Mir ist da letztens mal ne Frage zur "Winterreifenpflicht" gekommen:
Wenn ich im Winter bei Schnee und Eis mit nem Anhänger durch die Gegend fahre, müssten dann auch auf dem Anhänger Winterreifen sein?
So ein Anhänger kann ja auch ins Schlingern kommen.
Das ist bei meinem 350kg-Klaufix ja nun nicht weiter tragisch (zumal es in dieser Größe garkeine Winterreifen gibt), aber bei nem großen Anhänger (Pferdeanhänger, Wohnwagen usw.) gibts ja Winterreifen in den Größen.
Zum Motorrad...natürlich verbietet es sich von selbst eigentlich bei Schnee und Eis Motorrad zu fahren (musste ich allerdings vor nen paar Jahren auch mal machen).
Aber...morgens im Winter...es ist "warm", die Sonne scheint, blauer Himmer, weit und breit kein Schnee...also...Motorradfahren ...dann Wetterumschwung, Schneefall und noch 15km bis nach Hause.
Streng genommen müsste ich das Motorrad ja sofort abstellen und mit dem Bus weiterfahren.
Ich habe bisher auch noch keine Winterreifen für mein Motorrad finden können.
Wie sieht das gesetzlich denn da aus?
Es müssen ja Fahrzeuge den Witterungsverhältnissen angepasst sein und dazu gehören ja auch Winterreifen.