Verjährungsfrist bei Owis 3 Monate.
Hier mal ein Text dazu:
Grundsätzlich kann ein Fahrverbot nach § 25 StVG u.a. wegen "beharrlicher" Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers verhängt werden. Wann liegt nun "Beharrlichkeit" vor?? Dies ist von den Bußgeldbehörden oder den Gerichten nach den Umständen des Einzelfalls zu prüfen. In der Rechtssprechung ist allgemein anerkannt, daß eine Wiederholung allein noch keine Beharrlichkeit darstellt. Der zeitliche Abstand zwischen den Verstößen sowie deren "innerer Zusammenhang" müssen beurteilt werden. Durch das Bayrische Oberste Landesgericht wurde z.B entschieden, daß keine Beharrlichkeit vorliegt, wenn die Ahndung der letzten Tat gegenüber dem neuen Verstoß 2,5 Jahre zurückliegt (DAR 91 362), oder gar mehr als drei Jahre (DAR 92 468). Ob die Verhängung eines Fahrverbotes bei insgesamt drei Verkehrsordnungswidrigkeiten innerhalb einer Zeitdauer von weniger als zwei Jahren wegen Beharrlichkeit und / oder grober Pflichtverletzung allgemein gerechtfertigt ist, sei dahingestellt, scheint aber im Einzelfall durchaus wahrscheinlich. Wie RA Grunert bereits ausführte: Über die Frage [...] kann man sich dann im weiteren Verlauf des Verfahrens streiten...
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