Schadenregulierung ohne Mwst. ???

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.797 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Hallo,


    Peter fuhr mitm Auto auf der Landstarße, ein entgegen kommender LKW verlor seine Ladung (Kies) und beschädigte dabei Peters Auto. :polizei: hat auch alles auf genommen. Gutachter war auch dann später auch da.


    Nach langen hin und her , hat dann die Gegnerische Versichrung sich doch zu errungen, den Schaden doch zu Überweisen..


    Aber, Peter kriegt nur ein Teil vom Geld, nämlich ohne Mwst.


    In den Breif von der Versicherung steht:
    Zitat:
    Mit Wirkung ab 1.8.2002 hat der Gesetzgeber das Schadenersatzrecht gändert. Nach § 259 BGB erfolgt die Regulierung des Fahrzeugs- bzw. Sachschadens daher ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer...


    ist das Rechtens ?


    Gruss

  • Nur wenn Peter den Schaden nicht reparieren lässt.


    Bei einer Werkstatt mit Rechnung und ausgewiesener MwSt. bekommt er die komplette Summe.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Peter fiktiv abrechnet, gibt es die Umsatzsteuer logischerweise nicht.


    § 249 BGB
    Art und Umfang des Schadensersatzes


    (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.


    (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

  • Wenn Peter den Schaden selber behebt oder auch gar nicht und dann auf Basis des Gutachtens abrechnet, dann ist das so korrekt.


    Lässt Peter den Schaden in einer Werkstatt beheben, dann sollte er von der Versicherung die MwSt nachträglich erstattet bekommen.

  • Danke, Diether.


    So wollte Karl-Detleph es in einfachen, nicht juristischen Worten darstellen.


    Darf ich Deinen Dödel vergolden?
    Ich steh auf sowas!

  • Zitat

    Original von Nissandriver666
    hm


    also müsste Peter erst zur Werkstatt gehn und den schaden rep. lassen.


    war das schon immer so ???


    Die Frage hast du dir selber doch schon im Eingangspost beantwortet. ;)
    Ist seit dem 01.08.2002 so.

    • Offizieller Beitrag


    Von dem Gedanken daran bin ich verschwitzt, ja verschwitzt! =)



    @Nissandriver
    Ya.
    Wenn man die Steuer tatsächlich bezahlt hat, bekommt man sie auch wieder.


    Warum soll denn die Versicherung diese auch noch bezahlen, wenn Peter fiktiv abrechnet??? Peter würde sich dann ungerechtfertigt bereichern.

  • Es gibt wenn dus Auto in die Werkstatt bringt auch eine "Verbringungsprämie". zumindest war das vor 2,5-3 Jahren so, als ich nen fremd Verursachten Schaden am Auto hatte. Weiß auch nicht, ob das bei jeder Versicherung so ist.

    Ich bin ein Supermod im Board, ein toller Typ!

  • Da du ja fiktiv abgerechnet hast bleiben dir 3 Möglichkeiten.


    a.) Du nimmst das Geld und fährst einfach so weiter


    b.) Du reparierst privat. Dabei werden ggf. Rechnungen mit MwSt anfallen ( Teile vom Schrottplatz, Lacke, Unterbodenschutz , anderer Kleinkram )


    Davon die Beläge aufheben und dann die MwSt zusammenrechnen und an die Versicherung schicken . Diese erstattet die angefallene MwSt und somit werden die Sachen ganze 19 % günstiger ;)


    c.) Du läßt den Wagen direkt in einer Werkstatt reparieren. Auch hier einfach die Rechnung der Versicherung einreichen und die MwSt wird erstattet

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