Totalschaden, Steuer und anderer Ärger...

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 2.021 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Hardyman.

  • Hallo,


    letztes Jahr hatte ich einen Unfall mit Totalschaden auf dem Arbeitsweg.


    Jetzt hab ich gehört, ich könnte den Restwert, vor Unfall meines Micras, von der Steuer absetzen.


    Wer hat da Ahnung und kann mir ein paar Tips geben?


    LG
    Elke

  • herzlich willkommen elke! :Bier:


    Zitat

    Original von frosch71


    Wer hat da Ahnung und kann mir ein paar Tips geben?


    LG
    Elke



    dein steuerberater am besten! :D


    frank! :wink:

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  • Kommt erstmal darauf an, ob Du selbständig bist oder nicht.


    Wenn Du nicht selbständig bist, kannst Du die Unfallreperatur absetzen.


    Wenn Du selbständig bist, kannst Du (sofern noch nicht abgeschrieben) den Restwert abschreiben - also den Wert, den dein Auto noch Abschreibungstechnisch hat.
    Bsp.: Du hast Dir einen X Trail 01/2006 für 30000 Euro gekauft und jetzt ist Totalschaden. Wenn Du lineare Abschreibung hast (6 Jahre a 5000,-), ist das Auto noch 24000 Euro Restwert, welchen Du steuerlich absetzen kannst (abzüglich dessen, was z.B. Deine Versicherung zahlt - denn dies wären ja wiederum Betriebseinnahmen...).


    Ob dieser Sachverhalt auch für Arbeitnehmer gilt, wage ich zu bezweifeln - hier müsstest Du dann evtl. doch einen Steuerfuzzi fragen.


    MaxJ30

    Life is a short trip - Don`t drive boring cars..!!!

  • also wenn du irgendein gewerbe hast (haupt oder neben) dann kannste auto immer gelten machen.


    haste nen steuerberater oder machste die SE selber???

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