Mich beschäftigt im Rahmen persönlicher Weiterbildung folgendes, theoretisches Problem:
Mieter M hat bei Ex-Vermieter V Schulden (u.a. Mietrückstände). Der Gerichtskram ist durch, V hat einen Titel, M einen Offenbacher. V weiß, dass Ms Mutti einen bescheidenen Wohlstand genießt und u.a. ein Einfamilienhäuschen besitzt, wobei sie altersbeding durchaus daran gedacht haben könnte, ihren Nachlass fiskalgünstig für die Erben zu regeln.
Einer inneren Eingebung folgend blickt V das Grundbuch ein und findet zu dem Flurstück eine eingetragene Auflassung von 1/8 bei M, wobei 7/8 bei seiner Mutti in der Eigentümerspalte eingetragen sind.
Das Datum der Eintragung ist nach dem Zeitpunkt der Schuldenentstehung aber vor dem Zeitpunkt der Versicherung an Eides statt auf Zahlungsunfähigkeit.
Könnte V hieraus einen Wert schöpfen, um seine Außenstände einzuholen? (Primär)
Könnte sich M strafbar gemacht haben? (Subsidiär)