Urheber-/Internet-/"Website"recht

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.729 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von moxon.

  • Ein fiktives Szenario:


    Manfred erstellt für eine Internetseite einer öffentlichen Einrichtung mehrere Grafiken. Er ist dort auch Administrator (bzw. Webmaster) und hat die Seite installiert.


    Nun setzen die Verantwortlichen für die Einrichtung (und somit der Seite) Manfred unverhofft „vor die Tür“, ohne, dass die „Entlassung“ auf seiner geleisteten Arbeit beruht. Er erhält keine Entschädigung dafür. Es gibt auch keinen schriftlichen oder mündlichen Vertrag, bzw. Abkommen oder Ähnliches, welcher der Einrichtung die Rechte an den Grafiken einräumt.


    Könnte Manfred nun Ansprüche aufgrund des Urheberechtes geltend machen und verlangen, dass die Werke unverzüglich von der Seite entfernt werden?



    Vielen Dank vorab für etwaige Antworten

  • Hat Manfred die Seite während seiner Arbeitszeit gemacht und hat gesagt bekommen das er sie machen soll?


    Dann sollte Manfred mal in seinen Arbeitsvertrag schauen, dort steht meist drin, dass alle Sachen die wärend der Arbeit entwickelt werden der Firma gehören.
    Der Urheber ist also nicht Manfred sonder die Firma in der er gearbeitet hat.
    Dazu braucht es dann auch keine weiteren Verträge.



    Oder war Manfred nur für diese Seite angagiert?
    Hat er Geld bekommen wie war das ganze ? Gerne auch genaue Schilderung per PN.

  • Ich mein der TE meint das er das ehrenamtlich für diese einrichtung macht.

    Code
    if (ahnung == 0)
    {    use Search Outside Board;    Search inside Board;    use Google; } 
    else{    use brain;    
    make post; }
  • Zitat

    Original von moxon
    Der Urheber ist also nicht Manfred sonder die Firma in der er gearbeitet hat.


    mE nicht korrekt, aber ich denke mal, ich weiß was du meinst.


    Meine Meinung dazu ist, dass man schon als "Ersteller" der Urheber (inkl. Urheberrechten) bleibt, ABER der Arbeitgeber hat daran exklusive Nutzungsrechte, so dass er es eben auf die HP stellen kann. Oft ist es mE, dass wenn so ein Laden dann wegrauscht, dass diese Rechte wieder an den nachweislichen Urheber zurückfallen.


    Urheber sind mE immer nur natürliche Personen!!!

  • Urheber könenn auch Firmen sein, die dann von dem Jeweiligen Vertreter (meist Chef) vertreten sind.

    Code
    if (ahnung == 0)
    {    use Search Outside Board;    Search inside Board;    use Google; } 
    else{    use brain;    
    make post; }
  • Zitat

    Original von Mortarion
    Urheber könenn auch Firmen sein, die dann von dem Jeweiligen Vertreter (meist Chef) vertreten sind.


    mE nein! urheber sind nach dt. recht mE immer NATÜRLICHE personen... eine firma ist KEINE NATÜRLICHE person...


    http://de.wikipedia.org/wiki/D…heberrechtes:_Der_Urheber


    der chef ist nur der urheber, wenn er es auch selbst "gemacht" - quasi "urgehoben" :D hat...


  • Soweit Richtig. Deswegen überschreibt man in Arbeitsverträgen, dem Arbeitsgeber auch ein dauerhaftes exklusives Nutzungsrecht. Man selbst hat als Urheber danach wenig zu sagen.