber abläuft.


    Und wegen seinem Anwalt brauchst Du Dir nicht soooo sehr nen Kopp machen, denn wenn Du vom Vertrag zurücktrittst (gibt triftige Gründe die das erlauben, Dein Anwalt weiß da mehr), dann kann er sich an den nächsthöheren Bieter halten.


    P.S.: Vielleicht gehört das eigentlich ins eBay-Board bei An&Verkauf? Frag mal RoadDogg!

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    Einmal editiert, zuletzt von Palermo ()

  • [offtopic]
    Thread verschoben und Hinweis im ursprünglichen Board erstmal gelassen. Es gibt hier zwar schon einen Thread über Ärgernisse mit eBay aber ich will den Thread jetzt erstmal so lassen!


    Greetz ;)
    [/offtopic]


    Ich habe das jetzt nicht so ganz verstanden:
    Warum sollst du deine Vertragspflichten nicht erfüllt haben? Habt ihr kurz nach Auktionsende Kontakt aufgenommen? Was heißt der Verkäufer ist nicht der Verkäuferm der in der Auktion angegeben ist? Hat der Verkäufer negative Bewertungen???

  • Hallo RaodDogg!


    Also, ich habe den Zuschlag bekommen und dann werden ja die Daten des Handelspartners angezeigt. Daraufhin habe ich ihm eine E-Mail geschickt um zu regeln, wie ich an die Felgen komme - ob er sie verschickt oder ich sie hole. Abends bekam ich eine E-Mail von einem ganz anderen Typen, der die Felgen in Wirklichkeit verkauft. Er hat erklärt, er habe keine Internetzugang und deshalb das Benutzerkonto eines Freundes benutzt. Das fand ich ja schon komisch, schließlich kann sich ja jeder kostenlos bei E-Bay anmelden. Zunächst habe ich gefragt, ob die Felgen auch für den P11-144 1.6 gingen (weil im Angebot nur P11-144 stand) woraufhin der Typ gleich ausfallend wurde: "ich hätte mir so was früher überlegen müssen und ich hätte die Felgen gekauft und damit sei das erledigt" (dabei habe ich ja nur gefragt). Ich sagte ihm dann, ich wüßte noch nicht, ob ich die Felgen dieses Wochenende holen könnte und ggf. solle er sie mir doch schicken. Dann hat er richtig losgelegt und angefangen mich zu beschimpfen, "ich würde meine Vertragspflichten verletzen und sollte gefälligst das Geld schnellstens überweisen sonst würde er einen Anwalt einschalten"!
    Ich finde das ganze recht merkwürdig und habe Bedenken, ob der Typ irgendwie versucht, mich abzuzocken. Hat er vielleicht was zu verbergen???
    Schließlich habe ich auch keine Lust, das Geld zu überweisen und von die Felgen nicht zu Gesicht zu bekommen. Dadurch dass er nicht mit dem Verkäufer im Angebot übereinstimmt, habe ich ja keine Daten von ihm, lediglich den Namen.
    Er hat doch gegen die Richtlinien von E-Bay schon verstoßen als er unter einem fremden Nutzerkonto gehandelt hat!


    So, das war vielleicht etwas zu ausführlich, aber jetzt kannst Du Dir selbst ein Bild davon machen...


    Ich habe keine Ahnung, wie das jetzt weitergehen soll ?(

  • erstens würde ich ihm sagen, dass du die felgen persönlich abholst. sonst läuft garnix.


    wie waren denn die versandbedingungen???


    selbstabholung ist eigentlich immer (bei großen sachen) angegeben!


    wenn der typ wieder beleidigend wird, würde ich ihm mit dem anwalt drohen, da er seine verkäuferpflicht verletzt, weil er nicht in der lage dazu ist, den vertrag unter dach und fach zu bringen. das zwar kein vertragsbruch, aber er kommt dir mit seinen antworten, die nix mit deinen fragen zu tun hat, auch nicht entgegen.


    drohen hilft meistens, auch wenn man keinen trifitigen grund hat, haben doch die meisten respekt vor´m kadi.


    lass dir seine adresse geben und schick ggf. einen freund zu ihm, dass er die felgen abholt. so umgehst du unnötigen ärger! versand würde ich dir nicht empfehlen. hab das schon gemacht. hat mal locker 100 flocken gekostet

    Wer andern eine Bratwurst brät, hat selbst ein Bratwurstbratgerät.

  • Hört sich ja echt krass an! Also wenn würd ich die Felgen auch abholen! Falls du das per Nachnahme geregelt bekommst kann ich dir german parcel empfehlen da kannste die felgen schon für 10 oder 15 Euro pro Packet (2 pro packet) verschicken ist auf jeden Fall günstiger als die Post!
    du bekommst das schon geregelt! zur not gibts ja anwälte denn du hast ja nen kaufvertrag und den muss der ja auch einhalten!


    mfg eins_null

  • Wenn er wirklich nicht so weit weg wohnt, wäre eine Abholung wohl geschickt! Oder wie 1.0 sagte per Nachname!
    Ich habe für 4 neue Alus 35Euro Versand mit DPD bezahlt, war allerdings von ner Firma...
    Bloß nicht verrückt machen...


    Wenn der ganze Krampf vorbei ist, ich habe ein paar Beiträge vorher nen Link gepostet, dann kannste ja vor dem Typen warnen und diesen Thread verlinken, aber erst wenn alles vorbei ist...

  • also bislang hast du noch nix falsch gemacht, und da kann der typ erzählen, was er will.


    xgordonx schon meinte, hol die dinger selbst ab, oder wenn arg weit weg ist, schick nen kumpel von dir, der näher dran wohnt.
    mach vorher nen termin mit dem verkäufer aus, welcher jedoch möglichst bald sein sollte, da man bei ebay allgemein von einer schneller abwicklung ausgeht. und sag ihm das er dann bei abholung gleich seine kohle bekommt. damit hast du dein soll erfüllt.
    wenn er sich nicht drauf einlassen will, den kauf ablehnt und gar seinen anwalt einschalten will, dann ist er schön blöd.
    die einschaltung des anwaltes verursacht kosten - unnötige kosten, denn was kann der anwalt schon erreichen? - das der verkäufer letztendlich sein geld bekommt und du die ware - aber soweit einig seit ihr euch ja auch schon vorher gewesen! daher gibt es schliesslich die schadengeringhaltungspflicht (schönes wort!), wonach unnötige kosten zu vermeiden sind.


    ich glaube eher, dass er auch nur den dicken mann markieren wollte. drohen tun viele, aber nur wenige schalten tatsächlich nen anwalt ein. und falls doch, dann nimm dir auch einen, denn du bist im recht und da würde ich mir keine gedanken machen.


    wenn er sich nach deinen bedingen übers abholen und bezahlen will, bleibt´s ihm ja noch unbenommen vom verkauf zurückzutreten, und dann würde ich mir an deiner stelle auch keine kopf machen, denn mit solchen typen braucht man wirklich keine geschäfte zu machen.


    und wenn´s deswegen ne schlechte bewertung bei dir ebay geben sollte, kommentiere sie und stehe drüber.
    und geb dem offizellen verkäufer auch ne schlechte bewertung, auch wenn´s nicht der eigentliche ist, schliesslich unterstützt er ja das ganze.

  • Also inzwischen sieht es so aus:
    Der Typ hat mir per SMS geschrieben, der Handel sei nicht korrekt beendet worde und er wolle jetzt seine E-Bay Gebühren von mir haben!


    Ich habe inzwischen das ganze dem E-Bay Service geschrieben und die prüfen die Sache noch...


    Die Felgen selbst abzuholen erscheint mir auch besser, allerdings ist es nach Hamburg ´ne ganze Strecke von mir aus und ich kenne auch niemand in der Nähe.
    Ich weiß aber auch wirklich nicht, ob ich die Felgen überhaupt noch nehmen will in ANbetracht des ganzes Ärgers - schließlich traue ich dem Typen bestimmt nicht über den Weg...


    Schließlich kann er die Felgen ja auch an den zweithöchsten Bieter verkaufen, soll der sich doch damit rumärgern - ich wüßte dann aber nicht, wieso der von mir die E-Bay Gebühren bekommen sollte.


    Mal sehen, was da noch passiert...

  • Ich bin zwar kein Jurist, aber meiner Meinung nach,
    hast du garnichts zu befürchten, wenn du die Felgen nicht kaufst.


    Mit dem Ersteigern der Felgen hast du einen Kaufvertrag mit dem bei ebay angegeben Verkäufer geschlossen. Dieser hat aber gar keine Felgen und
    kann damit den Kaufvertrag mit dir nicht erfüllen.
    Damit ist dieser Kaufvertrag geplatzt. (du könntest teoretisch von diesem die Felgen einfordern, oder Schadensersatz verlangen)


    Nun kommt ein neuer Verkäufer auf dich zu und will dir anstatt des ebayers dir seine Felgen verkaufen.
    Dies ist jedoch nur ein Angebot und noch lange kein Kaufvertrag. ein Kaufvertrag mit diesem neuen Verkäufer kommt erst zustande, wenn du dieses Angebot annimmst, und zustimmst, die Felgen zu diesem Preis zu kaufen.


    ciao
    wolfi

  • Ich habe mich inzwischen bei einem Juristen kundig gemacht. Die Auktion ist offenbar tatsächlich rechtskräftig auch wenn der Verkäufer ein ganz anderer ist, als in der Auktion angegeben. (Was ich mehr als krass finde!!! Schließlich kaufe ich beim Bäcker auch keine Brötchen, die ich beim Metzger bezahlen muss.)


    Der Typ hat geschrieben, er wolle die E-Bay Gebühren erstattet haben weil die Auktion nicht vollständig beendet wurde. Jetzt habe ich einen Verrechnungsscheck geschickt und hoffe, damit von der Sache nichts mehr zu hören.


    Und die beim E-Bay Service meinten, es sei zwar nicht ganz richtig, dass man unter einer fremden Identität bzw. einem fremden Nutzerkonto Sachen anbietet aber letzlich müßte ich die Sachen nehmen... (obwohl in den AGB von E-Bay ausdrücklich steht, das Nutzerkonto sei nicht übertragbar).


    Falls noch jemand eine Idee zu der Sache hat würde ich mich freuen, davon zu hören.
    Gruß an alle da draußen,


    Martin

  • also die e-bay-gebühren hätte ich dem nicht erstattet, zumal die vom verkäufer zu tragen sind (außer er hat´s ausdrücklich in seiner aktion vermerkt, aber auch dann müsstest du die nur zahlen, wenn der kauf auch tatsächlich zustande kommt). ich hätte es drauf ankommen lassen, da er nach meinen juristischen kenntnissen im unrecht ist, und du zu keiner erstattung verpflichtet bist.


    egal, auf grund der neuen sachlage, sprich dass du ihm die gebühren erstattest hast, dürfte die sache wirklich für dich erledigt sein.
    denn in dem moment, in dem er den scheck einlöst, erkennt er an, dass der kauf nicht zustande gekommen ist, und du ihm kulanterweise die daraus resultierenden umkosten erstattet hast.
    er kann dann nicht mehr auf eine kaufabwicklung mit dir bestehen.


    hinzu kommt, dass es ihm frei bleibt, dass geschäft mit dem zweithöchsten bieter abzuwickeln, und sollte er tatsächlich von vornherein geschrieben haben, dass die e-bay-gebühren vom käufer zu tragen sind, dann kann er sie von dem auch noch mal kassieren.

  • Hallo Crowny!
    Du könntest damit Recht haben, dass ich die E-Bay Gebühren nicht hätte erstatten müssen. Allerdings bin ich froh, wenn dieser Horror endlich zu Ende ist - mir liegt es einfach nicht so sehr, so eine Geschichte bis zum Letzten durchzuziehen. Ich hoffe nur, dass er den Scheck einlöst und damit wirklich Ruhe ist...
    Ich habe ja einen Juristen deswegen befragt und der meinte, die Rechtslage bei solchen Internetauktionen sei recht ungünstig, da die Möglichkeiten, vom Kauf zurückzutreten recht schlecht seien und das ansonsten gültige 14tägige Rücktrittsrecht hier nicht wirksam sei.


    Bei der ganzen Geschichte muss ich gestehen, dass die Tatsache, dass der Typ mich offensichtlich abziehen wollte und rein zufällig auch noch Türke oder sowas ist, jene Klischees und Vorurteile bestätigt, die ich bislang für unangemessen hielt. Das scheint wirklich so ein mieser ...... zu sein, der sich über alle geltenden Bestimmungen hinwegzusetzen versucht. Ich weiß echt nicht, was ich dazu noch sagen soll.


    Wenn das ganze ausgestanden ist werde ich hier dessen Namen und den Nutzernamen bei E-Bay reinsetzen, damit demnächst nicht etwaige Interessenten ohne Vorwarnung das Vergnügen haben, sich mit dem Typen auseinandersetzen zu müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von msoeffing ()

  • Jetzt habe ich eine Mail von E-Bay bekommen in der sie so dämlich nachfragen, ob ich die Transaktion tatsächlich nicht durchgeführt habe. Der Verkäufer hat eine Gutschrift für die Gebühren beantragt, dabei habe ich die dem Typen doch per Verrechnungsscheck erstattet.


    Können die von E-Bay mich da noch nötigen, die Transaktion durchzuführen?
    Vorher war es denen ja auch egal, dass der Verkäufer die AGB von E-Bay verletzt hat...

  • Schildere eBay mal ganz genau den Fall und frage dann am Schluß, unter welchen Bedingungen man sich über die AGBs hinwegsetzen darf und ob Du das auch darfst?! :evil:
    :))


    Vielleicht löst das ja was aus...

    In Memoriam Maxima V6 aka Roman: www.dkms.de
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  • Zitat

    Original von msoeffing
    Jetzt habe ich eine Mail von E-Bay bekommen in der sie so dämlich nachfragen, ob ich die Transaktion tatsächlich nicht durchgeführt habe. Der Verkäufer hat eine Gutschrift für die Gebühren beantragt, dabei habe ich die dem Typen doch per Verrechnungsscheck erstattet.


    Sollte die Standartautomail von Ebay sein. Die kommt dann wenn der die Gutschrift beantragt. Das würde bedeuten er hat Ebay mitgeteilt das du dich net gemeldet/net gezahlt hast. solltest zusehen das Du deine Kohle wiederbekommst. Von ebay aus kriegste in sonem Falle nur ne Verwarnung (davon kannste 3 bekommen, bei der dritten fliegste raus)

  • Zitat

    Original von msoeffing


    Können die von E-Bay mich da noch nötigen, die Transaktion durchzuführen?
    Vorher war es denen ja auch egal, dass der Verkäufer die AGB von E-Bay verletzt hat...


    nein, e-bay kann dich zu garnix nötigen. die stellen im internet nur die auktionsplattform zur verfügung, sprich die gelegenheit zum vertragsabschluss, dass ist so ähnlich wie beim makeln, und dafür bekommen sie halt die e-bay-gebühr.
    der eigentliche kauf ist aber rechtlich nur ´ne sache zwischen verkäufer und käufer. kommt kein kauf zustande, dürften eigentlich auch keine e-bay-gebühren für den verkäufer anfallen.
    e-bay kann dich dann verwarnen, weil du durch das platzen dees handels gegen die agb´s verstoßen hast, mehr theoretisch nicht, außer dich im wiederholungsfalle ganz auszuschließen. aber dazu müßte man die agb´s mal genau durchlesen, die hab ich natürlich auch nicht vollständig im kopf.

  • Mal so eine Sache,die ich verzapft habe.Hatte was ersteigert un d der Verkäufer hatte dann so'ne blöde Mail geschrieben.Darauf hin habe ich nicht mehr gemeldet.Irgendwann kam ne Mail von ebey,das er die ebay-Gebühren einfordert.Darauf habe ich dann auch net reagiert.Und ? Passiert is überhaupt nix.Und das ganze ist schon 2 Monate her.Und es ist in der Regel bei ebay immer so.Es passiert einem nichts,ob du den Vertrag erfüllst oder nicht.Was soll ich denn machen,wenn einer den Vertrag nicht erfüllt?Wenn ich da nicht direkt hinfahre und mein Geld abhole,passiert dem anderen doch eh nix.Anders wäre es,wenn ich bezahle und der andere nicht liefert.

  • Was meint ihr denn -


    kann der Typ mich juristisch noch rankriegen? Ich habe immer noch die Befürchtung, dass der mir mit einem Anwalt kommt weil ich, wie er ja meint, ohne Grund den Vertrag nicht erfüllt habe... ?(


    PS: Ich möchte an dieser Stelle schon einmal sagen, dass es mich wirklich sehr freut, dass so viele von euch geschrieben haben und mich auf diese Weise bei dem ganzen Ärger unterstützen - Danke an alle, die geschrieben haben. Vielleicht ist das Theater ja bald vorbei!? :))

  • Es scheint, als würde sich doch noch alles zum Guten wenden.
    Gestern wurde der Verrechnungsscheck, den ich dem Verkäufer der Felgen geschickt habe, eingelöst. Da ich ihm ja geschrieben habe, dass mit Einlösung des Schecks alle Ansprüche erlöschen, dürfte das ja wohl das Ende der Geschichte gewesen sein - hoffe ich zumindest.


    Falls er jetzt noch juristische Schritte einleitet, würde er sich ja über die ausdrückliche Vereinbarung bezüglich des Verrechnungsschecks hinwegsetzen. Insofern bin ich jetzt ganz optimistisch... :Bier:


    Also - ich danke nochmals allen, die bislang geschrieben und Tipps gegeben haben. Falls noch jemand eine Idee dazu hat, ob nun endgültig Ruhe ist oder doch nicht, würde ich mich über einen Eintrag freuen.


    Ansonsten viele Grüße an alle da draußen,
    Martin.