Problem mit Werkstatt / Verwerter. Was tun?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.866 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt:


    Kunde kauft Motor von einem Autoverwerter. Zusätzlich kauft Kunde diverse neue Anbauteile (Wasserpumpe, Thermostat, Kupplungsscheibe etc.) von einem anderen Auto-Shop. Nachdem alles (durch eine dritte Partei) eingebaut ist, stellt sich heraus, dass der Motor defekt ist.


    Autoverwerter tauscht nur widerwillig(!) und murrend den defekten Motor aus. Kunde holt den Wagen ab und fährt damit zu einer anderen Werkstatt zwecks Überprüfung. Dort wird festgestellt, dass der Verwerter nicht die schon vorhanden brandneuen Anbauteile eingebaut hat, sondern anscheinend irgendwelches altes Zeug von ihrem Schrottplatz; trotz Kenntnis von den neuen Teilen und der Bitte, diese auch zu verwenden. Ein darauf folgendes Gespräch mit dem Verwerter gleitet leider ins Unsachliche ab.


    Frage:


    Kunde ist der Meinung, der Verwerter sei verplichtet zu einer weiteren Nachbesserung. Wie soll der Kunde weiter vorgehen? Schriftlich eine Frist setzen für Nachbesserung? Oder direkt zum Anwalt?


    Eure Meinung?


    MFG,


    Colbert

  • Normaler Weise sollte ein solches Schreiben inkl. Fristsetzung (5 Werktage sollten da mehr als ausreichend sein) ausreichen. Da es aber, wie du sagtest, ins Unsachliche gerutscht ist, ist ein anwaltlicher Rat und ggf. ein Schreiben eines solchen sicher empfehlenswert.

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • Zitat

    Original von Daywalker
    Wieso hat den der Autoverwerter überhaupt den Motor gewechselt???


    Weil er dazu verpflichtet ist.
    Denn er muss als Verkäufer auf gebrauchte Sachen, sofern sie nicht als funktionsuntüchtig deklariert sind, ein Jahr Garantie geben.

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • Zitat

    Original von airliner

    Zitat

    Original von Daywalker
    Wieso hat den der Autoverwerter überhaupt den Motor gewechselt???


    Weil er dazu verpflichtet ist.
    Denn er muss als Verkäufer auf gebrauchte Sachen, sofern sie nicht als funktionsuntüchtig deklariert sind, ein Jahr Garantie geben.


    das heißt aber nicht Automatisch, das er den Motor auch einbauen muss.
    so wie ich es verstanden habe, hat der Käufer A den Motor bei Verwerter B gekauft. Der befreundete Mechaniker C hat den Motor dann eingebaut.
    Warum muss dann B den Motor wieder ausbauen und einen neuen Motor einbauen??? B muss nur einen neuen Motor erbringen oder das Geld zurück geben, zu mehr ist er nicht verpflichtet.

  • Zitat

    Original von airliner
    Denn er muss als Verkäufer auf gebrauchte Sachen, sofern sie nicht als funktionsuntüchtig deklariert sind, ein Jahr Garantie geben.


    Falsch ... 1 Jahr Gewährleistung ... Keine Garantie Google beide Begriffe... es ist nicht dasselbe




    Zitat

    Original von Daywalker
    das heißt aber nicht Automatisch, das er den Motor auch einbauen muss.
    so wie ich es verstanden habe, hat der Käufer A den Motor bei Verwerter B gekauft. Der befreundete Mechaniker C hat den Motor dann eingebaut.
    Warum muss dann B den Motor wieder ausbauen und einen neuen Motor einbauen??? B muss nur einen neuen Motor erbringen oder das Geld zurück geben, zu mehr ist er nicht verpflichtet.


    Die gesetzliche Gewährleistung gibt dem Verkäufer gelegenheit den Mangel zu beheben. Dazu zählt auch das ersetzen von anfallenden Transport / Material / Wege und Arbeitskosten.


    Es gab in letzter Zeit irgendwo mal ein Parketturteil. Dort wurde der entsprechende Händler von den Austauschkosten des defekten Parketts freigesprochen weil er keinen Einfluss auf das Parkett hatte.


    Hier würde man bei einem vom Verwerter erworbenen Motor sogar argumentieren können dass der Defekt wohl im Einflussbereich des Verwerters liegt denn dieser hat ja dafpr Sorge zu tragen dass die Motoren ordentlich geprüft werden bevor diese ins Lager / Verkauf kommen.


    Im Endeffekt bleibt der rat mit dem Anwalt

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Der Geährleistungspflichtige muss KEINE Transport und Einbaukosten übernehmen, wenn er dies nicht selbst eingebaut hatte!


    Er hat einzig und allein die Gewährleistung auf das Produkt zu geben.


    Anderes gilt nur beim Produkthaftungsgesetz, wobei dieses mit einer 500€ Selbstbeteiligung gilt und somit du trotzdem auf den inbaukosten sitzen bleiben würdest.


    Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit einem Lenkgetriebe und war damals sogar bei meinem Anwalt. Lenkgetriebe wurde eingebaut und machte Geräusche sollte getauscht werden, dass neue Lenkgetriebe muss der Anbieter bezahlen nicht jedoch den Einbau.
    Diesen höchstens nach em genannten Produkthaftungsgesetz, was aber eben wegen der erwähnten SB meist bei solchen Sachen nicht lohnt.


    Also musste ich selbst bezahlen.


  • Genau das meinte ich ja, wieso hat der Verwerter denn den Einbau überhaupt gemacht? Er hatte ja an erster Stelle nichts damit zu tun???


    Die nächste Frage was mir kommt ist, was ist den eigentlich am Motor überhaupt kaputt gegangen??
    Auch die sogenannte "Dritte Partei" die denn Motor eingebaut hat. Ist das nen Mechaniker (eine gelernter, mit Gesellenbrief) ???


    Weil je nach dem was am Motor kaputt gegangen ist und die " dritte Partei" kein Mechaniker war/ist, würde ich als Verwerter so argumentieren, das der Motor durch unsachgemäßen Einbau Schaden genommen hat.
    Wenn das ihm dann noch ein Gutachter bestätigt, siehst Du alt aus, da dann schöne Kosten auf Dich zu kommen!

  • @Einbau-/Verarbeitungskosten:


    Genau zu dem Thema war vor 2-3 Wochen ein Artikel in der Zeitung.
    Dort ging es um fehlerhafte Glasuren (Mikrorisse) von Bodenfliesen. In dem speziellen Fall war die 3/4 Charge schon verarbeitet, bevor der Fehler erkennbar wurde (beim Verfugen).
    In der gerichtlichen Auseinandersetzung wurde ganz klar festgestellt, dass der Lieferant voll in der Pflicht steht, d.h. auch für die bisher angefallenen Verlegekosten und die Kosten für eine Neuverlegung auszukommen habe...


    Ähnlich sehe ich das auch beim hier beschriebenen "defekten" Motor.
    Wie soll man denn vor dem Einbau sehen, dass das Teil defekt ist? Eine Prüfung kann erst nach dem Einbau erfolgen, daher zählen die Einbaukosten ganz klar zur Gewährleistung.


    Nimm dir einen Anwalt.



    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.488 km


  • Hast du dazu einen Link zu dem Fall?


    Also ich kenne nur das in so einem Fall das Produkthaftungsgesetz greift, dass denke ich war vllt. auch in dem Zeitungsartikelfall so, der Liferant muss zahlen aber eben erst ab einem Schaden bzw. Neuverlegungskosten ab 500€.


    Davor eben SB des Kunden....leider...

  • Ich habe sogar vor einem Monat meine Prüfung darüber geshrieben und denke, dass ich nicht wieder alles vergessen habe, lasse mich aber gern aufklären.


    Somal ich genau diesen Fall hatte und eben 500€ selbst bezahlen sollte und der war ziemlich ähnlich.


    Edit: Ob es bei Gebrauchtensachen natürlich auch so greift weiß ich nicht, mein Lenkgetriebe war damals neu...


    hier ist das mit den Fliesen


    http://www.garanbo.de/blog/gar…arf-kaeufer-nichts-kosten

  • Ich habe das damals so verstanden ( Parkett Urteil usw ) dass die Haftung für Kosten "drumherum" davon abhängen ob der eintretende Gewährleistungsfall im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegen.


    Ein Motor der direkt nach Einbau kaputt ist, war beim Verkauf schon kaputt und das hätte dem Verkäufer beim eigenen Test auffallen sollen. Wenn ein Verwerter aus nicht lauffähigen Autos schlachtet ist das sein Betriebsrisiko.


    Im Endeffekt .... Anwalt

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