Auto abmelden!

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.982 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Hey..


    Ich habe seit letzer woche ein neues auto, welches auch schon angemeldet und versichert ist.


    nun, habe ich noch das auto, welches verkauft werden soll, ebenfalls angemeldet und versichert, weil ich damit ja noch zu den entsprechenden händlern fahren musste.
    am samstag gehts aber auf jedenfall weg. habe händler gefunden der gut zahlt. er meinte er würde es abmelden, sprich schilder abbauen und abkratzen. bekomm ich die schilder dann mit oder muss ich damit rechnen das er sie behlaten will? habe angst das damit dann jemand noch auf meine versicherung fährt. X( kann ja die versicherung erst am montag kündigen.


    kann mir jemand mal erläutern, wie das so meistens von statten geht oder brauch ich mir da keine sorgen machen?!


    dank euch :D

  • Zitat

    Original von B11-Gott
    Die Versicherung erlischt in dem Moment, wo der Wagen beim Amt abgemeldet wird.


    ...nicht ganz in dem Moment....aber mit Ablauf des entsprechenden Tages....

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • Wenn du angst hast, stell ihn den Bock hin mach die Schilder ab geh damit zum Amt (inkl Brief und schein) meld ab und bring ihm dann die papiere. Fertig.


    Willste net selber zum amt dann mach auf jedenfall direkt eine Verkaufsanzeige an die Versicherung...


    Dem ADAC Mustervertrag liegt sowas bei... Faxe es direkt an die Versicherung oder rufe an teils mit und gebs direkt in die Post...

  • also kann ich ihm ruhig meine kennzeichen da lassen?
    ist doch so das häufig der zukünftige fahrer die kennziechen übernimmt oder? würde mir dann halt den weg zum amt sparen. kostest abmelden denn auch was, wenn ich doch selbst hingehen würde?
    und was ist mit verkaufsanzeige für die versicherung gemeint? gibt es da vorlagen?

  • Zitat

    Original von ning-hen
    also kann ich ihm ruhig meine kennzeichen da lassen?
    ist doch so das häufig der zukünftige fahrer die kennziechen übernimmt oder? würde mir dann halt den weg zum amt sparen. kostest abmelden denn auch was, wenn ich doch selbst hingehen würde?
    und was ist mit verkaufsanzeige für die versicherung gemeint? gibt es da vorlagen?


    Ist das ein Händler? Privat würde ich immer selber abmelden und ja es kostet dich was.



    gibt es da vorlagen? Die Frage habe ich dir schon beantwortet :rolleyes:

  • naja, denke man kann es händler nennen. hat zumindest paar alte gurken da rumstehen und nen offizielles firmenschild :D
    also lass ich ihn abmelden?


    muss ich darauf achten, das im vertrag irgendwo was steht von "wie gesehen, so gekauft" oder ähnlichem? nicht das ich später noch irgendwofür haften muss... bin bei sowas immer skeptisch, sorry :tml:

  • Selber abmelden würde ich den schon, dann ist er auch abgemeldet.


    Die Plaketen abkratzen will der Händler bestimmt aus dem Grunde selber machen, weil die Maschine auf dem Amt das Schild mehr oder weniger zerstört (die Maschine ist wohl von den Schildermachern gesponsort...), dann sind die nicht mehr zu gebrauchen.

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."

  • er wird mit mir ja sicher einen vertrag machen, muss ich bei händlern auch darauf achten, von wegen "Gekauft wie gesehen unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" oder muss man sowas nur bei privatverkäufen?



    aber selber abmelden ist irgendwie auch schlecht, kann ihm ja nicht samstag die kohle abnehmen und dann wieder mit dem kfz-schein und brief zur zulassungsstelle fahren. X(
    andersrum, melde ich ihn morgen ab, bekomme ich ihn nicht zum händler.


    was soll ich tun? :D ihm einfach vertrauen?


    hab das hier eben gelesen:
    wenn der neue Besitzer einen Unfall verursacht, bevor der Wagen auf ihn zugelassen ist, dann hast Du mit Zitronen gehandelt. Auch wenn Du Deiner Versicherung sofort den Verkauf mitgeteilt hast, so hat die Versicherung eine Nachhaftungszeit von (ich glaube) vier Wochen. Ein Schaden würde in diesem Fall Deinen Schadenfreiheitsrabatt ruinieren. Erst, wenn der Wagen umgemeldet ist, geht die Haftung auf den neuen Besitzer über, weil erst ab dem Moment der Zulassung auf den neuen Besitzer die neue Versicherung des neuen Besitzers in der Pflicht ist.



    versteh nur bahnhof :D

  • soweit ich weiss kann auch ein irrglaube sein kann man bei der vericherung melden das deine kennzeichen quasi zur überführung genutzt werden
    und der käufer dadurch auch einen versicherungsschutz hat



    binn mir aber nicht genau sicher

    Mein Fuhrpark:
    Nissan Primera P11 GT

    Nissan Primera P11 Top Sport (Schlachter eigenbedarf)

    Nissan Note E12 Tekna

    Nissan Qashqai J11 Tekna

    EX:
    Nissan Primera P11-120 :uzi:WP11-144 Sport,GT, SLX FLH, SRI , STW und WP11-120 aj4 :heul: A.D.I.O.Z

    Nissan Micra K11:uzi: LX, Motion, Motion und Salsa A.D.I.O.Z
    Nissan Silvia S14 Zenki :wand: A.D.I.O.Z

    • Offizieller Beitrag

    warum fährst du mit dem Auto nicht zur Zulassungsstelle, meldest es ab und fährst danach zum Händler und lässt es dort? geht doch genauso am Freitag oder? notfalls stellst ihm abends wenn er ned da ist das Auto auf sein Grundstück mit einem Schlüssel, Papiere und den anderen Schlüssel nimmst wieder mit, am nächsten Tag gehst wieder hin und machst den Vertrag mit ihm fertig und gibst ihm dann die Papiere und den Zweitschlüssel.


    Alternativ schaffst du das Auto hin, machst en Vertrag fertig, ihr setzt ein zweites Schreiben auf, in dem festgehalten wird, dass du die Papiere zum Zwecke des abmelden wieder mitnimmst und am Montag wieder vorbeibringst, MUSS jeder Händer oder Privatmann akzeptieren. Seriöse Händler haben auch rote Kennzeichen mit dem sie die Autos überführen...


    generell würde ich das Auto nicht beim Fähnchenhändler stehen lassen und ihm die Abmeldung überlassen. Das wäre mir zu heiss, insbesondere weil du momentan 2 Fahrzeuge hast die als Erstwagen zugelassen sind, was an und für sich ja schon ein Problem darstellt...oder ist dein altes Auto als Zweitwagen zugelassen momentan?

    • Offizieller Beitrag

    Also hab grad mal gegoogelt.


    Der Gesetzestext sagt, du darfst mit dem abgemeldetem Auto den direktesten Weg nach Hause noch zurücklegen.


    Also was du dann daraus machst sollte dann dein Thema sein


    Quellen:


    http://www.motor-talk.de/forum…h-abmeldung-t1515892.html


    http://www.wer-weiss-was.de/theme107/article3548542.html


    wobei letzterer Gesetzestext wiederum sagt, dass du das Fahrzeug auch problemlos zum Händler fahren darfst, insofern dieser im selbem Zulassungsbezirk liegt bzw Versicherungsbezirk.


    Zitat:

    Zitat


    Der von Dir vorgetragene Fall findet in § 23 Abs.4 StVZO seine Regelung:
    (Auszug: ...Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind...)



  • §23 STVZO .....> http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__23.html

    • Offizieller Beitrag

    wie gesagt hab dir ned unrecht gegeben, das habe ich lediglich selbst gegoogelt, hab jetzt auch keine Muse mir da nen Wolf zu suchen, jedenfalls wars früher mal so dass man mitm abgemeldeten Auto noch nach Hause fahren konnte, was da inzwischen dran geändert wurde, weiss ich nicht.


    Wenn der Ersteller das wissen möchte soll er selber mal googeln und sich erkundigen.

  • Zitat

    Original von Scrippler
    wie gesagt hab dir ned unrecht gegeben, das habe ich lediglich selbst gegoogelt, hab jetzt auch keine Muse mir da nen Wolf zu suchen, jedenfalls wars früher mal so dass man mitm abgemeldeten Auto noch nach Hause fahren konnte, was da inzwischen dran geändert wurde, weiss ich nicht.


    Wenn der Ersteller das wissen möchte soll er selber mal googeln und sich erkundigen.


    Eben das sollte man nicht tun zumindest nicht wenn man die Zitierten § dann nicht noch selber nachschlägt..


    Gesetze sind häufig Änderungen unterworfen daher sind die Postings oft nicht mehr auf der Höhe der Zeit und sowie so meist von altklugen Halbwissenden erstellt ;)

    • Offizieller Beitrag

    ja wie gesagt früher wars mal so, zumindest wurde es mir selbst damals so gesagt, in dieser sch... STVZO ändert sch sowieso ständig irgendwas. Also wie gesagt wie die momentane Rechtslage ist weiss ich nicht, man sollte, wenn mans wirklich ganz genau wissen will nen Polizisten fragen oder nen Rechtsbeistand der sich mit Verkehrsrecht auseinandersetzt, alternativ mal bei der Polizeidienststelle seines Vertrauens vorbeihuschen und dort anfragen...


    generell würde ich auch keinen Aussagen aus nem Forum blind vertrauen wenn ich den Fall hätte, wie gesagt so wars früher mal und in diversen Foren wurde es auch entsprechend bestätigt.


    ja gut nichtsdestotrotz, einfach mal in der Polizeidienststelle anfragen oder hier im Board mal entsprechende Ansprechpartner suchen und fragen, alternativ gibts für solche Fragen auch das Gesetz und Recht Forum


    Mfg Kay

  • ...es ist inzwischen in


    § 10 Absatz 4 FZV geregelt.


    Fahrzeug Freitag abmelden, auf dem kürzesten Weg zum Händler auf den Hof stellen, Samstag das vertragliche machen.


    ...stimmt, gerade das Zulassungsrecht unterliegt einem ständigen Wandel.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition