Auch erlaubt??

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.201 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von christian.

    • Offizieller Beitrag

    Hi Leute!


    Ich habe heute auch mal ne rechtliche Frage.


    Und zwar habe ich ursprünglich auf meiner P11er Primi (Serinbereifung 195/60/15 auf 6x15") BORBET E in 8x17" mit 215/40ern eintragen lassen.


    Dann wurden hinten noch Spurverbreiterungen druntergeschraubt.


    In die Papiere wurden die Verbreiterungen mit dem Zusatz eingetragen, mit dem Zusatz "vorhandene technische Änderungen wurden berücksichtigt". :eek:


    Ganz neu habe ich mir jetzt 10x17" mit 235/40 an der HA angeschafft. :Big:
    Die wurden "ganz normal" eingetragen, ohne irgendwelche Zusätze.
    Nun die Frage: Kann ich die Spurverbreiterung (rechtlich) auch hinter die 10"er schrauben?


    (platzmäßig wären die Laufflächen gerade noch abgedeckt, mit massich Begrenzer schleift wohl auch nix)


    Die sind ja auch eine "vorhandene technische Änderung". :flipa:
    Ach so: darf ich denn meine riiiieeeeesigen Winteralus mit 6x15" mit den Verbreiterungen fahren?


    Wäre doch zumindest für ein Treffen mal was feines fürs :eek:
    Danke schonmal im voraus


    Grüße
    Chris


  • Normalerweise steht in dem Tüv-Zettel, den du nach der Eintragung bekommst drinnen, mit welcher Bereifung das geprüft wurde (so ist es zumindest mal bei der Tieferlegung). Ich denke mal, daß man rein rechtlich gesehen die Sache abnehmen lassen muß. Aber wenn die Verbreiterungen im Fahrzeugschein eingetragen sind und der Prüfer die neuen Felgen / Bereifung auch ohne Nörgeln eingetragen hat, dann sollte das rechtens sein.

    • Offizieller Beitrag

    Soo hab ich das jetzt nicht gemeint (sorry für unklare ?( Frage)..
    "
    Die neuen Felgen wurden ganz normal eingetragen" meinte "Zi, 21:auch gen. 215/45/17 (VA) nur auf 8 1/2 x 17 Et 25 ..., Zu. 22; auch gen. 235/40/17 nur auf 10x17 ..." :eek:


    Es wurde also kein Bezug auf die eingetragene Spurverbeiterung genommen.
    Normalerweise müsste ja alles, was in Fahrzeugschein eingetragen ist, (auch zusammen) zulässig sein. :flipa:
    Ausnahme wäre wohl ein Zusatz wie "ohne Spurverbreiterung" etc.


    So zumindest meine Meinung.
    Da ich mit aber nicht sicher bin, wollte ich halt wen fragen, "der sich mit sowas auskennt" :Big:

  • Wenn du es ganz genau wissen willst, dann frag doch einfach mal beim Tüv bzw. bei der Dekra an. Kannst du über ein Onlineformular wissen. Die meisten hier im Board, mich eingeschlossen, werden über die Sache sowieso nur spekulieren können ;)

    • Offizieller Beitrag

    also das mit den 10x17 würde ich beim tüv abklären!


    die winteralus darfst du meiner meinung nach auf jeden fall mit der verbreiterung fahren!! sind ja schmäler als die sommeralus!

  • Mal abgesehen von der Eintragung der Spurplatten...was für eine ET hast du denn ohne die Platten hinten und wieviel mm haben die platten!
    Ich frage deshalb weil es irgendwann "Achslasttechnisch" nicht mehr erlaubt ist die Dinger drauf zu machen ;)

    Wer Schmetterlinge im Bauch haben will, muß sich Raupen in den Hintern schieben!

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt, da gibts ne Grenze..


    Die Spurweite darf nicht um mehr als 5 ??? ??? % verändert werden, da sonst die Achsfestigkeit fraglich ist.


    Da ich aber ne 30er Et hab, dürfte das mit den Spurverbreiterungen von 25 mm keine Problem sein, ergibt ja ne effektive Et von 5.


    Bei meinen 8x17"ern hatte ich so eine effektive Et 10, und das wurde ohne Mucken eingetragen...

    • Offizieller Beitrag


    5%?? schön wärs! Es sind nur 2%!! Bei mehr braucht man ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten vom Hersteller! sprich von nissan! keine chance würde ich sagen!

    • Offizieller Beitrag

    Na gut, dann sinds 2 %, kommt mir auch irgendwie bekannt vor... :)


    Das wären dann beim P 11 mit ner Serienspurweite von 1.454 mm exakt 29,08 mm.


    Also kann man die Spur beim P11 um 2,9 cm verbeitern, ohne Probleme zu bekommen.


    Das wundert mich jetz, denn mit meinen 8"ern nit Et 10 war die HA 50 mm breiter.


    Und das wurde ohne Probleme eingetragen, vom Gutachten der Spurverbeiterung wäre das noch weiter rausgegegangen.


    Gibts da viell. Ausnahmen?
    Mit den 10"ern wäre die Achse 60 mm breiter...

    • Offizieller Beitrag

    soweit ich weiß zählt da nicht die breite die durch breitere reifen hervorgerufen wird sondern um die breite um die du den befestigungspunkt der felge nach außen verlegst! weiß ich aber nicht sicher! könnte auch falsch sein! ?( ?(

    • Offizieller Beitrag

    das ist richtig..


    Bin ja auch nur von der Befestigung ausgegangen-> Einpresstiefe der Felge


    Wobei die gegenüber den Serienfelgen eh schon extrem nach außen geht, weil die ja Et 46 haben, das wären dann noch mal 11 mm mehr..


    Da muss eine andere Bezugsgröße sein.


    Wenn ich von der Reifen/Feölgenaußenkante ausgehe, sind es pro seite 6,68 cm, also über 13 cm, das wär definitiv mehr als 2% :Big:

  • Stimmt ja auch!
    Du kannst max. auf ne ET 0 gehen (egal ob mit der Felge oder mit Platten)

    • Offizieller Beitrag

    hi Stoffi!


    Erstmal Grüße!!


    Das meinte ich doch..


    Die Reifen- oder Felgenbreite ist total egal, denke ich.


    Also dürfte ja nur die normale Achse plus evtl. Spurverbreiterung zählen.
    Aber durch die Et veränderst du ja auch die Breite..
    Und wenn ich die mitzähle, fahre ich seit 2 Jahren mit einer um mehr als 2% breiteren Achse rum, immer TÜVgeprüft...

  • Um mal wieder zum Thema zurückzukommen:
    Du hast die einen felgen mit Spurverbreiterung abnehmen lassen. Folglich darfst du nur diese mit der Spurverbreiterung fahren.
    Wenn du auch die 10" oder /und die Winterreifen mit der Spurverbreiterung fahren willst must du das vom Tüff abnehmen lassen.
    Das ist Fakt.
    (Eigene erfahrung: habe sommerreifen mit spruverbreiterung eingetragen, dann tiefergelegt mit winteralus und auch spurverbreiterung. Tieferlegung ist gegrüft mit winteralus(d.H. im Frühling muss ich nochmal hin wegen sommerreifen eintragen lassen)und dann noch ein zusätzlicher eintrag das die winterreifen mit spurverbreiterung geprüft sind)

    • Offizieller Beitrag

    Dankeschön! :hi:
    Das ist doch mal ein Wort!


    Von der Logik her müsste es auch so sein, ist halt nur aus den Eintragungen in den Papieren nicht eindeutig zu erkennen ??? (außer dass die Spurplatten vor den Felgen stehen, ergo vorher abgenommen sein müssen).


    Ob das aber ein :pol: (Held in grün.weiß) mitbekommt? :flipa:



    Werds aber wahrscheinlich nicht testen (nur mal für ein Foto), weil ich ja sonst hinten auf 00 Federweg begrenzen müsste. :flipa: (Ist verdammt eng, und dank der blöden schräg liegenden Dämpfer :kotz: federt der ja auch in den Begrenzern noch tierisch).


    Also danke und bis demnächst...


    Grüße aus dem Nordharz..