TÜV-frage zu Hundegitter

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 4.204 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Hallo liebe Nissan-gemeinde


    ich habe in meinem K11 die Rücksitz-lehne abgebaut, auf das Sitzpolster
    ein Brett gelegt und zwischen Brett und Dach ein Hundegitter geklemmt.


    Bei jedem TÜV-termin habe ich das rückgängig gemacht,
    denn es ist mir ziemlich klar, dass das so nicht in Ordnung ist.


    Das Hunde gitter verhindert seit 5 Jahren, dass meine sabbernde Dogge
    mir während der Fahrt den Kopf auf die Schulter legt.
    Bei einem Unfall würden mir die 65kg samt Gitter um die Ohren fliegen.
    Bis jetzt hatte ich Glück, aber das das nicht ok und sehr gefährlich ist, ist klar.
    Also bitte schimpft nicht mit mir. Ich bin hier, weil ich das sehr gerne ändern
    würde.


    Mein absoluter Wunschtraum:
    Ich würde wahnsinnig gerne
    - das Sitzpolster auch noch entfernen
    - eine perfekt passende stabile Bodenplatte für ebene Fläche von der
    Hecklappe bis zu den Vordersitz-lehnen
    - und die müsste Scharniere o.ä. haben, um ggf. an den Ersatzreifen zu kommen
    - ein richtig, richtig festes Gitter anbringen


    Wichtigste Frage:
    Haltet ihr das überhaupt für machbar?
    Folge-fragen:
    Würde der TÜV das genehmigen?
    Wie läuft das?
    Baut man alles ein, fährt zum Tüv (normale DEKRA bei der Zulassungstelle?)
    und der trägt das in die Papiere ein?
    Oder muss da erst n 65 kg Crash-test-dummy ne Vollbremsung "überleben"


    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
    Lieber Gruß

  • Moin


    Fahr doch einfach mal mit dem Auto nackt (also ohne Gitter - ohne Kleidung geht natürlich auch ;)) zum TÜV und frag was du beachten müsstest wenn du ein Gitter einbauen möchtest.


    MfG


    RKP


  • Das würde die Jungs mehr freuen (ob mit oder ohne Klamotten), als wenn man da zur Prüfung vorrollt und von nichts ne Ahnung hat.
    Was du allerdings mit bedenken musst, ist das Umschreiben der Papiere. Denn mit deinen Umbauplänen hat der Kleine ja keine 4/5 Sitze mehr, sondern nur noch zwei.


    Machbar ist es mit etwas handwerklichem Geschick allemal. Einen "Crash-Test" oder dergleichen kann ich mir aber nicht vorstellen.


    Gibt es dafür überhaupt Regelungen, was man wie einbauen darf und welche Belastungen die aushalten sollen? Käme mir jedenfalls gerade nicht in den Sinn.

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • Da gibt's auch Lösungen nach Maß, z. B. www.autogitter.de (aus Köln), Zwischengitter und andere Anbieter. Brauchst nur Hundeschutzgitter zu googlen.

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    Umwege erhöhen die Ortskenntnis

  • Ähm ... für Hundegitter gilt doch das gleiche wie für Ladung.


    Du hast dafür Sorge zu tragen dass das alles im Falle des Unfalls hält.
    Als Kontrolle steht da die Polizei wenn es denn auffällt.


    Der TÜV ist für die Ladungssicherung nicht zuständig .


    Wenn wäre ggf wegen den nicht funktionsfähigen Sitzen was zu beachten ... aber das hat nix mit dem Hundegitter zu tun


    Btw habe ich ein Hundegitter aus Holz... Dachlatten ... Faßt in die Originalhalterung der Laderaumabdeckung und in den Boden. Hat noch nie jemand die fehlenden Prüfzertifikate der Hundecrashtestschule beanstandet ;)

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  • Danke schön


    Vielen lieben Dank an alle Antwortenden und besonders für den Link.
    Genau so hatte ich mir das vorgestellt.


    Ich werde also "nackt" mit einem ausgedruckten Bild zum TÜV fahren und
    fragen, ob das so ok ist.
    Ob das von einer Firma gemacht werden muss oder ob das auch ein befreundeter Schreiner anfertigen darf.


    Ein bisschen Angst machen mir Eure Zweifel hinsichtlich der Nicht-mehr-benutzbaren-Rücksitze.


    Umschreiben von 5-Sitzer zum 2-Sitzer?


    Was bedeutet das?
    Das Auto gehört meiner Mutter.
    Sie erlaubt mir alle Umbauten, die rückgängig gemacht werden können.


    Ich habe mal gehört, dass man die Sichheitsgurte demontieren muss,
    um zu garantieren, dass die Rücksitze nicht mehr benutzt werden können.
    Stimmt das?
    Das ginge ihr zu weit, das weiß ich jetzt schon.
    Es wäre ein Desaster, wenn der TÜV mich mit dem "nackten" Auto nicht
    mehr vom Hof lässt.


    Die Pölizei hat mich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mal angehalten
    und mich lediglich darauf hingewiesen, dass ich mit viel zuviel Aufwand
    an das Reserverad kömme, weil 100 Decken und Schaumstoff die
    Bodenunebenheiten vom Heck bis zu dem Gitter hinter den Vordersitzen ausgleichen.
    Dafür gab es keine Strafe und keinen Änderungs-befehl. Es war nur eine
    Empfehlung. Aber die zwei waren auch wirklich sehr sehr nett und ganz
    begeistert von dem Hund :) Vielleicht hatte ich nur Glück und mit anderen
    Beamten wär das anders ausgegangen.



    Vielen Dank nochmal an alle

  • Du machst dir viel zu viele Gedanken.


    Beim TÜV auf dem Hof wirst du festgehalten wenn dein Auto GAR NICHT mehr verkehrstaugklich ist.


    Also Reifen schaut das Metall durch... Bremsflüssigkeit spritzt munter umher... sowas in der Art.


    Mag der Prüfer nicht was du vorhast dann wird er dir das sagen das du ggf was ändern sollst und dann darfst du nach Hause fahren und das ändern.


    Wo kämen wir hin wenn alle die durch den TÜV fallen auf dem Hof stehen bleiben müßten ;)


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    Also wenn du die Rücksitzbank rausmachst brauchst du die Gurte eh nicht mehr --> Eine Schraube ab


    und wenn der TÜV meint es sollte dann als 2 Sitzer eingetragen werden so ist das natürlich auch andersherum möglich.


    Also nach Einbau von Sitz und Sicherheitsgurten wieder umzutragen in 4 / 5 Sitzer.


    Überhauptkeine Bedenken hätte ich wenn du die Sitzbank umgeklappt drinläßt. Dann rückt der Ladeboden ein wenig höher ... aber dafür sind alle Sitze so drin wie es soll ... und du bist nur dabei Ladung Hund mit Hundeeinbau in der Gegend zuzufahren genau wie man mit umgeklappter Sitzbank auch Ladung umherfährt

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