Hallo,
Peter fuhr mitm Auto auf der Landstarße, ein entgegen kommender LKW verlor seine Ladung (Kies) und beschädigte dabei Peters Auto. hat auch alles auf genommen. Gutachter war auch dann später auch da.
Nach langen hin und her , hat dann die Gegnerische Versichrung sich doch zu errungen, den Schaden doch zu Überweisen..
Aber, Peter kriegt nur ein Teil vom Geld, nämlich ohne Mwst.
In den Breif von der Versicherung steht:
Zitat:
Mit Wirkung ab 1.8.2002 hat der Gesetzgeber das Schadenersatzrecht gändert. Nach § 259 BGB erfolgt die Regulierung des Fahrzeugs- bzw. Sachschadens daher ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer...
ist das Rechtens ?
Gruss