knolen für falschparken gerrechtfertigt.

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 557 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von halogate.

  • moin


    ich hab einen knolen für falschparken bekommen den ich nicht für berechtigt halte. und zwar bin ich auf der arbeit gewessen und hab auf der ausgewisenen parkfläche, gehweg, geparkt wie schon seit jahren. als ich nach feierarbend zum auto bin hab ich nen knolen dran gehabt und auch schon den brief bekommen wo drine steht das ich im absoluten halte und parkverbot gestanden habe. die haben nähmlich wärend meiner arbeitzzeit dort die verbotsschilder aufgestellt und anscheinend darauf hin die verkehrswiedrigkeit ausgeschreiben.
    jetzt würde ich gerne wissen wie ich vorgehen soll. reicht ein einfacher wiederspruch mit dem hinweis der nachträglichen schilder aufstellung? hab auch 2 zeugen die bestetigen können das als ich mein auto dort abstellte keine verbotsschilder standen.


    gruß lars

  • Normalerweise werden sollche Aktionen angekündigt......mit Schildern.....


    Etwa so die Richtung "Absolutes Halteverbot ab Datum Uhrzeit"....


    Wenn das der Fall war, dann haswt du schlechte Karten.


    Kannst du nachweisen, dass das nicht so war, dann hast du beste Karten.


    Wenn du beim ADAC oder ACE Mitglied bist, frag die doch einfach mal....

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • ne es wurde nicht angekündigt. werd einspruch erheben und eine kopie der stechzeiten von dem tag beifügen damit die sehn das ich vor dem aufstellen der schilder da war und mit den beiden zeugen wird das schon hinhauen.