parken im verkehrsberuhigten bereich

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 4.099 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von almerauser.

  • hallo.


    hab da mal ne kleine frage zum thema.
    hatte schon vorab mal gegoogelt und es heisst ja "Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen."
    nun würd mich aber interessieren, wie die gekennzeichneten flächen aussehen ?(
    also eine möglichkeit ist klar, wenn da ein "P"-schild hängt, aber zählen auch trennlinien auf dem boden?


    fährt das Stasimobil
    "Er weiß, was er nicht weiß und genau deshalb fragt er" (by SuperMo)

  • also bei uns hier in Bergheim sind die irgendwie mit Pflaster Kenntlich gemacht und da ist ein Pflasterstein mit großem P auf jedem Parkplatz.

    Ich bin ein Supermod im Board, ein toller Typ!

  • :mmmm: dort wo ich geparkt hab sind ein paar parkbereiche abgetrennt, eben mit diesen linien auf dem boden. jedoch steht nicht an jedem "kästchen" ein P dran ... essen ist scheiße :D


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  • Ich denk mal diese Linien werden aber Parkplatzmarkierungen darstellen. imho kannst du da beruhigt weiter Parken

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  • na, die politesse schien das gestern aber anders zu sehen :uzi:
    ich hab als einziger in der reihe von 4 autos ein knöllchen gekriegt und der typ neben mir, der sogar zwischen zwei plätzen auf einer linie stand nicht :wand:


    wie isses denn, wenn ich gegen das knöllchen bin?
    ich kann mich ja dazu äußern stand irgendwie da. muss ich davor das knöllchen dennoch bezahlen oder zähl es dann automatisch als schuldeingeständnis?


    os: hab mal aus lauter langeweile eine skizze gemacht, wie die straße aussieht ^^ http://666kb.com/i/axtq8u6lql3mk9zev.jpg [grau sind die autos, die da normalerweise so stehen, weiss sind die tatsächlich vorhandenen linien auf dem boden]


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  • Moin moin,


    ehrlich gesagt werde ich aus Deiner Skizze nicht 100%ig schlau (zumindest was die eigenartige PArkplatzanordnung betrifft), aber das macht weiter auch nix. Wie ich erkennen kann hast Du ja innerhalb der für Parkflächen üblichen Fahrbahnmarkierungen geparkt -> also dürfte das für Dich i.O. sein. Selbst wenn diese Markierungen durch irgendein anderes Verkehrszeichen aufgehoben sein sollte, musst Du mMn nichts bezahlen -> da Beschilderungen eindeutig sein müssen. Kommt dann aber ggf. auf einen Widerspruch(sverfahren) auf das Verwarngeld an.


    Vllt hilft Dir ein Bsp. von mir etwas weiter, da war es ähnlich:


    Ich habe bei uns auf einer Kopfsteinpflasterstrasse längs zur Fahrbahn, in der letzten, durch die üblichen weißen Parkplatzmarkierungen (ziemlich abgefahren aber noch gut sichtbar), gekennzeichneten Parktaschen geparkt. PArkschein gezogen, gut sichtbar abgelegt und beim Wiederkommen erstaunt einen schönen Zettel mit diesem tollen Parkverbotsschild drauf erblickt. Da die verteilende Politesse noch in Sicht war hab ich sie dann gefragt was das soll, Parkzeit war übrigens nicht überschritten. Antwort war ich parke im PArkverbot, was auch durch ein PArkverbotsschild, was auch wirklich VOR meinem Auto stand/steht, gekennzeichnet war. Jetzt zum interessanten Teil. Ich habe die nette Dame dann darauf hingewiesen, dass ich mich laut Beschilderung/Markierung auf der Fahrbahn aber noch im erlaubten Parkbereich befinde und das prinzipiell auch für mich geltende Parkverbotsschild zuvor, durch einen die Sicht verdeckenden LKW, nicht sehen konnte. -> Die Antwort von ihr war dann, dass ich da halt Pech gehabt hätte und das dann ja klären kann wenn der Anhörungsbogen kommt. Ich hätte mich eben an das Schild halten müssen und darf nicht nach den Bodenmarkierungen gehen, wenn da ein LKW vorsteht ists halt Pech. -> FALSCH... Ich hab dann mit dem Handy Fotos gemacht und auf den Brief vom Amt gewartet, es hat genau 2 Tage gedauert bis das geklärt war. Ich hab beim Amt angerufen die Sachlage geschildert und begründet, dass ich nun wirklich nicht wissen kann welche der Beschilderungen (wozu ja auch die Fahrbahnmarkierung gehör)t nun gültig ist -> durfte per mail :eek: ;) die Bilder hinschicken und einen Tag später bekam ich einen Anruf, dass alles eingestellt wird und ich nicht zahlen muss. Auf Kulanz ... ja ja iss klar ne auf Kulanz ... komischerweise war die Fahrbahnmarkierung an die ich mich gehalten habe nach weiteren 4 Tagen auch verschwunden :eieiei:


    Also bei nicht eindeutigen Beschilderungen hast Du zumindest gute
    Widerspruchschancen.


    Und zum Zahlen = Schuldeingeständnis: nicht unbedingt. Ich würde, wenn Du mit dem Verwarngeld nicht einverstanden bist auch nicht zahlen. Du hast zwar die Möglichkeit unter Vorbehalt zu zahlen, aber im Falle eines für Dich positiv entschiedenen Widerspruchs rennst Du Deinem Geld beim Amt ewig hinterher. Allerdings muss Dir auch klar sein, dass Du wenn Du Widerspruch einlegst (und das ganze nicht so formlos und und fix wie bei meinem Bsp. abläuft) im Falle einer Entscheidung gegen Dich deutlich mehr zahlen musst.


    :wink: IceHST

    Manchmal gewinne ich den Eindruck dass die Eltern mancher User hier in irgendeiner unheilschwangeren Nacht geistige Antimaterie gezeugt haben. © by YETI :lachwalzen: :lachwalzen: :lachwalzen:

  • an deiner Stelle würd ich einfach mal zum Amt hingehen und das Klären, Fotos MAchen und die denen Zeigen und mal gucken was die Sagen

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  • Hallo almerauser,


    deine Skizze verwirrt mich, besonders die beiden weißen Linien zwischen den viereckigen schwarzen Kästen (Blumenkübel?). Gehen diese Linien wirklich bis zum Fahrbahnrand durch?


    Diese beiden weißen Linien zwischen den schwarzen Kästen senkrecht zum Fahrbahnrand machen sonst keinen Sinn, ich halte sie nicht für Parkflächenmarkierungen für senkrechtes Parken und wenn es doch welche sind, parkt nur das Fahrzeug korrekt, das zwischen den beiden Linien steht, die anderen vier parken falsch (auch das blaue). Die eine Parktasche rechts vom rechten schwarzen Viereck zeigt an, dass man eigentlich nicht das Parken am oberen Fahrbahnrand erlauben möchte.


    Die Adresse wäre hilfreich, dann könnte man mal Kugelerde bemühen.


    Widerspruch gegen ein Verwarnungsgeldangebot würde in diesem Fall höchstwahrscheinlich zu einem Bußgeldbescheid führen, dann wird aus 10,-€ erst mal 36,- €, da die Verwaltungsgebühren drauf kommen, ist es das wert? Zahlen und trotzdem Widerspruch geht nicht, da es im Verwarnungsgeldverfahren erforderlich ist, den Verstoß "einzusehen".


    Politessen saugen sich Parkverstöße in der Regel nicht aus den Fingern und ihr Einsatzgebiet sind auch nicht solche Sackgassen. Da wird sich jemand beschwert haben, vielleicht sogar die Feuerwehr.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • hi.
    also die linien sehen tatsächlich so aus wie ich die gezeichnet habe, sind jedoch schon stark abgefahren, aber immernoch sichtbar, und es stehen permanent fahrzeuge da. man kann eigentlich froh sein wenn man da mal morgens ein parkplatz kriegt. die beiden vierecke sind aussparungen in der fahrbahn, wo dann mittig kleine bäume wachsen.



    das letzte halbe jahr über hab ich dort gestanden und politessen kamen auch öfter vorbei (ist nämlich direkt an der uni. da kann man natürlich gut gewinn machen an den doofen studenten :wand: ), aber keine von denen hatte was zu beanstanden.


    was ich noch vergessen habe: am wendehammer ist noch ein tor, dass aber nur für bzw von der feuerwehr aufgemacht werden kann.
    hier noch die koordinaten für googlemaps: 51.462793, 7.017044


    36 statt 10 euro nur weil man nicht mit der meinunng der politesse einverstanden ist, ist eine frechheit, aber das ist nun mal tolle bürokratie X(
    dann bezahl ich doch lieber die 10 und werd nächstes mal wenn ich die politesse sehe diese drauf ansprechen wo man nun ganz genau parken darf und wo nicht. ich glaube nämlich für den sch* ein tagen tag lang irgendwo im amt rumzusitzen, denn schneller kommen die ja nicht in die pötte, ist es nicht wert


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  • Habs gefunden, leider sieht man nicht viel.


    Grundsätzlich gilt gemäß VwV zu § 41 StVO für Fahrbahnmarkierungen als Vorschriftszeichen:


    Zitat

    Nach Erneuerung oder Änderung der Markierung darf die alte Markierung nicht mehr sichtbar sein, wenn dadurch Zweifel entstehen können.


    Parkflächenmarkierungen in verkehrsberuhigten Bereichen sind jedoch keine Vorschriftszeichen, sondern Richtzeichen gem. § 42 StVO und sie sind in ihrer Ausführung auch an keine besondere Form gebunden, sie müssen nur als solche erkennbar sein. Das können auch unterschiedliche Pflasterfarben sein.


    Ich befürchte, dass die Behörde damit durchkommen könnte, wenn sie erklärt, dass sie neue Markierungen gemalt hat, die sich deutlich von den alten hervorheben und diese sogar noch mit einem "P" versehen hat, wogegen die alten Markierungen kein "P" haben.


    Ich würde das Risiko nicht eingehen wollen und das Verwarnungsgeld akzeptieren. Ich würde es allerdings gerne genau wissen wollen und deshalb dennoch bei der Ordnungsbehörde per E-Mail anfragen. Tut nicht weh und Antwort kommt bestimmt ;)

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  • hm... ich bin da auch interessiert, grade deshalb, weil ja schon viele politessen mich nciht einmal daraufhin angesprochen hatten, dass ich da den ganzen tag seteh und nun hatte ich innerhhalb von 2 stunden ein knöllchen. naja, die polittese zu beschuldigen ist völlig sinnlos, aber irgendwen ewrd ich schon deshalb bisschen nerven ;)


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