Mein eGT wurde gecrashed

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.349 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sven M. P10.

  • War heute bei Papa Pietzsch da kommt einer aufm Hof und fragt wem der rote Wagen gehört.


    Oh


    Sein Kind ist mit dem Fahradlenker an meine Karre gerungst. Fahrertür delle plus kratzer und am kotflügel eingerastet.


    Narf.


    Wenn alles glatt geht klarer Versicherungs fall.

  • hab auch grad gedacht der ist voll im eimer..... Tja....wenn Väter nicht auf ihre Kinder Achten :wow: ..... is dennoch blöde, auch wenn du das glück hast es über VS zu machen... ist ein haufen rennerei....

    Sucht immer noch die Fläche, auf der ich das 2.te Nummernschild eintragen kann ;P

  • Ist das mal assi X(


    Kinder gehören doch an die Leine ;)


    Irgendwie zieht dein eGT Kinder mit Fähradern an, ich sag nur damals bei mir auf der Straße wo bei dir schonmal eins eingespickt ist :Boom:

  • is doch supi, kommen doch die Dollar-Zeichen in den Augen zum Vorschein ;)


    Nee die Rennerei nervt immer. Aber solang es nur son kleiner Schaden ist gehts ja noch.

  • Obacht!


    Wie alt ist das Kind?


    Wenn es das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann es sein (je nach Tarif), dass die Haftpflichtversicherung des Vaters nicht zahlt, da das Kind vor dem Gesetzgeber als deliktunfähig gilt.


    Dann gibt es drei Möglichkeiten:


    1. Papa zahlt aufgrund seiner moralischen Verpflichtung selbst.


    2. Papa sagt sich: "Arsch lecken" und Du bleibst auf den Kosten sitzen.


    3. Wenn Punkt 2 eintritt, musst Du das Geld einklagen und dem Vater eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, was - wenn er in der Nähe war und das Kind nicht völlig allein da rumfahren ließ - schwierig werden könnte.


    Deswegen empfehle ich jedem, der Kinder in besagtem Alter hat, bei seiner Privathapftpflichtversicherung den jeweiligen Top-Tarif abzuschließen und darauf zu achten, dass (in der Regel bis 2.500 oder 5.000 Euro Schadenssumme) die "Verbrechen" deliktunfähiger Kinder mitversichert sind. Schon um des Friedens mit den Nachbarn willen.


    In diesem Zusammenhang der Hinweis: Sinnvoll ist es, wenn die eigene Privathaftpflichtversicherung eine Schadensersatzausfallversicherung beinhaltet: Diese zahlt Schäden, die Dir zugefügt wurden bis zu 5.000 Euro (das ist der übliche Satz bei solchen Klauseln), wenn der Schädiger nicht versichert ist und den Schaden nicht zahlen kann oder will.


    Die Versicherung holt sich die Kohle dann natürlich vom Schadensverursacher wieder und zieht das inklusive Vollstreckungsmaßnahmen zügig durch.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear


  • ähm.. also wasn das fürn scheis... also auf deutsch gesagt, ist ein kind 6 jahre alt, und der vater guckt bei spielen zu und das kind donnert dabei gegen mein auto. bin ich also der arsch, weil kind nicht deliktfähig, und da der vater zugeschaut hat die aufsichtspflicht nich verletzt wurde. oder wie läuft das?

  • So war heute bei ACD Papier Krieg Save.


    Fakt das Kind ist 01.07.2004 geboren also erstmal unsave.


    Aber auf dem vom Vater an die Versicherung eingereichten bericht der mir vorliegt steht.


    Das er selber zugibt das Kind ohne aufsicht fahren gelassen zu haben.


    Das wäre dann AUFSICHTSPFLICHT. Ginge das dann über meinen HUK Rechtsschutz?


    Hoffe mal das regelt sich so.


    Auf jeden Tür neu Kotflügel ist reparabel.