Autos ausgetauscht

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 3.882 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Zitat

    Original von ReisKocherPilot
    2 Wochen später liegt ein Brief mit den Wagenschlüsseln, und einem Schreiben das besagt daß der Wagen abgeholt werden kann, im Briefkasten. Daraufhin meldet Peter den Wagen an und fährt mit den Kennzeichen hin und holt das KFZ ab. Peter wundert sich zwar über die neuen Schonbezüge, hält dies aber für eine kleine Aufmerksamkeit des Verkäufers.


    14 Monate später wird bei einer Polizeikontrolle die FGN überprüft und festgestellt das diese nicht mit der im Brief übereinstimmt.


    RKP


    Alles Quatsch, so einfach bekommst Du kein gebrauchtes Auto bei der Zulassungsstelle angemeldet.


    In jedem Fall wirst Du das Fahrzeug dort vorführen müssen, und dann wird schon festgestellt, das die FG Nummer nicht stimmt.


    Dann ist es recht fragwürdig ob die Polizei bei der Kontrolle die FG Nummer von Deinem Wagen überprüft.


    Bist Du denn schon öfters aufgefallen ?


    Ach so, stimmt ja, wir nehmen ja nur an, und der Typ heißt ja Peter. :D


    Schöne Geschichte, aber ein Bestseller wird das nicht. :flipa:

    Komma her, Satzzeichen liegen mir nicht. :duden:

    Einmal editiert, zuletzt von peterschulte ()


  • bei allen autos die ich angemeldet habe stand der wagen 40 km von der Zulassungstelle weg und nicht einmal kontrolliert ;)

  • Zitat

    Original von Basty
    Genau ich denke man darf gar net mehr mit dem Unangemeldeten wagen zur Zulassungsstelle fahren?


    mfg Basty


    So siehts aus.


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???




  • Ja ja so siehts aus :wand:


    Fahrten mit Kennzeichen aus dem eigenen oder anliegendem Zullassungsbezirk dürfen unangemeldet ( also ohne gültige SIegel ) zum TÜV oder zur Zulassungsstelle erfolgen.


    Dabei muß der Fahrzeughalter in Besitz einer gültige Doppelkarte sein, die schon gilt ( also "gültig am 1.1.2009" und nicht angekreuzt "gültig ab Tag der Zulassung" ) und eben ein Kennzeichen. Entweder das alte aus dem Zullassungsbezirk oder dem angrenzendem oder
    ( wie ich es mache ) man reserviert sich eins für 2,50.


    Das ganze geht weils im Gesetz drin steht:


    FZW §10 Absatz 4 lesen


    Aber wie gesagt nur im Zulassungsbezirk und dem angrenzenden.


    Wer also ein Auto im näherem Umkreis kauft kann ggf aufs Kurzzeitkennzeichen verzichten wenns sofort zum TÜV oder Zulassungsstelle geht. Für die Fahrt durch mehrere Bezirke --> KZ-Kennzeichen

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    4 Mal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Hallo,


    meine Quelle ziehe ich hier her, wollte damals zum Harztreffen mit dem N14 GTI zur Zulassungsstelle fahren, und ihn dort anmelden auf KZK!, mir wurde gesagt durch irgend ne umstellung in den regeln ist das so nicht mehr möglich. Heisst also ich hätte doch zur zulassungstelle (300m von meinem Arbeitsort) fahren können mit dem wagen, ihn da anmelden können auf KZK und gut? Keine diskussionen warum ich es net während der Arbeitszeit gemacht habe, 15-1uhr (10h/tag damit ich freitag frei hatte)


    d.h ich brauch nur nen entwerteten satz kennzeichen VON dem jeweiligen fahrzeug? Würde bei mir bedeuten also die EN kennzeichen vom vorbesitzer!!??!!??

  • Zitat

    Original von Shadowrun
    Wer also ein Auto im näherem Umkreis kauft kann ggf aufs Kurzzeitkennzeichen verzichten wenns sofort zum TÜV oder Zulassungsstelle geht. Für die Fahrt durch mehrere Bezirke --> KZ-Kennzeichen



    Sorry, aber das ist Quatsch. Du beziehst dich da auf alte Quellen. ;) Das geht seit 3 Jahren schon nicht mehr (Seit der neuen Zulassungsverordnung, siehe neue Fahrzeugspapiere, 1.10.2005).


    Autos dürfen mit ungestempelten Kennzeichen gar nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen - auch nicht auf dem Weg zur Zulassungsstelle oder zur HU.


    Autos vorführen? Wird wohl nur bei kleinen Zulassunsstellen gemacht, wo nicht viel los ist und die Sachbearbeiter gerne Frischluft schnuppern. :D

  • Ach ja stimmt...


    Seit 3 Jahren gilt die Fahrzeug Zullassungsverordnung ;)


    Gut das du mir das sagst.


    Dann mußte mir nur noch sagen was dort im § 10Absatz 4 beschrieben ist:


    Wie oben schon gelinkt : http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__10.html


    Und diesmal bitte auf den Link klicken und lesen :Bier:


    steht sogar in sehr gutem "normal deutsch" dort. ;)

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    2 Mal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Anfrage beim Straßenverkehrsamt:



    Leider kann ich den Inhalt des Telefonats nicht zitieren, bei dem mir die Änderung bestätigt wurde. Demnach war das früher noch legitum, inzwischen nicht mehr.


    Dafür kann seit 2005 das Kennzeichen direkt auf ein neues Auto mitgenommen werden - ist aber offtopic. :D



    Genau deswegen fragte ich nach, weil das früher noch erlaubt war. Aber dann zumindest wohl im Zulassungsbezirk AC nicht mehr. (Dürfen die dann eigene Bestimmungen erlassen?)

  • Tja richtig ist das der alte Paragraph in der STVZO weggefallen ist.


    Aber er wurde in die FZV wieder aufgenommen.


    Was man damit macht ist mir egal nur Gesetz steht über Meinung auch wenns vom Amt kommt denn es sind nur Menschen ;)


    Zitat

    FZW §10 Absatz 4
    4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Shadowrun ()


  • So nochmal durchgelesen und ich habe deinen Knackpunkt.
    ---------------------


    Erlaubt ist :


    Fahrt mit altem zum Fahrzeug gehörendem ungestempelten Kennzeichen zum TÜV / Zulassungstelle und von der Zulassungsstelle nach Hause
    Fahrt mit neuem ( reserviertem ) ungestempelten Kennzeichen zum TÜV / Zulassungstelle


    Nicht erlaubt ist


    Fahrt mit irgend einem altem Kennzeichen zum TÜV / Zullassungsstelle oder von der Zulassunsgstelle nach Hause


    und


    Fahrt mit den alten Kennzeichen nach Hause wenn diese sofort (was neuerdings möglich ist ) umgeschrieben werden.


    (Natürlich alles unter der Vorgabe ... Deckugskarte dabei ... Gleicher bzw angrenzender Bezirk )
    --------------


    Daher dein Problem worauf die Antwort E-Mail abziehlt....


    Fahrt mit altem Kennzeichen zur Zulassunsgstelle und dann ummelden aufs neue Fahrrzeug und dann ....
    hat das alte keine gültigen Kennzeichen mehr und müßte bei der Zulassunsgstelle stehen bleiben.


    Daher wenn du die alten Kennzeichen wieder benutzen willst mußt du anderweitig zur Zulassungsstelle sonst bleibt dein Fahrzeug stehen weil du dann "irgendwelche" Kennzeichen hast aber nicht mehr die zum Fahrzeug gehörenden.


    Das war übrigens noch nie erlaubt .. Fahrt mit irgendwelchen Kennzeichen ;)
    Nur gab es das Problem nicht das heutzutage jemand mit nem Fahrzeug legal ankommt... Die Kennzeichen entwertet und umgemeldet werden und dann das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle steht ohne Möglichkeit nach Hause zu kommen

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    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • OK. Damit hast du wohl Recht. Der Knackpunkt bei mir war wohl, dass das Kennzeichen dann noch nie dem Auto zugeordnet ist bzw. bei der Ummeldung das alte Kennzeichen nicht mehr dem alten Wagen zugeteilt ist, was also keiner normalen Stilllegung entspricht.



    Zitat

    Original von Shadowrun
    Fahrt mit neuem ( reserviertem ) ungestempelten Kennzeichen zum TÜV / Zulassungstelle


    Das geht defintiv nicht, das sagte man mir. Wunschkennzeichen kann man sich zwar reservieren, aber diese Reservierung ist eh ohne Gewähr und eine Zuteilung auf mein Fahrzeug geschah bis dato auch nicht.


    Ansonsten einigen wir uns auf den goldigen Mittelweg:


    Die Dienstfahrten (so nenne ich sie nun mal) mit ungestempelten Kennzeichen nur, wenn die Kennzeichen weiterhin/oder noch dem Fahrzeug zugeteilt sind.

  • Tja bei uns läuft es auch so aber nicht mit Onlinereservierung.


    Du gehst zur Zulassungstelle und läßt dir ein Kennzeichen zuteilen ( eben als Reservierung vorm Anmeldeverfahren ) bekommst aber gleich den Zettel für die Prägerei und die schreiben sich Kennzeichen + ne Kopie der Deckungskarte und Personalien auf.


    Dann gilt bei uns schnellstmöglich das Fahrzeug anzumelden also ohne Gewähr ne Woche später sollte man da sein.


    Sehe ich auch keinen Konflikt mit dem Gesetzestext.


    Also nicht Online reservieren und damit Kennzeichen machen sondern schon persönlich an der Zulassungsstelle

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