Das neue Kraftfahrzeugzulassungsrecht und Erlöschen der BE

  • Viele haben es mit bekommen, manche nicht verinnerlicht.


    Seit dem 01.03.2007 hat sich das Kraftfahrzeugzulassungsrecht drastisch verändert, manche denken: "Gut, ich bekomme keinen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mehr, sondern Zulassungsbescheinigung Teil I oder II"...


    aber das ist nicht alles.


    Gut ... die §§ 1-16 der StVZO wurden gestrichen und gingen in die FahrerlaubnisVO und FahrzeugzulassungsVO auf.


    Es wurde jedoch noch ein § aufgehoben, nämlich der § 18 StVZO.


    Dieser regelte die Betriebserlaubnispflicht für Kraftfahrzeuge und auch, dass die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges, für das keine Betriebserlaubnis besteht, verboten ist.


    Nun gibt es diesen Paragraphen nicht mehr. Welche Konsequenz hat das?


    Es hat die Konsequenz, dass die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, nicht mehr in der bisherigen Art und Weise verfolgt werden kann. Wer in den Tatbestandskatalog des KBA hineinschaut, wird das feststellen.


    Keine 50 € mehr
    Keine 3 Punkte mehr


    ...schafft dies einen rechtsfreien Raum? NEIN


    Die Bau- und Betriebsvorschriften bleiben gültig, allerdings nicht mit der Konsequenz, dass Verstöße auch als "Inbetriebnahme trotz Erlöschen der Betriebserlaubnis" geahndet werden können.


    Die Verstöße können dennoch geahndet werden, jedoch nicht mehr in der Art und Weise, wie dies mal sehr krachend war....


    Frage:


    Wer hat das gemerkt und wie wirkt sich das praktisch aus? :)

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