Tieferlegungsfedern,neues Gutachten?

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  • Hi,


    Habe mir jetzt neue Felgen und Reifen rauf gemacht,muss ich jetzt nochmal zum Tüv und ein neues Gutachten für meine Tieferlegungsfedern machen lassen? ?(



    MFG Simon

  • wenn du zum TÜV musst um die Felgen einzutragen wird sich klären wies aussieht. also entweder die tragen dir die ein. dann is das auch in kombi mit deinen federn in ordnung. oder eben nicht. dann hilft dir aber auch kein andres gutachten :D die sagen dir dann was du machen musst um das eingetragen zu bekommen (z.B. Bördeln und Ziehen)

  • wenn du ein sportlenkrad drin hast, muss das mit den neuen felgen auch
    eingetragen werden, da das lenkrad auch zum fahrwerk gehört


    mit den federn wüsste ich jetzt nicht
    mir wurde nur die neue kombi reifen+lenkrad eingetragen

  • Hi!
    Beim meinem Auto war folgender Sachverhalt:


    Hatte 30er H&R-Federn eingebaut und 15 Zoll-Räder.
    Beide Dinge wurden im Fahrzeugschein unabhängig voneinander eingetragen.


    Dann habe ich 8x17-Zoller gekauft.
    Diese wurden dann in Verbindung mit den Federn eingetragen.


    Also: im Fahrzeugschein stehen einmal die Federn einzeln drin und dann nochmal in Verbindung mit den 17-Zoller.


    Bei der Eintragung der 17-Zoller hatte ich nur das Gutachten für die Felgen dabei. Die Daten der Federn hat der TÜVtler aus dem Fahrzeugschein übernommen.


    Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.


    Gruß, Mixe


    Hanna 09.01.2012
    Ophelia 10.01.1990 --- Maxima 11.07.1991 --- Primhild 12.08.1992 --- Florentine 17.02.1995

    Freya 19.03.1996 --- Daphne 30.04.1998 --- Velma 20.05.1999 --- Emanuela II 24.07.2000

  • Also ich hatte zweierlei Erfahrungen gemacht:


    mit den 16"


    Die wurde mir unter §19 abgenommen, wobei im Abnahmegutachten stand "unter Berücksichtigung vorheriger Änderung Fahrwerksfedern "bla"". Das steht allerdings nicht in den Fahrzeugpapieren. ;)


    anders wars bei:


    mit den 17"


    Dort wollte der Prüfer eine Einzelabnahme ( §21 )machen, obwohl je ein Gutachten für das (schon eingetragene Fahrwerk) und die Felgen vorlag. Seine Begründung war, daß die 17" nicht im Gutachten des Fahrwerks aufgeführt waren. Somit wurde der Spaß dann natürlich auch gleich etwas teurer. ;)



    Alleridngs muss ich dazu sagen, daß ich bei den 16" bei der GTÜ war, die 17" jedoch ein Dekra-Sachverständiger eingetragen hat. Ich bin mir sicher, daß die auch bei der GTÜ als §19 abgenommen worden wären. :D


    Im Fahrzeugschein stehen übrigens die Federn, die 16" und die 17" ohne Bezug zueinander drin. ;)


    Trotzdem mein Tip:


    Schraub alles zusammen (also Fahrwerk und Felgen) und laß das zusammen abnehmen. Frag den Prüfer zur Sicherheit, wie das mit den Serienfelgen im Winter aussieht, damit er dir die technischen Änderungen nicht nur in dieser Kombination aufschreibt. ;)