ZitatAlles anzeigenOriginal von waschbrettbauch
Der dritte Tüv ist nicht ganz abgeneigt.
Die möchten jetzt gerne verschiedene Bescheinigungen von Nissan bezogen auf meine Fahrgestellnummer
1. Abgasgutachten nach PKW-Richtlinie
2. Geräuschpegelgutachten nach PKW-Richtlinie
3.Gutachten für die Bremsdimensionierung nach PKW-Richtlinien
Wenn der Doppelcab und der KingCab vom Motor und von den Bremsen gleich sind hab ich immer noch ein wenig Hoffnung
(vielleicht kann Chrissy ja irgendwie behilflich sein?????)
wbb
und diese gutachten werden wohl seitens Nissan nicht existieren. denn der KC ist als LKW eingestuft und besitzt sämtliche daten für die LKW-Zulassung.
so ein gutachten kostet einen haufen kohle und da wird auch Nissan nicht mehr gutachten anfertigen (lassen) als unbedingt nötig.
von den von dir geposteten innenmaßen her dürfte es theoretisch eh nicht gehen da die für gütertransport vorgesehene (lade)fläche größer ist als der raum für die fahrgastbeförderung, zumal ja auch die (not)sitze schon gegen einen überwiegenden fahrgasttransport sprechen.