Brauche Eure HILFE falscher Frontbügel

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 2.250 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ex-X-Trail-Fahrer.

  • Hallo an alle R51-Fahrer


    Wer kann mir helfen.
    Habe vor ein paar Tagen Kontakt zu einem angebliche ehemaligen R51 Fahrer aufgenommen, welcher bei eBay im Zeitraum vom ca. 12.08. bis 18.08.2008 einen nach seinen Angaben:


    "NISSAN Pathfinder Frontschutzbügel *neue EU-Richtlinie*"


    Artikelnummer 120305543987


    angeboten hat.
    Wenn der Link funktioniert, hier die Anzeige : [ebayartikelnummer]120305543987[/ebayartikelnummer]



    Das Angebot wurde durch den Verkäufer vorzeitig beendet. Ich habe ihn im Nachhinein angeschrieben und er teilte mir mit, seine Aussage:"Einige dachten den Bügel für 1,00 € zu erwerben."
    Wir sind uns dann über einen Preis einig geworden und selbst der Versand war Möglich.


    So weit so gut als das Ding nun bei mir war ich das Teilegutachten vor mir liegen hatte war nix mehr mit "neue EU-Richtlinie"
    Bei Cobra nachgefragen teilten die mir mit, dass es bei diesem Bügel um einen ohne EG-Zulassung handelt und es einer dieser Bügel ist welcher nicht mehr neu angebaut werden darf. :heul:


    Wie Ihr Euch denken könnt hat sich die Nachfrage beim Verkäufer als Sachgasse erwiesen, nix mehr mit "netter R51" Fahrer. Einer Rückwandlung des Geschäftes kommt nicht in Frage und "aufgelegt".


    Da dies eindeutig die Tatbestandsmerkmale eines Paragraphen unseres deutschen Strafgesetzbuches erfüllt möchte ich mein Recht mit ner Anzeige durchsetzten um meine Kohle zurück zu erhalten.


    Nun mein Hilferuf an Euch.
    Hatte jemand die Anzeige bei eBay gesehen und zufällig Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen? Hat jemand vielleicht zufällig noch den Mailverkehr auf seinem Rechner und würde mir diesen zur Verfügung stellen?


    Danke Euch vorab schon jetzt


    Mario

    Alle menschlichen Fehler sind Ungeduld.

  • Hallo zurück,
    direkt kann ich Dir bezüglich der EBAY-Anzeige nicht helfen,
    aber anbauen und abnehmen lassen kannst Du den Bügel trotzdem.
    Grund:
    Die EU-Richtlinie ist noch nicht in nationales Recht umgesetzt und damit sind auch "nicht-EU-Konforme" Bügel noch immer anbau- und abnahmefähig, wenn ein Teilegutachten vorhanden ist.


    Das wird zwar offiziell nicht publiziert, ist aber so und bei TÜV/DEKRA gibt es auch eine entsprechende (interne) Info dazu.
    Machen die zwar nicht gern, aber wenn Du darauf bestehst, gehts immer noch auch mit Bügeln nach alter Norm.

    Bodenfreiheit und Drehmoment :perfekt:
    statt Tieferlegung und Spoiler


    Gruss Dietmar

  • Zitat

    Original von dietmar_pf05
    Die EU-Richtlinie ist noch nicht in nationales Recht umgesetzt und damit sind auch "nicht-EU-Konforme" Bügel noch immer anbau- und abnahmefähig, wenn ein Teilegutachten vorhanden ist.


    Das wird zwar offiziell nicht publiziert, ist aber so und bei TÜV/DEKRA gibt es auch eine entsprechende (interne) Info dazu.
    Machen die zwar nicht gern, aber wenn Du darauf bestehst, gehts immer noch auch mit Bügeln nach alter Norm.


    Genau das sind auch meine Informationen. Ein Teilegutachten ist ja offensichtlich dabei, also sollte es keine Probleme geben.


    Was die Ebay-Geschichte angeht: 1.: Ebay ist da raus, schließlich habt ihr das Geschäft ohne Ebay abgeschlossen. Und 2.: Die Einstellung des Verkäufers, die Auktion wegen zu geringen Erlöses abzubrechen, ist meiner Meinung nach verwerflich. Schließlich hat er den Artikel "ab 1 Euro" eingestellt und muss dann auch ggfs. mit niedrigem Erlös rechnen. Mit einem höheren Startpreis hätte er das verhindern können - aber dafür wollte er wohl die Gebühren nicht zahlen. Du hast sein unfaires Verhalten durch die Umgehung von Ebay eigentlich sogar noch unterstützt... X(


    Edit: So, gerade nochmal aufmerksam gelesen:


    Zitat

    Original aus dem Auktionstext
    [...] der Frontschutzbügel entspricht der neuen EU-Richtlinie für Personenschutz,mit Teilegutachten [...]


    Was willst Du, das Teilegutachten ist dabei und dass der Bügel den neuen Richtlinien entspricht, kann durchaus sein. Dass eine EG-Typgenehmigung dabei sei, konnte ich nirgendwo lesen. Du wirst also nichts erreichen können - Du hast das bekommen, was angeboten war.

    Gruß
    André

    Anatidaephobie ist die Angst, von einer Ente beobachtet zu werden.

    5 Mal editiert, zuletzt von Ex-X-Trail-Fahrer ()

  • Hallo Andre,


    war Anfangs auch meine Befürchtung, sicher steht da nix von EG-Typengenehmigung aber :


    "...entspricht der neuen EU-Richtlinie für Personenschutz,..."


    Ich gehe da mal davon aus, dass man sich darüber informiert hat. Und wenn Du bei Cobra nachschaust, da ist schon beschreiben was man unter Personenschutz zu vertehen hat. Ebenfalls dass der Bügel Typ R51/10 den Personenschutz nach EU/EG nicht entspricht.
    Kann aber auch gut sein, dass ihn einer UNSEREN darauf aufmerksam gemacht hat und darauhin die Auktion vorzeitig beendet wurde, sollte ja noch ca. 24 Std. laufen und wer eBay kennt weiß, dass viele bis zum Schluss warten, somit man gar nicht sagen kann, dass er nur für 1,00 € weggeht. Schlussfogerung....? Mit Wissen und Wollen...?
    Nun war ich der Dumme, ?(


    Vielleicht ist unter uns derjenige welcher ihn kontaktiert hat.



    Ich werde aber mal versuchen den Weg zu gehen welchen mir dietmar pf05 empfohlen hat, vielleicht finde ich einen TÜV/DEKRA Prüfer der auf unserer Seite steht.


    Dir Dietmar erst mal danke für den Tip :perfekt:


    Ist unter uns jemand den Weg nach Mai 2007 gegangen?
    Jeder Tip ist hilfreich.


    Gruß Mario

    Alle menschlichen Fehler sind Ungeduld.

  • Muss noch nen Zusatz machen.


    Es geht übrigens genau um den Bügel inkl. Scheinwerfer welcher bei Andre "Ex-X-Trail-Fahrer" in seinem Avantar zu sehen ist, Typ R51/10 von Cobra, echt geil
    Andre, hast Du den auch an Deinem Ferkel?

    Alle menschlichen Fehler sind Ungeduld.

  • Zitat

    Original von marioj
    war Anfangs auch meine Befürchtung, sicher steht da nix von EG-Typengenehmigung aber :


    "...entspricht der neuen EU-Richtlinie für Personenschutz,..."


    Ich gehe da mal davon aus, dass man sich darüber informiert hat. Und wenn Du bei Cobra nachschaust, da ist schon beschreiben was man unter Personenschutz zu vertehen hat. Ebenfalls dass der Bügel Typ R51/10 den Personenschutz nach EU/EG nicht entspricht.


    Wo steht das? Dort steht nur, dass dieser Bügel keine EG-Typgenehmigung hat. Kann das sein, dass Du den Rest dazu interpretierst? Soll nicht böse gemeint sein... :wink:


    Und nein, ich habe diesen Bügel nicht.

    Gruß
    André

    Anatidaephobie ist die Angst, von einer Ente beobachtet zu werden.

  • Hallo Andre,


    ist okay aber gemäß Aussagen erhält dieser Bügel keine EU/EG Typengenehmigung weil er eben auf Grund seiner Anbauweise den EU-Richtlinien für Personenschutz nicht entspricht.
    Ist es nicht so, dass man sich erst über etwas informiert bevor man eine "wahrheitsgemäße" Beschreibung abgibt?
    Was suchen wir Ferkelfahrer denn?
    Genau, wer jetzt einen sucht dann einen nach den "neuen EG/EU Richtlinien.
    Soviel zu meiner "Interpretation".


    So aber nun nochmals zu einer Frage.


    Hat von Euch jemand Erfahrung mit TÜV-Abnahme oder Bügelanbau nach Mai 2007?


    Mario

    Alle menschlichen Fehler sind Ungeduld.

  • Zitat

    Original von marioj
    Was suchen wir Ferkelfahrer denn?
    Genau, wer jetzt einen sucht dann einen nach den "neuen EG/EU Richtlinien.


    Ganz ehrlich? Danach sucht kein Mensch. Weil's die "Bügel-haben-woller" in Wirklichkeit nicht sonderlich interessiert. Wichtig ist letztendlich nur die EG-Typgenehmigung.


    Zitat

    Original von marioj
    ist okay aber gemäß Aussagen erhält dieser Bügel keine EU/EG Typengenehmigung weil er eben auf Grund seiner Anbauweise den EU-Richtlinien für Personenschutz nicht entspricht.


    Bitte belege dies mit einem Zitat.

    Gruß
    André

    Anatidaephobie ist die Angst, von einer Ente beobachtet zu werden.

  • Für Dich Andre


    Antwort von Cobra:


    Zitat

    Kurz zur Info: Ab dem 25. Mai 2007 dürfen an Kraftfahrzeuge nur noch Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung (keine TÜV-Abnahme erforderlich) laut der EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG angebaut werden. Die älteren Frontbügel (wie z.B. R51/10), die diese EG-Typgenehmigung nicht haben, dürfen auch nach diesem Datum am Fahrzeug angebaut bleiben und nach einem Unfall auch ersetzt werden, vorausgesetzt sie sind auch vor diesem Datum in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden.


    Lass es dabei aber gut sein.
    Muss mich selbst damit weiter auseinandersetzten, jedenfalls alles abstreiten und auflegen ist keine Art und Weise.


    Mario

    Alle menschlichen Fehler sind Ungeduld.

  • Zitat

    Original von marioj

    Zitat

    Kurz zur Info: Ab dem 25. Mai 2007 dürfen an Kraftfahrzeuge nur noch Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung (keine TÜV-Abnahme erforderlich) laut der EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG angebaut werden. Die älteren Frontbügel (wie z.B. R51/10), die diese EG-Typgenehmigung nicht haben, dürfen auch nach diesem Datum am Fahrzeug angebaut bleiben und nach einem Unfall auch ersetzt werden, vorausgesetzt sie sind auch vor diesem Datum in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden.


    Lass es dabei aber gut sein.
    Muss mich selbst damit weiter auseinandersetzten, jedenfalls alles abstreiten und auflegen ist keine Art und Weise.


    Die Aussage von Cobra ist bekannt, aber im Moment überholt. Wegen unzureichender Umsetzung in nationales Recht gilt bis auf Weiteres die alte Regelung wieder.


    Aber Du hast Recht, das Verhalten des Verkäufers ist unter aller Sau.


    Nur wirst Du ihm nicht beikommen. Von EG-Typgenehmigung hat er nichts erwähnt. Die Schlussfolgerung, dass ein Bügel, der den neuen Regeln für Fußgängerschutz entspricht, auch eine EG-Typgenehmigung haben müsse, stammt von Dir und nicht von ihm.

    Gruß
    André

    Anatidaephobie ist die Angst, von einer Ente beobachtet zu werden.