Vorsicht bei Xenon-Lampen zum Nachrüsten

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  • Vorsicht bei Xenon-Lampen zum Nachrüsten


    Flensburg (dpa/gms) - Wer seine Autoscheinwerfer nachträglich mit so genannten Gasentladungslampen ausstatten möchte, sollte darauf achten, dass die Lampen für den Straßenverkehr zugelassen sind. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg werden zunehmend Xenon-Lampen zum Nachrüsten herkömmlicher Scheinwerfer angeboten, denen die notwendigen Genehmigungen fehlen.


    Die Anbieter erwecken den Angaben zufolge häufig den Anschein, es handele sich um legale Nachrüstprodukte. Die Verwendung nicht zugelassener Scheinwerfer führe jedoch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und stelle zudem eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Das KBA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahrzeuge mit Xenon-Licht grundsätzlich auch eine automatische Leuchtweiteregulierung, eine Scheinwerferreinigungsanlage sowie ein System, das den Betrieb des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicher stellt, besitzen müssen.

    dpa - Meldung vom 27.09.2002 13:32 Uhr

    Einmal editiert, zuletzt von scorpiossos ()

  • Krasse Auflagen,würd ich sagen.
    Ich hab bei mir zwar Xenon drinn,aber das die so abgehen,wusst ich auch nicht.
    Das mit der Scheinwerferwaschanlage wusst ich auch nicht,das die vorgeschrieben ist.
    Hab sie bis heute glaub ich erst 3 mal benützt.


    Frank

  • Zitat

    Original von Downhiker
    Krasse Auflagen,würd ich sagen.
    Ich hab bei mir zwar Xenon drinn,aber das die so abgehen,wusst ich auch nicht.
    Das mit der Scheinwerferwaschanlage wusst ich auch nicht,das die vorgeschrieben ist.
    Hab sie bis heute glaub ich erst 3 mal benützt.


    Frank


    Hab ich mir schon gedacht.....haben wir ja mal bei Stoffy diskutiert als er sein NAchrüstset eingebaut hat......er hat keine Leuchtweitenregulierung....


    Oder hat sich da was ergeben Stoffy ?


    Cu
    Sascha

  • boah scheisse mann... also ich hab alles, ABER KEINE WISCHER! was soll denn DIE scheisse bitteschön???? :baby:

  • das sind aber nicht nur die birnen, oder??? die reden da von diesem kit, das man nachrüsten kann, oder was?

    Wer andern eine Bratwurst brät, hat selbst ein Bratwurstbratgerät.

  • Zitat

    Original von XGordonX
    das sind aber nicht nur die birnen, oder??? die reden da von diesem kit, das man nachrüsten kann, oder was?


    So wie ich das verstanden habe, meinen die den Umrüstkit. Diese angeblichen "Xenon" Birnen haben ja eine E-Nummer. Wie die allerdings mit 12V Xenon-Licht produzieren sollen, bleibt mir ein Rätsel. Siehe unten.


    Die Xenon-Lampe wird vom Vorschaltgerät durch einen Hochspannungsimpuls (bis 24 kV) gezündet. Die Lampenleistung wird auf 35 W geregelt. Eine Fehlerstromschutzschaltung ist integriert. Um aus der Bordspannung (Gleichspannung) die hohe Zündspannung (Wechselspannung) zu erreichen, ist ein Gleichspannungswandler in Brückenschaltung eingebaut.

  • Hi,
    die meinen natürlich diese KITs, bestehend aus Brenner und Vorschaltgerät. Lest euch das hier mal unter dem Punkt "wichtig!" (s. links) auf dieser Xenon-light Seite durch!!! Hier gibt es auch fertige KITs für die Leute, die nicht gerne großartig an den Scheinwerfersockeln rumfräsen. (Ich habe meinen Einbau übrigens hier in der Datenbank zum 200sx-Forum mit Bildern beschrieben)


    Demnach brauchen Fahrzeuge, welche vor dem 01.April 2000 zugelassen und auf Xenon umgerüstet wurden, weder eine automatische LWR, noch eine SRA. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Scheinwerfer zugelassen ist (wenn also noch der originale drin ist) und das Fernlicht nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht angeht.


    Also wer ein älteres Baujahr hat und diesen Wagen bereits vor dem 01.04.2000 umgerüstet hat (so wie ich ;) ) dürfte demnach fein raus sein. Nach dem Urteil soll der TÜV nur über die möglichen Gefährdungen durch verschmutzte Scheinwerfer informieren, eine Handhabe gegen die Xenons hat er jedoch nicht.


    ICH BIN ÜBRIGENS KEIN JURIST!!! DAHER KANN ICH KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE RICHTIGKEIT GEBEN!!! :pol:


    Ich habs auf jeden Fall gemacht und gebe die Xenons nie wieder her!!!

  • Auf dieser Seite wird unter "Wichtig" der §50 der StVO zitiert. Dieser lautet in D wie folgt:


    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


    III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften


    §50 Sonderregelung für die Insel Helgoland


    Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.


    So viel zur Seriösität dieser Seiten



  • LOOOOOL



    das ist nicht schlecht! :D

    Wer andern eine Bratwurst brät, hat selbst ein Bratwurstbratgerät.

  • @scorpiossos
    Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber wo hast du denn die Helgolandgeschichte her???
    Gib doch bei google.de einfach mal "stvzo § 50" ein und schon erhälst du tausendfach genau den §, welcher auf der Xenon-Light-Seite zitiert wird. Und er lautet nun mal wirklich wort wörtlich so wie es dort steht!!!
    Also die Gesetzestexte stimmen schon, die Frage ist halt nur ob die TÜV-Leute dieses zitierte Urteil kennen!?! Und was ist wenn nicht?


    Aber aus reiner Neugier: Woher hast du das mit Helgoland??? Oder sollte das mehr ein Scherz sein?
    Wenn ja, dann war er auf jeden Fall gut........ :Bier:


  • Nun, genau so hab ich mir meine Informationen geholt. Und bei mir ist die hier der erste Link
    Besser weiß ich es auch nicht. Ich hab die Weisheit ja nicht mit Löffeln gefressen, und muss mich auch auf das verlassen, was die Suchmaschinen bzw. die Ergebnisseiten so liefern.
    :Bier: :Bier: :Bier: :Bier:
    (Ich halt die Nachrüsterei aber trotzdem für Geldschneiderei.)

  • Zitat

    Original von Seriosha
    boah scheisse mann... also ich hab alles, ABER KEINE WISCHER! was soll denn DIE scheisse bitteschön???? :baby:


    Glaub nicht, das dein P10 eine AUTOMATISCHE Leutweitenregelung hat... manuell zählt nicht (kann man aber umrüsten!)
    Wischer muß nicht sein... gibt Hochdruck -SWR zum Nachrüsten!


    ;) Rainer

  • So, Fehlerquelle entdeckt. Wir reden "mal wieder" über zwei verschiedene Dinge.


    Es geht um § 50 der StVZO und nicht § 50 der StVO.


    In § 50 der StVZO steht wörtlich:


    Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit


    1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,


    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und


    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,


    ausgerüstet sein.


    Ausnahmen: keine

  • Zitat

    Ausnahmen: keine


    Jetzt stimmt 's!!! Ausnahmen gibt es da wirklich keine. Allerdings gilt diese StVZO erst seit dem 01.Aprill 2000. Davor war die alte gültig und da (und nur da) gab es dann auch das zitierte Urteil. Hintergrund war: Das europäische Recht regelte damals etwas anderes als das deutsche Recht und EG-Recht steht nun mal über dem deutschen Recht. Also müsste das wirklich stimmen: Auto vor dem 01.04.2000 zugelassen UND vor dem 01.04.2000 ( ;) ) auf Xenon (bei original Scheinwerfen) umgebaut, braucht keine LWR und SWR!!! :Big:

  • Zitat

    Original von sascha_p11[NFCBW]
    Hab ich mir schon gedacht.....haben wir ja mal bei Stoffy diskutiert als er sein NAchrüstset eingebaut hat......er hat keine Leuchtweitenregulierung....


    Oder hat sich da was ergeben Stoffy ?


    Cu
    Sascha


    Die Rechtslage ist da leider nicht ganz eindeutig, da du z.B. bei älteren Fahrzeugen (ich glaube ab 96 keine Waschanlage brauchst bzw bei Nachrüstsätzen siehe Merzedes )


    Bis jetzt gab es bei mit noch keine Probleme und die Polizei hat mich bei Kontrollen auch noch nicht darauf angesprochen!


    Wegen der Leuchtweiten regulierun ist das so eine Sache, wenn dein Fahreug tiefer gelegt ist dann ist die eigentlich voll umsonst!

  • Ein weiteres Problem ist es, wenn ein H4- Scheinwerfer umgerüstet wird. DIe H4- Lampe beinhaltet Abblendlicht und Fernlicht die abwechselnd leuchten. Eine Xenonlampe kann nicht beide Phasen übernehmen. Wenn du die Xenon's ans Abblendlicht anschließt fällt das Fernlicht flach!!


    Bei Doppelscheinwerfern gibts das Problem nicht!!


    ;) Rainer

  • Aber hatten wir das nicht alles schon einmal??

  • Zitat

    Original von Stoffy [Nissanclub-NB]
    Aber hatten wir das nicht alles schon einmal??


    Ging damals nur um deine Xenon's!!!


    ;) Rainer

  • Zitat

    Original von Rainer
    Ein weiteres Problem ist es, wenn ein H4- Scheinwerfer umgerüstet wird. DIe H4- Lampe beinhaltet Abblendlicht und Fernlicht die abwechselnd leuchten. Eine Xenonlampe kann nicht beide Phasen übernehmen. Wenn du die Xenon's ans Abblendlicht anschließt fällt das Fernlicht flach!!


    ;) Rainer


    Hab ich dann kein Fernlicht mehr??? is dat nicht Pflicht??? Wenn doch,was muß ich machen Zusatzscheinwerfer anbauen???