Ein fiktives Szenario:
Manfred erstellt für eine Internetseite einer öffentlichen Einrichtung mehrere Grafiken. Er ist dort auch Administrator (bzw. Webmaster) und hat die Seite installiert.
Nun setzen die Verantwortlichen für die Einrichtung (und somit der Seite) Manfred unverhofft „vor die Tür“, ohne, dass die „Entlassung“ auf seiner geleisteten Arbeit beruht. Er erhält keine Entschädigung dafür. Es gibt auch keinen schriftlichen oder mündlichen Vertrag, bzw. Abkommen oder Ähnliches, welcher der Einrichtung die Rechte an den Grafiken einräumt.
Könnte Manfred nun Ansprüche aufgrund des Urheberechtes geltend machen und verlangen, dass die Werke unverzüglich von der Seite entfernt werden?
Vielen Dank vorab für etwaige Antworten