Stellt euch folgende Situation vor:
Hans-Willi ist ein Besitzer einer kleinen Werkstatt.
Da er nicht viele Kunden hat, möchte er ein bisschen Werbung für sich machen, also geht er los, und kauft sich ein (noch) fahrbares Wrack, welches er mit ein paar Werbeflyern beklebt und auf ein Parkplatz längst der nächstgelegenen Hautstraße abstellt, wo es dann die nächste Zeit vor sich hinrosten soll...
Gibt es da irgend ein Gesetzt, dass gegen eine solche Idee spricht?
ps: die Blechbüchse hat noch TÜV