Mietrecht

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.158 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Mornica.

  • Hans, der Bruder von Günther, hat zwei Freunde: Ernie und Berta.


    Diese zwei leben zur Zeit noch in einer eheänlichen Gemeinschaft in einer Mietwohnung, für welche beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Nun ist es endlich soweit dass sich Berta von Ernie trennen und ausziehen will. Hier fängt das Problem an, Ernie will zwar in der gemeinsamen Wohnung bleiben, jedoch die Kündigung nicht mit unterschreiben und somit Berta nicht aus dem Mietvertrag entlassen.


    Welche Möglichkeiten hat nun Berta doch aus dem Vertrag zu kommen und welche Probleme könnten auf sie zukommen wenn sie auszieht und keine Meite mehr zahlt ???


    Berta, Günther und Hans bedanken sich schon einmal im Vorraus.

    Besser besoffen und fröhlich, als nüchtern und doof.

    :Bier:


    JVC LHX-502_Headunit | Rainbow SLX-265-Deluxe_Frontsystem | 2 Raveland AXX1010 BR_Subs | MacAudio5000_Front-Amp | AS F2-500_Sub-Amp | Basic_Chinch | Dietz-LS-Kabel

  • Hier mal 2 Links


    Link 1


    Link 2


    Um es kurz zusammen zu fassen;
    - Wenn Ernie der Kündigung nicht zustimmt bleibt Berta nur der Klageweg
    - im Zweifel haftet sie, auch wenn sie dort nicht mehr wohnt, noch ewig für Miete etc...

  • mh...


    im normal fall reicht es doch sich an den vermieter zu wenden...


    dort die situation schildern trennung usw... angeben das einer der beiden dort weiter wohnen will..
    und der der auszieht ne normale kündigung für die wohnung schreibt...
    und fertig...und schon ist der jenige der dort raus will raus...


    oder sehe ich das falsch...


    beide haben zwar unterschrieben.. aber einer kann kündigung für sich schreiben...


    mfg martin

  • So einfach ist das leider nicht.


    Ist unter meinen beiden Links ganz gut beschrieben.

  • Schließe mich da meinungsmäßig Stoho an. Einer Änderung des Mietvertrages müssen alle Parteien, also hier: Berta, Ernie und Vermieter, zustimmen.


    So wie ich es von dem Paar Britta und Ernst kenne, geht das "Spielchen" auch anders herum. Ernst zieht aus, zahlt keine anteilige Miete mehr, unterschreibt keinen Änderungsvertrag (resp. gemeinsame Erklärung zur Änderung des Mietvertrages) und darf trotzdem bei jeder Tages- und Nachtzeit die Wohnung betreten, nicht nur weil er schlauerweise noch einen Koffer mit ein paar Sachen in der Wohnung gelassen hat, sondern weil der Schutz der eigenen Wohnung sehr hoch aufgehängt ist.
    Das Schloss darf Britta übrigens nicht austauschen, so lange Ernst noch (Mit-)Mieter ist, also im Mietvertrag steht.


    Zum Fall von Ernie und Berta:
    So lange Ernie bockt, wird's m.E. steinig.


    Auch der Vermieter kann da mE nix machen, es sei denn er hätte einen Grund, BEIDEN den Mietvertrag zu kündigen ODER im Mietvertrag gäbe es dazu eine Sonderregelung.


    Wenn Berta ihren Mietanteil nicht zahlt, könnte mE Ernie sich den Anteil einklagen (so hat es übrgens Britta gemacht, was Ernst letztendlich zum Unterschreiben der gemeinsamen Erklärung zur Änderung des Mietvertrages brachte - Britta hatte die gesamte Miete vorgestreckt. Nur da war der Fall ja anderherum).


    Wenn Ernie (auch) keine Miete mehr bzw. nicht die volle Miete allein zahlt, könnte sich der Vermieter zu Recht auch an Berta wenden und so an seine Penunsen kommen.


    Wenn keiner mehr Miete zahlt, dürfte der Vermieter zudem relativ schnell fristlos kündigen, so weit ich weiß. Ist nur die Frage: wird Ernie nicht vielleicht doch die ganze Miete zahlen/vorstrecken und Bertas Anteil von Berta wieder holen (s.o.)? Ist der Vermieter so ein harter Hund, dass er so schnell wie möglich kündigt, wenn ein paar Mal keine / nicht die ganze Miete gezahlt wurde? Und: was kommen dann noch für zusätzliche Kosten auf Ernie und Berta zu? Will Ernie denn wirklich in der Wohnung alleine bleiben? Geht es ums Geld oder verletzte Gefühle oder - ganz schlimm - beides? Haben Ernie oder/und Berta eine Rechtsschutzversicherung? Fragen über Fragen...


    Vielleicht können Hans und noch ein guter, ruhiger, neutraler Freund von Ernie und Berta im Vierergespräch die beiden Parteien zu einer Einigung bringen? Praktisch wäre, wenn Berta auch etwas hätte, womit sie Ernie entgegen kommen kann, und man sich ausgleicht. Denn schließlich ist sie vertraglich gebunden.


    Tant Edith rät Britta: nie wieder ein gemeinsamer Mietvertrag ohne ggf. separate schriftliche Regelung für den Fall, dass eine(r) aussteigen möchte.

    ---------------------------------------------
    Umwege erhöhen die Ortskenntnis

    2 Mal editiert, zuletzt von Mornica ()