2 Blitzer innerhalb kürzester zeit

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 5.089 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

    • Offizieller Beitrag

    Verjährungsfrist bei Owis 3 Monate.


    Hier mal ein Text dazu:


    Grundsätzlich kann ein Fahrverbot nach § 25 StVG u.a. wegen "beharrlicher" Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers verhängt werden. Wann liegt nun "Beharrlichkeit" vor?? Dies ist von den Bußgeldbehörden oder den Gerichten nach den Umständen des Einzelfalls zu prüfen. In der Rechtssprechung ist allgemein anerkannt, daß eine Wiederholung allein noch keine Beharrlichkeit darstellt. Der zeitliche Abstand zwischen den Verstößen sowie deren "innerer Zusammenhang" müssen beurteilt werden. Durch das Bayrische Oberste Landesgericht wurde z.B entschieden, daß keine Beharrlichkeit vorliegt, wenn die Ahndung der letzten Tat gegenüber dem neuen Verstoß 2,5 Jahre zurückliegt (DAR 91 362), oder gar mehr als drei Jahre (DAR 92 468). Ob die Verhängung eines Fahrverbotes bei insgesamt drei Verkehrsordnungswidrigkeiten innerhalb einer Zeitdauer von weniger als zwei Jahren wegen Beharrlichkeit und / oder grober Pflichtverletzung allgemein gerechtfertigt ist, sei dahingestellt, scheint aber im Einzelfall durchaus wahrscheinlich. Wie RA Grunert bereits ausführte: Über die Frage [...] kann man sich dann im weiteren Verlauf des Verfahrens streiten...


    verkehrsportal.de

  • Fahr mal in Thüringen durch den Rennsteigtunnel auf der BAB 71 ..
    da hängen 3 Schwarzlichtblitzer drin....
    Nimmst du alle 3 mit =Vorsatz und einmal das doppelte an Strafe.

  • Zitat

    Original von SirDigger
    Fahr mal in Thüringen durch den Rennsteigtunnel auf der BAB 71 ..
    da hängen 3 Schwarzlichtblitzer drin....
    Nimmst du alle 3 mit =Vorsatz und einmal das doppelte an Strafe.


    Ich muss schon sagen, dass diese Schwarzblitzer doch sehr grenzwertig sind. Was ist mit denn bei Fällen, bei denen der Fahrer guten Gewissens bspw. 100l fährt, weil er meint da wären 100, es tatsächlich aber 80 sind? Selber schuld ja, aber Vorsatz wohl kaum...

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.

  • Zitat

    Original von SePtOn

    Zitat

    Original von Trecker
    Tacho 73 kommt wahrscheinlich realen 66-68 (Tachovoreilung, Toleranzabzug) nahe, also kein Grund zur Panik, der Spaß kostet 80,- € + 23,- € Verwaltungskosten. Fahrverbot droht erst ab 76 km/h.


    Wenn es reale 66 bis 68km/h sind, dann sind das nach meinem mathematischen Grundverständnis nur 16 bis 18km/h drüber, also 35€ Verwarngeld, oder?


    ...wenn man in meinem Alter in eine Tabelle schaut, sollte man die Lesebrille aufsetzen und den Finger zur Hilfe nehmen, um nicht in der Zeile zu verrutschen. Du hast natürlich Recht.


    @ Wanderblitzer:


    Ein Rotlichtblitzer löst 2 mal aus, die subjektive Helligkeitswahrnehmung verändert sich durch den Blickwinkel und die Filterscheibe des Blitzlichtes. Blitz 1 dokumentiert die Wartelinienüberfahrung, das Kennzeichen und Fahrerportrait, bei Blitz 2 kommt es nur auf das Gesamtszenario auf der Kreuzung und im Hintergrund an.


    Der Sinn ist, dokumentieren zu können, ob es sich um


    a) Rotlichtverstoß (Queren des geschützten Konfliktbereiches der LZA)


    b) Wartelinienverstoß (Überfahren der Wartelinie trotz Rotlicht)


    c) Gelblichtverstoß


    d) Einfahren in Kreuzungsbereich trotz unklarer Verkehrslage (Rückstau, Räumzeit reicht nicht aus um Kreuzung für Querverkehr frei zu machen)


    handelt oder ob es eine verkehrsbedingte Rechtfertigung hierfür gibt. (Wartelinie überfahren, um Platz für Einsatzfahrzeuge zu schaffen, Bremsraum für Nachfolgeverkehr schaffen...)

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