Zollbestimmungen Einfuhr aus EU Ländern

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.395 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von moxon.

  • Moinsen,


    also Peter Fiktiv nachfolgend Peter genannt hat folgenden Sachverhalt den ihn in seiner fiktiven Welt fiktiert:


    Eine Freundin von Peter, Petra Fik ;), wohnt in der nähe zur Grenze zu Luxemburg.
    Da Peter und Petra sich öfters sehen und leidenschaftliche Raucher sind, bitte Peter, Petra ihm Zigaretten aus dem Nachbarland mitzubringen, da Petra auch welche möchte schaut sie wieviel sie einführen darf.


    Dazu geht sie auf die Seite:
    http://www.zoll.de/c0_reise_un…n_innerhalb_eg/index.html


    und sieht, dass sie 800 Zigaretten kaufen darf.


    Da es für einige Zeit reichen soll, kauft sie:
    6 Stangen ah 30x8 Zigaretten also rund 1440 Stück
    Dafür sind jeweils 720 für Sie und 720 für den Freund. Sie liegt damit also unter der Freimenge.


    Das ganze tut sie da sie auf der Homepage auch folgenden Satz gelesen hat:



    Zitat

    Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst, d.h. persönlich befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Dieser Verdacht kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.


    Quelle Zoll.de


    Petra wird nun angehalten und Sagt: Die hälfte ist Peter der zuhause sitzt.
    So nun was kommt jetzt:


    Laut Homepage muss Peter nur nachweisen das sie wirklich für ihn waren.
    Wie schwer ist das im Fall der Fälle (es wird ja zunächst Strafsteuer erhoben und die Zigaretten einbehalten)
    Wäre es Sinnvoll das Peter, Petra einen Zettel mitgibt nach dem Moto:


    Ich versichere hiermit, dass ich Petra gebeten habe mir Zigaretten in den Menge X mitzubringen. Ferner versichere ich, dass ich die Zigratten ausschließlich zum eigenen GEbrauch nutze...


    :)

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  • Hallo moxon,


    les doch nochmal genau durch und denk dabei nach ;)


    Sowohl die Richtmenge (800) als auch deren Überschreitung (1440) gilt nur in Bezug auf die Person, die sie persönlich über die Grenze verbringt. Ich weiß, wenn man es mit der Groß- und Kleinscheibung manchmal nicht so ganz genau nimmt, fällt einem "Sie" und "Ihnen" als persönlich Anrede nicht mehr auf.


    Zitat

    indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden


    Die angesprochene "Sie"-Person, die die Zigaretten persönlich über die Grenze verbracht hat muss nachweisen, dass diese Sie-Person selbst die mitgebrachten Waren zu (ihren eigenen) privaten Zwecken verwendet.


    Sammelbestellung für Freunde ist nicht :D

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  • Hallo Trecker,


    der Teufel steckt aber im Detail, denn es wird die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen. Das Mitbringen ist aber immo ein Gefälligkeitsverhältniss ohne Gewinnbeabsichtigung. Somit kann kein gewerblicher Handel vorliegen.

  • Lieber moxon, ich gebe dir jetzt einfach mal einen guten Rat, das meine ich sehr freundlich und wirklich wohlgesonnen.


    ...versuche bitte alles zu vergessen, was du mal irgendwann und irgendwo im BGB gelesen hast, wenn es um das Recht der Einnahmeverwaltung im Geschäftsbereich der Bundesfinanzverwaltung geht. Die Begriffsdefinitionen oder die Logik der Abgabenordnung und des Zollkodex sind überhaupt nicht damit kompatibel. Ich habe sehr viele Jahre in der täglichen Zusammenarbeit mit dem Zoll benötigt, um zu begreifen, dass man diesen Laden nicht verstehen kann, sondern erlebt haben muss, um zu erahnen, was die überhaupt machen.


    Wenn deine Intension natürlich darauf hinauslaufen sollte, eine Beratung überhaupt nicht zulassen zu wollen (Beratungsresistenz), weil du dir selbst bereits ein Urteil gebildet hast, das du nur bestätigt sehen möchtest (fishing for compliments), entschuldige ich mich natürlich dafür, überhaupt einen Gedanken für den Anliegen aufgewandt zu haben.


    Übersetzung für P72er und andere, die eine Kurzform bevorzugen:


    Mox fällt damit auf den A*sch, einem anderen Ergebnis muss ich nicht gelassen entgegensehen, es wird nicht eintreten.

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  • also ich kenn das so dass jede Person die fährt, die Freimenge bei sich führen darf. d.h. wenn Petra in das Nachbarland fährt darf sie 800 Zigaretten einführen, wenn sie alleine fährt. wenn sie noch wen mitnimmt 1600 usw. Nen Zettel dabeizuhaben der sagt "Petra soll mir Zigaretten mitbringen" zählt nicht. Ergt: Petra darf nur 40 Packungen á 20 Stk. Einühren.

    Ich bin ein Supermod im Board, ein toller Typ!


  • Nein geht sie nicht es geht mir darum das ganze zu verstehen und vergleiche zu anderen Rechtsbereichen zu erhalten. Sprich einer offenen Diskussion um die Thematik.
    Das dabei unterschiedliche Meinungen entstehen liegt am grundlegenden Wesen einer Diskussion.
    Ich verstehe deswegen deinen Unterton nicht der wieder mal haltloserweise darauf abziehlt meine Frage so darzustellen, als würde ich hier eine manifestierte Meinung durchboxen wollen.
    Hätte ich eine Meinung, hätte ich diese Frage nicht gestellt.
    Den zweiten Teil deiner Antwort hättest du dir also zweifelsohne sparen können.


    Danke für den ersten Teil, der beschreibt worum es geht: Erfahrungen, Meinungen, Rechtliche Regelungen.