ABE für 16 er Standardfelge?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.289 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Busfred.

  • Hallo,



    ich suche für meine 16 er Nissan Standard Felgen eine ABE.


    Würde mich mal interressieren, welche Reifengröße ich damit fahren kann.


    Außerdem ist diese Größe in meiner "neuen" Zulassung nicht mehr eingetragen.


    Sind auf meinem P11-144 verbaut.



    Gruß



    Megadon

    • Offizieller Beitrag

    Schau mal hier rein!


    nissanfelgen eintragung !?

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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

    • Offizieller Beitrag

    Nissan hat auf dieser Felge immer einen 205/50/16 gehabt.


    Soweit dein Wagen von Haus aus auf diesen 16"ern lief, sind die beim KBA oder wo auch immer als eingetragen gespeichert- bei einer :pol:-Kontrolle können die wohl online auf diese Datenbank zugreifen.


    Eine gesonderte ABE brauchst du also nicht- die "fehlende" Eintragung der Alternativreifen-/Felgengrößen ist eine Macke der neuen Fahrzeugbescheinigungen. (allerdings wie oben beschrieben ohne Nachteile bei Kontrollen für dich)


    Grüße


    Chris


  • Hy Chris,



    Der "Online" Zugriff heisst ZEVIS (Zentrales Verkehrs- und InformationsSystem, oder auch KVA)


    Da stehen allerdings nur die Sachen drin, die auch in deinem Brief stehen.


    Eine allumfassende AUskunftsdatei haben wir (noch) nicht.


    Mir ging es eher darum, ob ich auf die Felgen auch 215er oder 225er ziehen kann.


    Gruß


    Megadon

    • Offizieller Beitrag

    @ Megadon


    Wir?


    Auch bei grün/blau-weiß/silber?


    Sowas gibts tatsächlich nicht.


    Motorvarianten, Felgen, Reifen usw können wir nicht einsehen.


    @ Chris


    Wie breit ist denn die Felge?


    6 oder 6,5 *16?


    Wenn man den Reifen breiter wählt wird er wieder ins Felgenbett gepresst und wirkt somit optisch kaum breiter.


    Bringt also eh nichts/wenig.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ne 7x16" Et 45.


    Theoretisch dürften da sogar 215er draufpassen. Imho sind die 205/50 aber der beste Kompromiss.


    @Datenbank: So hatte ichs nur mal gehört. Aber wenns die echt nicht gibt, ists ja "toll" für die :pol:, da man keine effektive Kontrolle der Eintragungen machen kann.



    Grüße


    Chris

  • Busfred


    Ja , aber mit Straßenverkehr wenig am Hut.


    christian


    Problematisch sind ja nicht die "Standardsachen" bei Kontrollen. Für den Rest brauchst du halt eine Betriebsterlaubnis oder TÜV Gutachten.
    Und dafür braucht man ja eigentlich keine Datenbank. Was nicht eingetragen ist, oder nicht mitgeführt wird, ist erstmal nicht da. Je nach Qualität der Veränderungen reicht dann die Palette vom mündlichen DuDu bis hin zur Sicherstellung des Fahrzeuges.


    Extrem breit, extrem tief oder extrem hart zieht die Blicke auf sich,
    auch die der Polizei.
    Ob ich nun 215 o. 225er fahre, ist bei 16 Zoll und dem Platz in den Radkästen relativ egal.


    Ich will nur demnächst rundrum Reifen wechseln. Da wollte ich mal preislich bei verschiedenen Reifengrößen schauen.


    Ich denke, ich bleib bei den 205er.
    Ist ja auch eine Normalgröße und somit preislich ok.



    Megadon

    • Offizieller Beitrag

    Megadon: Das "Problem" ist ja imho, dass bisher eingetragene Umbauten bei Umstellung auf die neuen Fahrzeugbescheinigungen von Amts wegen nicht mehr aufgenommen werden- trotzdem sind die Teile ja an dem Wagen abgenommen, und dies kann ja nicht einfach gecancelt werden.


    Grüße


    Chris

  • christian


    Wird ja auch weiterhin eingetragen.


    Bei Ummeldung oder Neuanmeldung gibt es jetzt die neuen Zulassungsbescheinigungen.


    I.d.R. wird der alte Brief ja dabei nicht vernichtet oder eingezogen. Also hat man ja die alten Eintragungen noch. Die verlieren ja auch keine Gültigkeit.


    Und die Sachen mit ABE mußt du halt, wie bisher auch mitführen.


    Sollte der Brief doch mal eingezogen werden, ist das auch kein Problem. Zulassungsstellen heben den Brief auf Microfilm archiviert auf.


    Solltest du in einer Kontrolle deswegen in den Bereich eines Ordungswidrigkeitenverfahren rutschen, sollte der Hinweis ausreichen, dass du beanstandeten An- o. Umbauten bereits amtlich abgenommen und eingetragen waren.
    Auch die Ordnungsbehörde (hier Polizei) kann sich die Daten dann als Abzug besorgen. Schließlich musst nicht du deine Unschuld, sondern die Behörde deine Schuld nachweisen. Dazu gehört auch das Ermitteln von entlastenden Umständen (gilt auch im OWI Verfahren).


    Und der o.g. Hinweis ist imho ein Beweisantrag, der zu verfolgen wäre.


    Mal was anderes. Welche Lippe hast du an deinem 144er. Sieht interressant aus.
    Irgendwas muss bei mir auch ran. Im Originalzustand sieht der aus wie höhergelegt.


    Gruß


    Megadon

    • Offizieller Beitrag

    @ Megadon


    Auf ne 7*16 passen sicher auch 225'er knapp drauf, aber wie gesagt wirkt der Reifen dann auch kaum breiter, weil er wieder etwas ins Felgenbett gepresst wird.


    Dann lieber nen richtig guten Reifen kaufen als etwas breitere Reifen und dann noch Geld für ein neues Gutachten ausgeben.


    bin btw auch kein Verkehrsprofi. ;)


    @ chris



    Auch beiden neuen Unterlagen gibts Platz für ein paar Eintragungen, aber nicht wirklich viel.


    Der Polizei wirds extrem schwer gemacht zu checken ob die Reifen auf dem Auto erlaubt sind oder nicht.


    Bei mir stehen auch nur noch die 185/65R15 drin. :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Busfred
    Auf ne 7*16 passen sicher auch 225'er knapp drauf, aber wie gesagt wirkt der Reifen dann auch kaum breiter, weil er wieder etwas ins Felgenbett gepresst wird.


    Das erklär mir mal bitte genauer! :mmmm:


    Die Reifenbreite hat mit der Felgenbreite nix zu tun- nur siehts bescheiden aus, wenn sich der Reifen ballonförmig über die Felge türmt.


    Zitat


    Auch beiden neuen Unterlagen gibts Platz für ein paar Eintragungen, aber nicht wirklich viel.


    Hallo Andre: Das war weder gemeint, noch ist weniger Platz vorhanden. Wer neue Sachen eintragen lässt, kriegt die wie früher komplett auf die Bescheinigung- im Ernstfall (wie bei mir) auf ne gesonderte Seite- "same procedure as früher".


    Das Problem ist, dass bei Ausstellen der neuen Bescheinigungen Eintragungen in den alten Papieren im Regelfall nicht übernommen werden- man also dem :pol: keine Eintragung vorzeigen kann.


    Grüße


    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Die untere Karkasse wird ins Felgenbett gepresst und somit sieht der Reifen doof aus. :D


    So besser?


    Beim K11 von Martina wurde alles zusammen mit den neuen Papieren eingetragen.


    Bei dir hat es doch auch geklappt oder?


    Warum sperren sich die Zulassungsstellen gegen das übernehmen von den alten Daten?


    Und wenn nicht führt man den alten Zulassungsschein oder den Brief mit sich.
    Fertig.


    Ist zwar umständlich, aber es geht so.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Busfred
    Die untere Karkasse wird ins Felgenbett gepresst und somit sieht der Reifen doof aus. :D


    So besser?


    Stimmt- nen Reifen sollte mindestens nen IQ von 117,5 haben.
    (Oder hat dir das Püpschen was von "Reifen mit doofen Ohren" erzählt? )



    Zitat


    Bei dir hat es doch auch geklappt oder?


    ACHTUNG:


    Zitat

    kriegt die wie früher komplett auf die Bescheinigung- im Ernstfall (wie bei mir) auf ne gesonderte Seite- "same procedure as früher".


    Zitat

    Warum sperren sich die Zulassungsstellen gegen das übernehmen von den alten Daten?


    K.A.- da gibts schon nen ellenlangen thread im Gesetz&Recht- es is halt so.


    Grüße


    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Warum hattest gerade du einen Ernstfall?


    Zu den Reifen.


    Dann sieht das halt nicht gut oder stimmig aus. :rolleyes:

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.