"Strafsteuer" trotz DPF

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 3.884 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von dietmar_pf05.

  • Hallo R51er Fahrer,


    seit Mai 07 fahre ich einen 2007er Pathfinder (Import aus A). Nachdem ich vom Finanzamt meinen Steuerbescheid bekommen hatte, musste ich feststellen, dass der serienmäßige DPF nicht berücksichtigt wurde und ich nun mehr KFZ Steuer bezahle als nötig. Alle bisherigen Versuche eine schriftlichen Nachweis zum DPF und dessen Partikelminderungsstufe zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde über meinen Händler zu bekommen, haben bis heute zu keinem Ergebnis geführt. Nach Aussage meines Nissan Händlers kann Nissan das nicht liefern!?
    Ist mir unverständlich.
    Hat jemand von euch ähnliche Probleme gehabt und wenn ja, wie habt ihr das hingekriegt, dass das Finanzamt den serienmäßigen DPF anerkannt hat.


    Gruß ans Forum


    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    ich hatte das gleiche Problem und habe mir nachträglich den DPF beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen. Wichtig ist in den Papieren auch der Hinweis "PM5 ab Erstzlassung".


    Gruß


    Thomas

  • Hallo Thomas,


    ich war ja schon beim Straßenverkehrsamt, aber ich hatte nichts was den serienmäßigen Einbau des DPF dokumentiert. Und eben diese Dokumentation bekommen ich nirgends.
    Was hast du denn bei der Zulassungsbehörde vorgezeigt??


    Gruß Wolfgang

  • Hallo chrissy,
    also das war auch meine erste Überlegung, das gar kein DPF eingebaut ist. Aber mein Händer schwört, das alle Auslieferungen ab 2007 bei ihm serienmäßig den DPF haben. Nur schriftlich zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt kann er's mir angeblich von Nissan nicht besorgen. :mmmm:

  • Warum Dein Händler da nicht weiterhelfen kann, leuchtet mir nicht so richtig ein.
    Aber um zu klären, ob tatsächlich ein DPF verbaut ist, brauchst Du doch nur mal einen Blick unters Ferkel zu werfen.
    So klein und versteckt ist der DPF ja nun wirklich nicht verbaut ...
    Und wenn Du das Teil NICHT sehen solltest, na dann hat Dein Freundlicher aber was zu erklären.
    DPF befindet sich zwischen Krümmer und Hauptschalldämpfer, recht weit vorn, wenn man unters Auto schaut.

    Bodenfreiheit und Drehmoment :perfekt:
    statt Tieferlegung und Spoiler


    Gruss Dietmar

  • Hallo Wolfgang,


    ich bin mit der Auftragsbestätigung von Nissan zum Straßenverkehrsamt und habe der freundlichen Dame erklärt, dass irgendwas in deren Computer nicht stimmen könne. Sie wollte das dann klären. Zeitgleich habe ich aber auch beim Finanzamt einen Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und denen die gleichen Unterlagen wie dem Straßenverkehrsamt beigelegt, inkl. der Telefonnummer der Ansprechpartnerin dort. Zwei Wochen später hatte ich dann einen korrigierten Bescheid und die Welt war wieder schön. Danach kam noch ein Schreiben vom Verkehrsamt, dass die mir eine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen wollen.




    Thomas

  • ... Danke für den Hinweis bezüglich des FA - Bescheides !


    Ich hab den Wisch gerade aus der Ablage geholt ?(> alles OK (PM5)


    Mein Ferkel ist auch von 07 aus A .


    Manchmal geht auch mal was gut . :)



    Allzeit gute Fahrt Euch allen. ?

  • So, nach dem ich jetzt 10 Wochen meinem Händler auf die Nerven gegangen bin, habe ich meine Bescheinigung über den serienmäßigen Einbau des DPF (über Kontakte nach Frankreich, Österreich und Brühl) endlich vor mir liegen. Jetzt muss ich nur nochmal zum Straßenverkehrsamt . Hoffe ich!!


    Gruß an alle aus Köln


    Wolfgang

  • Hallo,


    liege ich mit meinen Infos falsch!!!!


    Ich dachte immer, dass bei Fahrzeugen über 2,8 to zGG es egal ist ob mit oder ohne, denn in dieser Klasse kommt man nicht über Euro 2 hinaus.


    Dies ist mit ein Grund warum ich auch nicht nachrüste.

    I bin a Hess, wers net glaubt, kriegt was uff die Fress.

  • Zitat

    Original von Black Wutz
    Hallo,
    liege ich mit meinen Infos falsch!!!!
    Ich dachte immer, dass bei Fahrzeugen über 2,8 to zGG es egal ist ob mit oder ohne, denn in dieser Klasse kommt man nicht über Euro 2 hinaus.
    Dies ist mit ein Grund warum ich auch nicht nachrüste.


    Hallo zurück,
    na ja - halbfalsch 8o


    Richtig, das FA besteuert aufgrund des zul. Gesamtgewichts > 2,8 t das Ferkel, obwohl es lt Papieren Euro 3 hat, nach Euro 2 - ungerecht nach meiner Meinung - nutzt aber nix.


    Mit Nachrüstung sparst Du Dir jedoch die seit diesem Jahr erhobene "Strafsteuer" von zusätzlich 1,20 ? Teuro pro 100 ccm.
    Wirtschaftlich aber, wenn man die Nachrüstkosten betrachtet, durchaus zu vernachlässigen.
    Nachrüstung ist also nur unbedingt dann wichtig, wenn man dort fahren muss, wo tatsächlich eine Umweltzone eingerichtet wird.
    Und ist außerdem, wenn man so die z.T. negativen Erfahrungen mit DPF liest, nix für schwacheNerven ... wobei ich persönlich bisher keine negativen Erfahrungen gemacht habe.

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    Gruss Dietmar

    Einmal editiert, zuletzt von dietmar_pf05 ()

  • hallo.


    habe heute auch den steuerbescheid bekommen.


    EZ: 30.08.07 und als steuer werden veranschlagt : 386 Euro.


    da ist doch der dpf nicht berücksichtigt, oder ?


    habe übrigens in meiner zulassungsbescheinigung stufe PM5 stehen.


    wieviel ersparnis gibt es denn mit dpf ? reicht dieser PM5 eintrag aus um widerspruch einzulegen. ? mein pathi hat dfinitiv einen dpf.


    Dr. Big

  • PM 5 steht bei den DPF drin, die bereits serienmäßig verbaut sind.
    PM 1 haben die nachgerüsteten DPF.


    Dein Steuerbescheid ist schon o.k., den mit dem DPF sparst Du ja nicht wirklich an der normalen Steuer (bei Deinem Auto nach EURO 4), sondern nur die "Strafsteuer", wie oben schon gesagt.
    Und außerdem darfst Du Dir 'ne grüne Plakette ins Auto kleben und durch die Umweltzonen fahren, die es vielleicht nächstes Jahr irgendwo in unserer bunten Republik gibt ...

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    Gruss Dietmar

  • Plakette gibt's auf alle Fälle bei TÜV, DEKRA, GTÜ usw.
    und evtl. auch bei deinem Freundlichen
    kostet so zwischen 5 und 8 EURO, vereinzelt sollen auch schon 10 dafür verlangt worden sein.
    Ich selbst habe im Frühjahr 5 Euro bei GTÜ bezahlt.

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    Gruss Dietmar

  • Habe zu dem Thema gerade mal eine interessante Info vom 05.09.07 gefunden:
    siehe unter:
    www.allrad-magazin.de


    Zitat
    Partikelfilter - Keine Strafsteuer mehr für saubere Diesel // ADAC: Finanzämter haben endlich ein Einsehen


    Im Streit um die Anerkennung bereits serienmäßig eingebauter Partikelfilter bei Autos der Baujahre 2006 und früher haben die Finanzämter jetzt eingelenkt. Wie der ADAC meldet, müssen Autofahrer ab sofort nicht mehr befürchten, dass sie trotz Partikelfilters einen Steuerbescheid über den seit April gültigen Zuschlag in Höhe von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum/Jahr bekommen. Eine kostspielige nachträgliche Eintragung des Filters in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr erforderlich.


    Die Fahrzeughersteller wurden vom Bundesfinanzministerium aufgefordert, dem Kraftfahrtbundesamt verlässliche Daten in Bezug auf die Ausstattung der einzelnen Modelle mit Filtern zu liefern. Anhand dieser Daten erfolgt dann eine neue Steuerbewertung durch das Finanzamt. Bereits ausgestellte Steuerbescheide werden automatisch korrigiert, zuviel bezahlte Steuern erstattet.


    Autofahrer, die bereits einen falschen Steuerbescheid bekommen haben, bei dem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, brauchen lediglich zu warten, bis der berichtigte Bescheid zugestellt wird. Kommt der falsche Bescheid noch oder ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, hat der Autofahrer die Möglichkeit, entweder Einspruch einzulegen oder ebenfalls auf die Korrektur des Finanzamtes zu warten. Keinesfalls jedoch braucht er mit einer Bescheinigung seines Herstellers zur Zulassungsstelle zu fahren und dort den Partikelfilter kostenpflichtig eintragen zu lassen.


    Der ADAC fordert die Fahrzeughersteller auf, schnellstmöglich zuverlässige fahrzeugbezogene Daten hinsichtlich des Partikelfilters an das Kraftfahrtbundesamt zu liefern, um die von den Finanzverwaltungen beschlossene unbürokratische Vorgehensweise zu unterstützen. So hätte aus Sicht des Clubs jedoch von Anfang an verfahren werden müssen. Die Fahrzeughalter, die in den vergangenen Monaten ihre Fahrzeugpapiere kostenpflichtig ändern lassen mussten, haben keine Möglichkeit die gezahlten Gebühren zurückzufordern.


    Zitat Ende


    Na ist doch nicht schlecht für alle, die sich im Moment noch mit FA, Zulassungsbehörde usw. rumärgern ...

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    Gruss Dietmar