Fragen wegen FS (DDR) und Anhänger

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 784 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Wenn man einen "alten" FS hat aus DDR Zeiten darf man dann einen Doppelachserhänger (z.b. Doppelachser Wohnwagen oder Trailer) fahren???


    Bei den Hänger wäre der Achsabstand unter 1m. Was ja wiederum auch was zu sagen hat.


    Darf sowas eine Person (53 Jahre) mit besagtem FS fahren???

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    Einmal editiert, zuletzt von Hardyman ()

  • http://www.fahrprofi.de/main/s…schreibg/umschreibg2.html


    besagte person sollte sich aber überlegen den FS umzutauschen.


    wenn ich mich recht erinnere wurde in irgendeiner reportage im fernsehen anläßlich einer ploizeikontrolle dem kontrollierten mann von dem polizisten gesagt, das sein alter DDR-führerschein in vielen staaten nicht anerkannt wird.
    inwieweit das stimmt und vor allem welche länder kann ich nicht beurteilen.


    sollte es stimmen würde ich als heißen kandidat mal österreich ins rennen werfen, so aus dem bauch heraus... ;) :D

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Hat man dann durch den Umtausch Nachteile bezüglich des FS???


    Kann man den dann nun nen Doppelachser fahren??? Ich konnt das jetzt noch nicht draus erkennen.

    "Suche günstig Signatur. Auch gebraucht. Alles anbieten."

  • Zitat

    Original von Hardyman
    Wenn man einen "alten" FS hat aus DDR Zeiten darf man dann einen Doppelachserhänger (z.b. Doppelachser Wohnwagen oder Trailer) fahren???


    Bei den Hänger wäre der Achsabstand unter 1m. Was ja wiederum auch was zu sagen hat.


    Darf sowas eine Person (53 Jahre) mit besagtem FS fahren???


    Ganz einfach:


    2 Achsen unter 1 m Abstand sind rechtlich keine 2 Achsen sondern eine.

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    • Offizieller Beitrag

    Kommt ja drauf an was er im Osten hatte!?


    PKW, also ostdeutsche B ist der westdeutschen '3' gleichgesetzt, also wird die umgetauscht wie die 3 in B, BE, C1E und CE mit Begrenzung incl mlst.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Zitat

    Original von Busfred
    Kommt ja drauf an was er im Osten hatte!?


    Den normalen den man damals halt machen konnte.
    Also den 7,5t.

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  • Zitat

    Original von Hardyman

    Zitat

    Original von Busfred
    Kommt ja drauf an was er im Osten hatte!?


    Den normalen den man damals halt machen konnte.
    Also den 7,5t.


    Jein. Die DDR war der BRD voraus und hatte vorher schon die EU Führerscheine eingebührt ( B / BE / M usw... anstatt die Westdeutschen Klassen 2 / 3 / 4 usw )


    Ich habe jetzt leider nicht gefunden was B beinhalte aber hier haste ne Tauschtabelle :


    http://www.fahrprofi.de/main/s…schreibg/umschreibg2.html


    Ansonsten wie gesagt dein Doppelachsen Problem besteht nicht denn es ist rechtlich nen Einachser. Nen Doppelachser ist zB das:

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