Vorsicht bei Xenon-Lampen zum Nachrüsten
Flensburg (dpa/gms) - Wer seine Autoscheinwerfer nachträglich mit so genannten Gasentladungslampen ausstatten möchte, sollte darauf achten, dass die Lampen für den Straßenverkehr zugelassen sind. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg werden zunehmend Xenon-Lampen zum Nachrüsten herkömmlicher Scheinwerfer angeboten, denen die notwendigen Genehmigungen fehlen.
Die Anbieter erwecken den Angaben zufolge häufig den Anschein, es handele sich um legale Nachrüstprodukte. Die Verwendung nicht zugelassener Scheinwerfer führe jedoch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und stelle zudem eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Das KBA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahrzeuge mit Xenon-Licht grundsätzlich auch eine automatische Leuchtweiteregulierung, eine Scheinwerferreinigungsanlage sowie ein System, das den Betrieb des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicher stellt, besitzen müssen.
dpa - Meldung vom 27.09.2002 13:32 Uhr