herr x kauft bei ebay ersatzteile / zubehör für seinen wagen.
fall 1: die angaben, die der verkäufer gemacht hat, stimmen aber nicht alle.
dadurch kann herr x die teile nicht verwenden.
wird die adac rechtsschutzversicherung die deckungszusage geben, damit der verkäufer nachbessert bzw. die ware zurücknimmt?
fall 2: der verkäufer liefert nicht.
wird die adac rechtsschutzversicherung die deckungszusage geben, damit der verkäufer liefert bzw das geld zurück gibt?