Wichtig: Neon-Unterbodenbeleuchtung und Versicherung

Es gibt 565 Antworten in diesem Thema, welches 90.654 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Black P11.

  • Hab da mal ne Frage: Wollte auch die Unterbodenbeleuchtung ranmachen mit zusätzlich den Wischwasserdüsen. Wenn ich jetzt einen Stromschalter (Wie sie zum Besipiel bei Booten verwendet werden um die Stromzufuhr zu unterbrechen) verwende, den ich im Kofferraum installiert habe, müsste das ganze doch legal sein wenn ich den Schalter auf aus habe wenn ich fahre oder?

    Es gibt nichts das man nicht kann, es gibt nur die Bequemlichkeit es nicht zu erlernen!

  • Zitat

    Original von P10 SR20de 1995
    Wenn ich jetzt einen Stromschalter (Wie sie zum Besipiel bei Booten verwendet werden um die Stromzufuhr zu unterbrechen) verwende, ..


    Was soll das den für ein spezieller Schalter sein. Ein gewöhnlicher Ein- oder Umschalter tuts doch auch!!


    ;) Rainer

  • Moin!


    @Dogg:


    Hab ich genau so, alles zum Originalzustand umbaubar. :spring:


    @ P10 SR20de 1995:


    Vllt noch eine Info dazu:


    Laut FoliaTec ist der reine Anbau erlaubt, solange die Neons nicht funktionstüchtig sind. Heißt also, wenn die Neons niemalsnimmernicht anzuschalten sind, weder im Fahrbetrieb noch auf dem Parkplatz oder sonstwo. Damit solltest Du durch den TÜV kommen, wenn sie Dir das abnehmen, daß die Schaltung "tot" ist.


    Der Schalter im Kofferaum trägt ja dazu bei, daß der Stromkreis wieder aktiviert werden kann, was also nicht zulässig ist.


    Brabus hat diese Schaltung, bei der die Neons nicht mehr funktionieren, nachdem die Zündung betätigt wurde. Aber auch hier funzen die Neons ja noch bei Türöffnung.


    Und wenn Du damit einen schweren Unfall baust, zahlst Du bis Du an Dein Lebensende, wenn Du Pech hast.
    Mein Tipp: Laß es sein oder finde einen TÜV, der dir die Teile legal als Einstiegshilfe einträgt.


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • Das ist ne Idee mit der Einstiegshilfe. Ich glaub ich fahr mal beim Strassenverkehrsamt vorbei und frag die mal was sie abnehmen würden, also wie ich das ganze machen müsste.

    Es gibt nichts das man nicht kann, es gibt nur die Bequemlichkeit es nicht zu erlernen!

  • Hallo Leutz,
    die Unterbodenbeleuchtung darf angehen wenn man die Tüe offnet,da steht in der Aktuellen AutoBild.


    Im innenraum dürfen auch Neonröhren in Betrieb sein,sie dürfen aber niemanden blenden.


    Mfg PADDI

  • Das mit der Zustimmung liegt aber immer an der Tagesform deines TÜV Gutachters oder ob ihm dein Gesicht gefällt oder nicht!
    Auch wenn es mit Auflagen prinzipiell zugelassen wird gibt es Unterschiede die der TÜVler dann so auslegen kann das du die Teile wieder ausbauen mußt!

    Wer Schmetterlinge im Bauch haben will, muß sich Raupen in den Hintern schieben!

  • Zitat

    Original von [NPC]Paddi-K10
    Hallo Leutz,
    die Unterbodenbeleuchtung darf angehen wenn man die Tüe offnet,da steht in der Aktuellen AutoBild.


    Im innenraum dürfen auch Neonröhren in Betrieb sein,sie dürfen aber niemanden blenden.


    Mfg PADDI


    Kannste den Beitrag bitte einscannen und posten???


    ;) Rainer


  • ja werde ich nachher machen.

  • Moin!


    Da steht auch nix Weiter drin, als daß die Neons ans Einstiegshilfe erlaubt sind.


    Was heißt das für mich? Montag mit dem Heft in der Hand...nicht ins Klo, sondern zu TÜFF.


    Nebenbei werde ich bei Bild anrufen und den Verfasser des Artikels fragen, auf welche Grundlage er sich dabei stützt, sprich, auf welches Gesetz.


    Ich geb nicht auf, die Schweine vom TÜFF kriegen mich nicht klein. :hi:


    Nebenbei: Heute morgen standen die Bullen an der Ampel neben mir, als meine Wischerdüsen-Neons an waren. Haben aber nix gesagt, die Jungs. Vllt haben`ses auch net gesehen. Glück gehabt...hätte mcih wieder 15 € gekostet. :finger:


    Cy@,


    Byte

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  • @ ByTeCrAcKa
    Schön langsam entwickelt sich das Thema!!
    Vielleicht kannst du dem Autor des Artikels einen Quellennachweis für seinen Artikel entringen!!


    @ Paddi


    Danke für den Scan!


    ;) Rainer

  • Moin!


    Rainer:


    Naja, sogar mein ACR-Händler hat mir gesagt, die können als Einstiegsleuchten eingebaut werden. Was wird mit der Herr Dieckmann sagen? "Ist halt so, hört man doch überall." Ich gehe mal davon aus, sofern ich überhaupt zu ihm durchgestellt werde. Aber das wird schon.


    Mal abgesehen davon habe ich die Noens immer noch. Hab ja Letztens bei ebay von "Hesselink Motorsport" die Dinger gekauft. Es hieß, ich dürfe sie abgeben, solle sie unfrei zurückschicken. Und heute, nach 1 Woche, kommen sie wieder zurück! Annahme verweigert.
    Na, da wird sich mein Anwalt wieder freuen, daß er mal wieder was für mich machen kann. :flipa:
    Und dann kostet das 28 €(!!!!!) Porto! Die ich jetz auch noch zahlen soll. Nix da. Die sind ja dann teurer als bei D&W. Der kann was erleben..


    Cy@,


    Byte

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    Einmal editiert, zuletzt von ByTeCrAcKa ()

  • Ich hab den Blauen Glasaufsatz der auf dem Scan zu sehen ist. Kauft euch diesen Sche.. nicht. Sehe kaum mehr was.

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  • Ja es sieht echt toll aus. (Das Licht wird nicht Blau, sondern extrem weiss) Doch leider sehe ich damit nichts und deshalb finde ich es auch gefährlich. Blaue Standlichter finde ich in Ordnung. Rote sollten verboten werden. Kann sein dass man meint ein Auto fährt in die Gleiche Richtung.... =====> Unfall

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  • Moin!


    [OFFTOPIC]@Dogg:


    Frankiert? Ich habe es bei der Post abgegeben, die haben alles klar gemacht? Unfrei heißt ja, daß der Gegner das Porto zahlt. Hab sowas noch nie gemacht. Hätte ich einen Wert angeben müssen? Obwohl...die Post hat mich danach nicht gefragt. Inzwischen haben mich diese verfickten Neons schon 240 € gekostet! Da hätte ich auch gleich bei FoliaTec kaufen können...[/OFFTOPIC]


    Cy@,


    Byte

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  • Moin!


    Zurück zu den News... :Cobra:


    Ich habe eben mit dem Hernn Dieckmann gesprochen von der AutoBild. laut seiner Aussage ist dieser Fall der Ausstiegsbeleuchtung ganz klar in der Starßenverkehrszulasungsordnung geregelt.


    Das Buch könne man wohl in jedem Buchladen bekommen, ein genaues Kapitel oder der genauen Paragraphen konnte er mir momentan nicht sagen (oder wollte er nicht..?).


    Hat jemand das Teil oder kann es beschaffen? Dann würden wir uns der Sache mal nämlich genauer annehmen. Wenn net, frag ich mal beim Zulassungsamt nach.


    ~EDIT~
    Vllt tutet mir jemand den Gefallen und ruft bei dem Kerl nochmals an und erkundigt sich nach dem genauen Paragraphen etc. Sieht bissele doof aus, wenn ich da schon wieder nachfrage. ;)
    Die Nummer ist: 040-34700


    Sagt, Ihr wollt zu Herrn Dieckmann (freier Mitarbeiter).


    Wer das macht, postet bitte hier, damit net wieder alle anrufen. :P
    Wäre echt klasse, wenn das jemand hier erledigen kann und mir damit bissele unter die Arme greift. Immerhin sind wir dem Ziel schon sooo nahe...
    ~EDIT~


    Cy@,


    Byte

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    2 Mal editiert, zuletzt von ByTeCrAcKa ()