freistellungerklärung reifen

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 4.551 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • hallo leute


    Hat jemenand von euch eine sogenannte freistellungserklärung für Alufelgen.
    Wird anscheinend von Händler ausgestellt wenn die gewünschten
    Felgen Reifenkombi nicht verfügbar ist von Nissan

  • Bitte was ??


    Du hast die von Nissan freigegeben Größen bzw Werksalufelgen. Da bekommst du alles bei Nissan


    Wenn du Drittanbieter - Alufelgen kaufst bekommst du vom Hersteller der Felgen eine ABE / Teilegutachten


    Dort steht drin welche Reifen du unter welchen Auflagen fahren darfst.


    Steht dort als Auflage drin dass du zum amtlich anerkannten Sachverständigen darfst mußte beim TÜV vorfahren und deine Felgen vorzeigen.(Teilegutachten)


    Wenn nicht hast du eine ABE und darfst mit der Kombination direkt los

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  • Ist leider nicht ganz korrekt, auch mit einer Räder ABE muß man zum TÜV, wenn die Rad-/Reifenkombination nicht in den Fahrzeugpapieren drinsteht. Da wäre eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fahrzeughersteller hilfreich, kannste in diesem Fall aber vergessen.

    Gruß Thomas!


    Autoaufschneider, NV200 Sitzedreher

  • Zitat

    Original von zooom
    Ist leider nicht ganz korrekt, auch mit einer Räder ABE muß man zum TÜV, wenn die Rad-/Reifenkombination nicht in den Fahrzeugpapieren drinsteht. Da wäre eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fahrzeughersteller hilfreich, kannste in diesem Fall aber vergessen.


    Blödsinn.


    Du möchtest ein Beispiel wie sowas aussieht:


    http://rial.de/_rial/index.php/de/rial-home/gutachten?do=download&file=FLAIR++++++++(FL)%7CFlair%7CHyundai-Kia-Mazda-Mitsubishi.PDF


    Der Mazda 626 GF ( Seite 3/9) darf laut Gutachten fahren:
    185/65R15 195/60R15 195/65R15 185/65R15


    und er muss nie nimmer zum TÜV ( das wäre Auflage A01 ) .... Einzig was gilt:

    Zitat

    A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



    Wie nennt sich das Ding... genau Zulassungsstelle ...


    Und wenn man bei den Seriengrößen bleibt... die stehen im COC drin auch wenn die Zulassungsstelle nur eine Größe abschreibt. Somit entfällt dann auch das berichtigen der Zulassungsstelle

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