Bullfänger

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 4.149 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • Hallo zusammen


    kennt einer die zurzeit gültige Rechtsprechung bezügl. einem Frontbügel bei Geländewagen? Sind die Dinger jetzt verboten oder nicht?? hab da irgendwo was gelesen, dass die verboten seien, wenn die starr sind??!!?
    Also kein starrer... soll ich einen aus Gummi anschrauben oder wie;-)

  • Nö, so ist´s, neue ABE s gibts nicht mehr, für die alten gilt der Bestandsschutz, vorbehaltlich die EU oder unsere gesetzgebenden Behörden überlegen sich´s noch mal anders (siehe auch Aluheckflügel!), von daher gilt: Wer hat und behalten möchten läßt es am besten anhand der ABE vom Sachverständigen abnehmen und bewahrt das Abnahmeprotokoll gut auf bzw. läßt es in die Kfz.-Papiere eintragen, was ja aber inzwischen auf die schönen neuen EU-Zulassungspapiere hinausläuft, und mit "Brief" und "Schein" neu (0 Zulassung Teil I und II in neu-Europäiasch), und das ist am Ende dann schon ein nicht unerheblicher Kostenaufwand!


    Denn so wie ich das verstanden habe werden von den Herstellern der Teile auch keine Zweitschriften der ABE´s fergertigt bzw. ausgegeben wenn die mal weg ist!

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  • Heißt also im Klartext: Kommt auf eine ABE an.
    Hab ich das jetzt richtig verstanden, ich brauche nur eine ABE für den Frontbügel, dass der für meinen Wagen zugelassen ist. Bei dem Terrano I müsste das doch ohne Probleme dann machbar sein, da die alten Bügel doch eine ABE hatten. Kann ich denn über den Hersteller an eine ABE rankommen, wenn ich einen gebrauchten Bügel anmontiere? Oder muss ich mir irgendjemanden suchen, der den gleichen Bügel an dem selben Wagen hat un kann die ABE kopieren? Was kann/muss ich denn tun (falls ich überhaupt was tun kann...)
    Stelle mir vor, was passieren würde, wenn ich beim TÜV den o.g. Fall schildere und behaupte, der Bügel war schon immer dran...

  • nein nein nicht ganz.


    Abe gut und schön.
    Ab dem Datum wo dieses Gesetz mal Rausgekommen ist dürfen nur noch Plastikfänger etc verbaut werden.
    Ich glaub seit 2001 ist das so.
    also die aus Stahl und Alu sind seit dem verboten worden.


    Dies gilt aber nur für Fahrzeuge die seit dem Datum NEU zugelassen wurden.
    Daher liefert ja Mitsubishi den L200 jetzt immer ohne aus.


    solltest du also ein 1996 Modell haben Trifft das noch nicht zu.
    Sollte allerdings Serie damit ausgestattet sein.
    Ist dies nicht der Fall darf man glaube ich auch nicht mehr Metall nachrüsten.


    einzige möglichkeit belibt den Original Fahrzeughersteller Fänger (sollte ein Datum drinn sein möglichst das BJ des Fahrzeugs erwischen bzw ein jahr vorher)
    Dann entsteht ja der eindruck er wurde so ausgeliefert.


    am besten du fragst mal einen Tüver.


    Aber einen ab BJ 01 wirst du bestimmt net haben oder?
    also alles halb so wild.
    Aber sollte er aus metall sein ORIGINALTEILE verwenden.


  • falsch, das datum ist der 1.1.2006.
    für neuere offroader wie meinen R51 gab es eh schon keine mehr aus metall, weil sich die entwicklung für ein halbes jahr verkaufszeit nicht wirklich lohnt...


    ich glaube im moment gibt es noch eine karrenzzeit bis zum herbst, aber dann ist schluß mit anbau der dinger aus metall (die müssen ja von nem tüffer abgenommen werden).


    ich finde das ganze zwar arg übertrieben mit den bügeln, wir haben nämlich nen mazda pickup in der firma, bei dem schaut die scharfkantige seilwinde 40 cm vor, die ist in der form aber erlaubt und eingetragen :rolleyes:


    da kann man sich nur an den kopp fassen...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel