Moinsen,
also Peter Fiktiv nachfolgend Peter genannt hat folgenden Sachverhalt den ihn in seiner fiktiven Welt fiktiert:
Eine Freundin von Peter, Petra Fik ;), wohnt in der nähe zur Grenze zu Luxemburg.
Da Peter und Petra sich öfters sehen und leidenschaftliche Raucher sind, bitte Peter, Petra ihm Zigaretten aus dem Nachbarland mitzubringen, da Petra auch welche möchte schaut sie wieviel sie einführen darf.
Dazu geht sie auf die Seite:
http://www.zoll.de/c0_reise_un…n_innerhalb_eg/index.html
und sieht, dass sie 800 Zigaretten kaufen darf.
Da es für einige Zeit reichen soll, kauft sie:
6 Stangen ah 30x8 Zigaretten also rund 1440 Stück
Dafür sind jeweils 720 für Sie und 720 für den Freund. Sie liegt damit also unter der Freimenge.
Das ganze tut sie da sie auf der Homepage auch folgenden Satz gelesen hat:
ZitatDie Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst, d.h. persönlich befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Dieser Verdacht kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.
Quelle Zoll.de
Petra wird nun angehalten und Sagt: Die hälfte ist Peter der zuhause sitzt.
So nun was kommt jetzt:
Laut Homepage muss Peter nur nachweisen das sie wirklich für ihn waren.
Wie schwer ist das im Fall der Fälle (es wird ja zunächst Strafsteuer erhoben und die Zigaretten einbehalten)
Wäre es Sinnvoll das Peter, Petra einen Zettel mitgibt nach dem Moto:
Ich versichere hiermit, dass ich Petra gebeten habe mir Zigaretten in den Menge X mitzubringen. Ferner versichere ich, dass ich die Zigratten ausschließlich zum eigenen GEbrauch nutze...