Trag und Stützlast vom GTI?

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.019 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Supernasenbaer.

  • Hi Jungs,


    kann mir einer sagen was der GTI für ne Stützlast und Traglast hat? Das heißt was er ziehen darf?



    Vielen Dank im voraus, JOE :Bier:

  • Du wirst doch nicht etwa....

  • Doch,



    ab und zu muß ich was ziehen, da ist ne "abnehmbare" Anhängekupplung angebracht, mich interesiert nur ob ich das überhaupt ziehen kann (Pferdeanhänger mit 1 Pferd!).


    Bei ner abnehmbaren ist es ja nicht tragisch, das wird eventuell 1-2 mal im Monat passieren ;)



    Der GTI steht Top da, ich werd doch net so nen Klassiker mit einer "festen" anhägekupplung verschandeln :rolleyes:


    Einen Anhänger mit 2 LC4 muß er auf alle fälle ziehen können, kann ja net mit ner Vollcross ohne Kennzeichen 30km auf der Öffentlichen fahren :D



    Letzte Frage: Darf man mit nen "GUT" tiefergelegten Auto überhaupt was ziehen? Gibt's da Regelungen? Die Anhängekupplung sitzt ja dann nen gutes stück teifer!! ?(



    Wollt Montag sowieso zum TÜV, aber bei mir muß es immer gleich sein, deswegen nerv ich euch dieses We scho damit. :D



    Vielen Dank im Voraus,



    Viele Grüße, JOE :Bier:

  • Zitat

    Original von "JOE"
    Letzte Frage: Darf man mit nen "GUT" tiefergelegten Auto überhaupt was ziehen? Gibt's da Regelungen? Die Anhängekupplung sitzt ja dann nen gutes stück teifer!! ?(


    Ist doch total Porno! Dann hat der Anhänger ne Keilform :D


    Entschuldige, das konnte ich mir nicht verkneifen. Ich kann auch leider nix produktives dazu beitragen :baby:

  • Es gibt ne gestzliche regelung wie groß der Mindestabstand von Karosserieteilen usw. zur Fahrbahn sein muss (genauen Wert weiß ich nicht...8-10cm oder sowas), ansonsten sollte nichts dagegen sprechen mit nem tiefergelegtem Auto nen Trailer zu ziehen.
    Zur sicherheit fahr am besten mal beim TÜV vor und frage die Herren der Plakette.
    Nun weiß ich nicht in wiefern bei dir die Freigängigkeit der Reifen noch gewähleistet ist und wie tief der ist (nicht dass du mit 50kg oder 75kg Stützlast dann deine Reifen abschleifst).


    Die maximale Anhängelast von deinem Auto (gebremst/ungebremst) sollte eigentlich im Fzg-Schein stehen.
    Die maximale Stützlast sollte eigentlich 75kg sein (ohne Gewähr), aber das erfährst du dann auch wenn du die AHK hast bzw. wenn du sie dir kaufst wird dir der Verkäufer das schon sagen können.


    Nen Kumpel hat ne abnehmbare AHK von Brink oder Rameder am N15, die kommt so gut wie garnich tiefer und lässt sich recht dezent in die Stoßstange einpassen...fällt somit garnicht groß auf. Wenn die ab ist gucken nur zwei Runde Plastikstopfen aus der Stoßstange.

  • Weines wisssens nach gibt es da einen Mindestabstand der zwischen AHK und Boden sein muss. Mein Dad hatte damals bei senem P12 das Problem das mit 40ger Federn die AHK zu tief saß. Konnten das Problem aber mit größeren Felgen lösen, das es nur nen cm war...

  • Zitat

    Original von Nico_N15
    Weines wisssens nach gibt es da einen Mindestabstand der zwischen AHK und Boden sein muss.



    Das habe ich schonmal gehört, aber noch nie eine entsprechende Vorschrift gefunden. Hatte danach schon gesucht, weil es mir nen Bekannter mal gesagt hatte.


    Also wenn hier jemand nen entsprechenden Gesetzestext hat, dann bitte her damit.