Versicherungseinstufung Rabattstaffelung LKW

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 5.568 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von zenterfon.

  • Hallo Freunde des Flurschadens, :eek:


    Ich habe grade versucht über Online Tarifchecks etwas mehr über den Navara herrauszufinden (bzgl der Kosten)


    Die wenigsten kennen die Schlüsselnummer des 190PS Modells
    (7606 AAF )


    Bei HUK24 zB. kann ich das Fahrzeug zuordnen und auch die SF-Staffelung angeben. in meinem Fall habe ich 2 Versicherungen mit je SF9 und SF8


    ich dachte jetzt die vorhandene Dose auf SF8 zu legen, das Mopped mit einer neuen Versicherung zu starten ( sind 50,- unterschied im Jahr )
    und den Navara auf die SF9 anzumelden.



    Bei einem anderen Versicherungschecker schiebt mir der den Navara gleich zu Nutzfahrzeugen welche in 3 SF Staffeln eingeteilt sind.
    Ich denke durch die LKW Zulassung ??


    Ist es denn dann Ratsam die SF 9 zu nehmen das daraus dann SF3 wird ?
    bzw wenn ich die Versicherung wieder für einen PKW nutzen möchte,bleibt das dann sicher bei SF3 ?



    Ich denke da wäre es ja sicher besser, gleich eine neue Versicherung zu starten und in den sauren Apfel zu beissen für 2 Jahre hohe Versicherungskosten zu haben. Spätestens zu beginn des 3ten Jahres
    wäre man sogesehen ja auch wieder auf der günstigsten Stufe ?



    Oder sehe ich da was Falsch ?


    Grussi John

  • Hi,


    ich habe meine SF 26 auch gegen eine SF 3 getauscht, weil, wie Du schon bemerkt hast, bei manchen Versicherungen die LKW`s nur 3 Stufen haben. Auch ich war erschrocken deswegen, aber auf Nachfrage wurde mir gesagt, wenn ich wieder einen PKW zulasse und den D 40 abmelde erhalte ich wieder meine SF 26 oder mehr wenn ich keinen Unfall gebaut habe. Sollte es doch mal Krachen, dann würde wieder eine Rückstufung in z.B SF 23 kommen

    Arm ist nicht der, der wenig hat, sondern der, der nicht genug bekommen kann. (Jean Guehenno, fr. Schriftst. )[schild]viele Gruesse aus Hohenstein[/schild]

    2 Mal editiert, zuletzt von zenterfon ()

  • Hi,


    na das stimmt mich dann doch wieder etwas Zuversichtlicher. :)
    Da bleibt dann nur der Gang zur Versicherung.


    Wenn dem dann bei der dieser auch so ist, nimm ich die Versicherung mit SF8 vom Mopped und versicher das Neu.. nach 2 Jahren wechsel ich die beiden dann einfach wieder aus :)


    Danke und Grussi

  • also dazu sag ich mal jetzt besser nix mit meinem D40 in Bangkok.


    Zulassung= Steuern,Versicherung und KFZ Kennzeichen (bleiben am Wagen wenn verkauft wird) sage und schreibe umgerechnet ca. 160,-Euro für das erste Jahr.Dann muss wieder neu die Versicherung bezahlt werden was dann nicht ganz so "viel" ist. :perfekt:

  • hi, kein thema, welche zahlen willst haben ? Glückszahlen mit 8ten sind teurer oder man versteht sich mit seinem Händler gut ;)


    Ne spass bei seite...kennzeichen kannst bekommen,natürlich dann kein Original.


    Kann dir aber eins drucken lassen und dir schicken kein ding. Kosten erfrage ich fürs Drucken.
    Versandkosten 6,-Euro per Einschreiben und Luftpost.

  • [quote]Original von torti-BKK
    die meisten die hier nen Pickup fahren haben nur die "normalen" mit den notsitzen


    Brauchen keinen DC der rest sitzt ja auf der Ladefläche!!!!!!!!!!!! :lachwalzen: :lachwalzen: :Bier:

    :heul:Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.

    Achtung: Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten :clown:

  • Zitat

    Original von Butterfly
    [quote]Original von torti-BKK
    die meisten die hier nen Pickup fahren haben nur die "normalen" mit den notsitzen


    Brauchen keinen DC der rest sitzt ja auf der Ladefläche!!!!!!!!!!!! :lachwalzen: :lachwalzen: :Bier:


    stimmt und gut das man es hier machen kann. In Deutschland oder sonst wo kaum machbar.


    Und ich kann sagen, draussen sitzen bei 30 grad abends nach 20 uhr ist voll geil wenn man nicht selber fahren muss. :Bier: :perfekt:

  • Wusstet ihr eigentlich, dass es bis vor ca. 10 Jahren auch noch in D erlaubt war, Personen auf der Ladefläche zu transportieren!


    Klingt komisch, ist aber so.

  • Zitat

    § 21 Absatz 2 STVO Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.



    es ist also unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

    Arm ist nicht der, der wenig hat, sondern der, der nicht genug bekommen kann. (Jean Guehenno, fr. Schriftst. )[schild]viele Gruesse aus Hohenstein[/schild]

    Einmal editiert, zuletzt von zenterfon ()