zugelassenen Reifengrößen

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 5.666 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Patrol-Andy.

  • Hallo an Alle,
    ich habe mir zur Abwechslung mal einen Y60A gekauft, da die j6 in Deutschland langsam ausgehen. Ich brauche das Auto für Afrika etc. und wollte mal fragen ob jemand eine Ahnung hat welche Reifengröße man unter welchen Bedingungen max. anbauen darf. Oder ob jemand vielleicht auch welche hat aber nur mit ABE! oder wo man eine ABE bekommt etc. unser TÜV und unsere Nissan Händler sind etwas unbedarft! Also an den J6 hatte ich meist 15zoll 33x10,5 oder ähnliches, das geht bestimmt nicht am Nissan, aber vielleicht gibts ja auch was ähnliches mit 16 zoll Felgen. Also ich bin für jeden Rat (oder jedes Rad) dankbar.
    Gruß Immanuel

  • Hallo,
    soweit ich das bis jetzt verstanden habe kauft man sich irgend welche Felgen die ein Gutachten oder eine ABE haben und sieht dann nach welche Reifen auf die Felge zugelassen sind, dann liest man im Gutachten nach welche Auflagen es gibt ( Radkästen, Lenkeinschlag, Rollumfang etc) und dann geht man zum Tüv und lässt die Reifen eintragen wenn alles passt. So weit zu Theorie! jetzt meine Fragen: Im Zuge irgend welcher Gesetze zum Erhalt der Bürokratie sind jetzt nur noch eine Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen dies wird von der Zulassungsstelle meißt nach dem Motto ene mene mu und raus bist du entschieden! Nun waren an meinem Nissan schonmal 10x15 reifen eingetragen, jetzt sind nur noch 215/80 R16 eingetragen, kann ich mit dem alten Fahrzeugbrief die 10R15 wieder eintragen? Und die zweite Frage, die 10R15 Reifengröße gibt es gar nicht mehr nach irgend einer Einigung auf Reifengrößen, die Nachfolgegröße entspricht etwa den 31x10 R15, diese möchte ich auch eintragen beziehungsweise fahren weiß jemand ob ich die einfach eintragen lassen kann, vom Rollumfang sind sie eh gleich also Tachoangleichung etfällt dann.
    Danke schonmal Gruß Immanuel

  • Zitat

    Original von immanuel
    jetzt meine Fragen: Im Zuge irgend welcher Gesetze zum Erhalt der Bürokratie sind jetzt nur noch eine Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen dies wird von der Zulassungsstelle meißt nach dem Motto ene mene mu und raus bist du entschieden! Nun waren an meinem Nissan schonmal 10x15 reifen eingetragen, jetzt sind nur noch 215/80 R16 eingetragen, kann ich mit dem alten Fahrzeugbrief die 10R15 wieder eintragen?
    Danke schonmal Gruß Immanuel


    Hallo Immanuel, zumindest zur Frage, die neue Zulassungsbescheinigung betreffend, kann ich Dich beruhigen.
    Richtig ist, dass darin nur noch eine Reifengröße für das betreffende Fahrzeug eingetragen ist.


    Macht aber nix, Du kannst trotzdem alle für Dein Fahrzeug zugelassenen Reifengrößen und / oder Felgen (nachgewiesen entweder per ABE oder mit entsprechendem Teilegutachten und Abnahme durch einen Sachverständigen -TÜV, DEKRA, .... - gem. $ 19 StVZO) weiterfahren.
    Eintragen musst Du diese nicht lassen.
    Theoretisch brauchst Du auch die Abnahmebescheinigung nicht mitzuführen, denn die zulässigen Größen sind beim KBA in einerDatenbank hinterlegt und da kann derjenige, der Dich kontrolliert, nachfragen.
    Er muss nämlich nachweisen, dass Du unzulässige Reifen / Felgen fährst.


    Diese Abfrage geht im Normalfall aber erst nachträglich, denn im Gegensatz zu vielen anderen Sachen sind diese Angaben noch nicht so auf die Schnelle - praktisch von der Straße aus abzurufen.


    Soweit die Theorie.


    In der Praxis ist es natürlich immer besser, die ABE bzw. Abnahmebescheinigung mitzuführen.
    Da spart man sich auf alle Fälle lange Diskussionen mit Unwissenden :pol:.

    Bodenfreiheit und Drehmoment :perfekt:
    statt Tieferlegung und Spoiler


    Gruss Dietmar

  • Zitat

    Original von immanuel
    Nun waren an meinem Nissan schonmal 10x15 reifen eingetragen, jetzt sind nur noch 215/80 R16 eingetragen, kann ich mit dem alten Fahrzeugbrief die 10R15 wieder eintragen?


    die eintragungen im alten brief verlieren ja nicht ihre gültigkeit, wenn die
    neuen fzg papiere ausgestellt werden.



    wenn im alten fzg brief werkseitig die 10x15 eingetragen waren, dann ists kein problem. d.h. du musst weder eine abe haben noch eine eintragung im den neuen zulassungsbescheinigungen vornehmen lassen. praktischerweise würd ich aber eine kopie des alten fzg briefes im fzg mitführen um bei einer kontrolle diese vorzeigen zu können.


    im prinzip kann man genauso verfahren, wenn die eintragung in die alten papiere nachträglich also nicht werkseitig erfolgte. allerdings muss ja zum
    eintragen damals eine abe vorgelegen haben und da wärs sinnvoll, diese mitzuführen