Fernscheinwerfer aufs Dach

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 4.700 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Asco01.

  • Hallo, :wink:
    würde mir gern auf meinem Terrano 1 Dach Scheinwerfer Montieren?
    Gibt es da eine Gesetzliche Regelung?
    Ich habe mal gehört das man eine Minimum Höhe braucht?? :mmmm:
    Mein Terrano ist 1730 hoch!
    Für Info wäre ich dankbar!


    Gr Holger

  • Zitat

    Original von Asco01
    ...
    Gibt es da eine Gesetzliche Regelung?
    ...


    Mit Sicherheit!


    Versuch mal Google!

  • Zitat

    Original von Nassin313
    Und du mußt die Scheinwerfer mit Lederkappen abdecken.
    Weil regulär darfst du sie im Verkehr nicht benutzen.


    das musste ma erklären wieso er des net dürfte. is nämlich quatsch.


    punkt a:
    es dürfen am fahrzeug max 6 scheinwerfer im sinne von scheinwerfer an der front sein (betriebsfähig). davon max 4 für fernlicht (sind 4 zusatzscheinwerfer fernlicht gehört das vom hauptscheinwerfer abgeklemmt)


    punkt b:
    nebelscheinwerfer haben ne direkte reglementierung wo se rumzulümmeln haben


    punkt c:
    fernscheinwerfer haben keine wirkliche reglementierung bezüglich ihrer anbauposition.


    punkt d:
    scheinwerfer müssen jeweils paarweise vorhanden und symetrisch verbaut sein


    punkt e:
    teile müssen e-kennung haben und die summe der leuchtkraft der zusatzscheinwerfer darf wert x nicht übersteiegn (wert x kann ich zz leider nicht definieren, weil ich die daten nicht find)

  • Hallo Infinity, :wink:
    das war mir schon fast alles klar.
    Nur Punkt e kannte ich noch nicht.
    Das was ich noch nicht weiß ist wie hoch über den Boden müssen sie montiert werden?
    Auf einem PKW ist so was nicht erlaubt, bei einem Unfall können Leute die übers Auto fliegen sich verletzen. Bei einem LKW ist es erlaubt. Nun ist mein Terrano kein PKW und auch kein LKW!

  • als was ist dein terrano zugelassen?
    vermutlich als mehrzweckfahrzeug (AF) bzw als lkw. würde ich jetzt aus dem bauch heraus mal so sagen. von daher...


    ich hatte damals mal dem tüff über des anfrageformular ne ähnliche frage gestellt und recht fix ne antwort bekommen. da mir aber mein rechner irgendwann ma abgesemmelt is hab ich die mail nimmer. und den ausdruck den i gemacht hab find i seit meinem umzug nimmer.


    ich erkundige mich ma bei onkel tüff. ma sehen wie schneel ich antwort bekomm.

  • Das ist so die meinung unserer Dekra.
    Laut §49a Stvzo dürfen zusatzscheinwerfer die nicht zum Straßenverkehr gehören auch nicht am Fahrzeug verbaut werden.
    Das ist jedenfalls die ausage von den bei uns hier.
    Denke aber auch das das Bundeslandabhänig ist.
    Habe das Problem selber gehabt wegen Zusatzscheinwerfern in der Stoßstange.

  • komische meinung hat die dekra. weil 1 satz zusatzfernlicht ist defenitiv zulässig. habe ich ja selbst auch bei mir drin, sogar mit bläulicher streuscheibe, und selbst die san zulässig.und da haben weder tüff niedersachsen, noch meck pomm noch schleswich holstein ne andere meinung. und kann mir net vorstellen das des bundesländerunterschiede hat, weil stvzo is bundessache. hab wie gesagt tüffnord nu angeschreibselt das ma wa soffizielles bekommen. sobald des da is poste ichs.

  • Zitat

    Original von Nassin313
    Das ist so die meinung unserer Dekra.
    Laut §49a Stvzo dürfen zusatzscheinwerfer die nicht zum Straßenverkehr gehören auch nicht am Fahrzeug verbaut werden.
    Das ist jedenfalls die ausage von den bei uns hier.
    Denke aber auch das das Bundeslandabhänig ist.
    Habe das Problem selber gehabt wegen Zusatzscheinwerfern in der Stoßstange.


    Zusatzscheinwerfer die nicht im Strassenverkehr (Suchscheinwerfer) verwendet werden, müssen mit einer Abdeckung (Leder ?? nicht sinnvoll oder Plastik) bedeckt sein und einen Extra schalter haben die sie als Sonderleuchten kennzeichnet.
    Und Du hattest wahrscheinlich Probleme mit den Scheinwerfern in der Stoßstange (wenn es keine Nebler waren) da sie zu niedrig montiert waren.


    Bis denn
    Nico

  • ich hab antwort vom tüv. stelle ich heute abend zum download bereit wenn ich ausm büro wieder zu hause bin.

  • sodele. bin nu endlich ausm büro heim. wie zugesagt hier der download der pdf zu dem thema die mir tüff zugesandt hat


    http://mitglied.lycos.de/chtaenzer/Fernscheinwerfer.pdf

  • Aber was sagt uns das??


    Da steht " in der Höhe keine besondere Vorschrift"
    :spring:
    Und beim Beispiel Bild werden die Scheinwerfer nur an der Stoßstange gezeigt!!
    :mmmm:
    Was heist das also?
    :will-u-understand:
    Wir sind wieder am Anfang!
    Man kann von keiner Staatlichen Einrichtung eine klare Antwort erwarten.....
    :wand:


    Trotzdem ganz vielen Dank für deine Mühe.
    Gr Asco01

  • das bild ist so wie es da ist ausdrücklich ne beispielzeichnung. die aussage "in der höhe keine besondere vorschrift" ist das was für dich zählt. und alles andere is kirschsaft.


    also wo siehst du da sproblem?

  • Hallo, ich habe 4 Scheinwerfer auf dem Überrollbügel montiert. Seit 9 Jahren keine Probleme mit der :pol: bei Kontrollen von der :pol:.Keine beanstandungen , wenn ich zum TÜV muss schraube ich sie ab. PS Habe noch 2 Fernscheinwerfer auf dem Rammschutz. wenn ich zwischendurch mit meinem Hänger zum TÜV fahre sagt niemand etwas zu den Scheinwerfern.

    :heul:Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.

    Achtung: Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten :clown:

  • Hallo,
    alles klar infinity!
    Ich werde das ausprobieren, muss mir noch einen Lampenbügel konstruieren und dann mal auf den Tüv.
    Vielen dank für deine Hilfe.


    Gr Holger

  • kein problem.
    wo darf ich die rechnung hinschicken? :D