Unfall - Schuldfrage

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.415 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Marschel.

  • Hallo.



    Folgenden Überlegung:

    X fährt auf der Autobahn auf der linken Spur (zweispurige Autobahn). Aufgrund von schlechten Bedingungen fährt er mit knappen 90 km/h anstatt der erlaubten 120 km/h.


    Vor und hinter X besteht genügend Abstand zwischen den Verkehrsteilnehmern.


    Neben X fährt ein Transporter mit knappen 80 km/h, X überholt ihn ganz somit langsam.


    Plötzlich fährt Y mit seinem Auto einen Schlenker von der rechten auf die linke Spur, weil Y einem Fahrzeug auf den Standstreifen ausweichen will.


    Y fährt praktisch vor den Transporter, man kann Y somit nicht richtig sehen. Y fährt bei seinem Ausweichmanöver jedoch so weit auf die linke Spur, dass der X nach links ausweichen muss und nahezu die Leitplanke berührt. Er bremst, es zieht ihn nach rechts und dabei berührt er das Heck des Fahrzeugs des Y.


    Die Polizei nimmt das Geschehen auf, äußert sich aber nicht weiterhin.



    Wie wäre in diesem Fall die Schuldfrage zu lösen?

  • Warum sollte er wen Y auf seine spur zog bzw die kontrolle über seinen wagen verlor. Solange er links blieb hat er keine schuld. Soweit die theorie. Was dabei rsus kommt eird man sehen wenn man weiß was Y behaupten wird

  • Ja das ist es halt,da Y ja hinten in dem Sinne draufgefahren ist.Gut wir werden sehen was die Zeit bringt.

    • Offizieller Beitrag

    Ganz nüchtern betrachtet geht das auf Y.


    Er macht einen Spurwechsel kommt dabei auf die linke Fahrbahn, X muß reagieren und gerät außer Kontrolle.


    Kommt noch drauf an inwiefern das Pannenfahrzeug auf die rechte Fahrbahn eingewirkt hat (Absicherung, ragte dieser in den rechten Fahrstreifen rein etc.)

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Es war die einzige die so ausgescherrt ist.Pannenfahrzeug stand ziemlich weit zum Grünstreifen,sprich war genügent Platz.

  • So X und Y durften jeweils selber bezahlen bzw. die Versicherung,also 50:50 Schuld.


    Kann also zu