es geht um Geldspielautomaten

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 559 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • franz heinrich kauft sich bei Ebaum einen gebrauchten geldspielautomaten und stellt diesen in seiner Wohnung auf .


    Muss er jetzt einen antrag nach § 33 abs.1 GewO stellen bzw .und /oder . einen antrag auf erhebung von vergnügungssteuer?


    Mfg

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Die GewO gilt nur wenn du das ganze gewerblich betreiben willst.
    Steht doch explizit mit drin.
    Da du das ganze nicht vorhast, gilt das auch nicht für dich.
    Natürlich darfst du dann nicht im großen Maße Leute zu dir einladen die ihr Geld drin versenken ;)
    Da du ja einen Schlüssel zu dem ding hast kannst du dem Freund der zum Sportschau gucken kommt ja nach der kleinen Session das Geld aus dem Münzfach wieder geben ;)

  • Zitat

    Original von moxon
    Da du ja einen Schlüssel zu dem ding hast kannst du dem Freund der zum Sportschau gucken kommt ja nach der kleinen Session das Geld aus dem Münzfach wieder geben ;)


    Das wäre doch langweilig :tongue:

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