tagfahrleuchten und der tüv

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 4.666 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von knama.

  • hallo alle beisammen.ich möchte mal ne umfrage starten,hatte mir letztes jahr tagfahrleuchten(LED´s) einbauen lassen.nun muste ich dies jahr(letzte woche )das erstemal zum tüv.die sagten bei mein wagen nene haut nicht hin mit den leuchten.ab mit den dingern oder kein tüv.
    die leuchten saßen links und rechts vom nummernschild.

  • Klar gibt es Auflagen:


    1. Richtige Tagfahrleuchten: Kennzeichen auf der Leuchte mit ECE (R) 87 oder DRL für die Tagfahrleuchte


    2. Richtige Verkabelung:
    Licht aus --> Tagfahrlampe an
    Licht an --> Tagfahrlampe aus


    3. Die richtige Montage:


    Mindestabstand vom Boden: 25 cm
    Mindestabstand der Leuchten : 60 cm
    Maximalabstand der Leuchten vom Fahrzeugseite 40 cm


    ------------------------------------------------


    Wenn du also die Teile direkt neben den Kennzeichen angebaut hast wirst du die 60 cm Mindestabstand unterschritten haben und zusätzlich wenn deine Leuchte 10 cm groß sind dürfe dein Auto maximal


    40cm + 10cm + Kennzeichen ( 52cm ) + 10cm + 40cm


    =1,52 m breit sein


    wird aber wohl breiten sein :)


    Also >Tipp für jeden der ein TFL installieren will. Da unsere Autos meistens breiter sind wird der Mindestabstand keine Rolle spielen, aber eben die maximal 40 cm von der Fahrzeugseite. Also Ausmessen ob Man im Bereich 0 - 40 cm von der Fahrzeugseite entfernt entfernt einen passenden Bereich für die TFL hat und dort dann eben mindestens 25 cm über den Boden einbauen


    dann gibts auch keine Probleme


    Und eben entsprechend hoch

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    2 Mal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Moin schau mal wie ich es bei meinem WP11-144 gelöst habe, dort sind die TFL neber den Neblern verbaut und das ganze mit TÜV Segen, die TFL sind von Philips mit je 4 LED, nur das Steuergerät ist Schrott, muss man sich was mit einem TFL Relais (z.B. bei EBAY, ca. 15€) basteln. :D
    Bei Qashqai müssten die kleinen TFL auch in dem Bereich passen mit der Anbaumaßen.



    Es gibt aber auch z.B. bei KFZTeile 24.de eine Große Auswahl an TFL, dort hatte ich mir die für meinen alten P11 besorgt gehabt.




    Find das es ganz gut an dem alten Primi ausgesehen hat.
    P.S. Der grimmige Typ hinter dem Lenkrad ist mein kleiner Bruder :D :D :D


    Gruß
    Eric

  • So geht es auch, allerdings Qashqai Modell 2009. Keine Probleme gehabt, auch bei Kontrollen durch die "Blauen" nicht.


  • Es gibt noch eine Option, die erlaubt ist.
    Fahrlicht ein --> TFL wird gedimmt und bleibt an.


    So war es bei meinem alten Qashi geschaltet. Ebenfalls ohne Beanstandungen.

  • Nicht beanstandet heißt nicht immer alles ok :)


    Also genau genommen ist dein gedimmtes TFL kein TFL mehr sondern Standlicht.
    Die Entsprechende Prüfnummer muss drauf sein


    Und ob deine TFL da ok sind. Zollstock und schau ob deine Stelle max 40 cm vom Rand entfernt ist.


    Ich schätze zum Kennzeichen sind 15 cm


    Also gesamt 40 + 15 + 52 (Kennzeichenbreite ) + 15 + 40 = 162


    Wiki = Breite: 1780–1783 mm


    Ich glaube deine TFL sind genauso illegal wie die von michi .... nur hats noch keiner so genau genommen.

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  • Für mich eh nicht mehr relevant, Auto hat den Besitzer bereits gewechselt. das TFL wurde demontiert, da Dauerstörung im Radioempfang.


    Entsprechende Prüfnummer war vorhanden.

  • TFL ist cool und schön...


    Leider bei vielen Fahrzeugen ist im Bereich 0 - 40 cm vom Rand entfernt nicht wirklich ne Mulde oder Vertiefung frei

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  • Zitat

    Original von Shadowrun
    Klar gibt es Auflagen:


    3. Die richtige Montage:


    Mindestabstand vom Boden: 25 cm
    Mindestabstand der Leuchten : 60 cm


    Richtig!


    Zitat

    Original von Shadowrun
    Maximalabstand der Leuchten vom Fahrzeugseite 40 cm


    Halb falsch :wink:


    Achtung, hier gibt es eine Unterscheidung:
    Wenn die TFL gedimmt als Positionsleuchten bei eingschaltetem Licht weiterleuchten, ist diese 40cm_vom_Rand Bedingung einzuhalten.


    Wenn die TFL beim Fahrlicht komplett abschalten, gibt es diese Bedingung nicht, d.h. der Mindestabstand von 60cm reicht (Ja, bin so durch den TÜV gekommen).

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  • Hui ...


    da hast du recht.


    Nochmal gegooglet und die 40 cm Regel wurde ersatzlos gestrichen.... schick zu wissen

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  • Zitat

    Original von Shadowrun
    Hui ...


    da hast du recht.


    Nochmal gegooglet und die 40 cm Regel wurde ersatzlos gestrichen.... schick zu wissen


    Hi Shodowrun,


    könntest Du den Link hier mal posten - find zur Streichung der 40 cm-Regel irgendwie nichts... :heul:


    Danke sehr!

  • Das ist die Norm:


    http://www.bmvbs.de/cae/servle…inrich-tungen-kfz-pdf.pdf


    Kapitel 6.9 für Begrenzungsleuchten
    Kapitel 6.19 für Tagfahrleuchten


    6.9 mit den 400 mm
    6.19 ohne


    Alte Fassung gibts zB hier:
    http://3m-mediaserver.de/verke…it/images/UN_ECE_R-48.pdf

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  • Danke Shadowrun! :perfekt:


    michi05: Du hattest leider nicht geschrieben, warum Deine TFL's als Mangel angesehen wurden (zu nah beieinander, zu hoch/tief oder vom Rand zu weit innen). Falls es wg. der 40 cm vom Außenrand war und Du sie noch nicht demontiert/geändert hast, würd ich mal die betreffenden Seiten aus Shadowrun's Link ausdrucken, dem Prüfer unter die Nase halten und auf die Plakette bestehen - natürlich ohne Nachprüfungsgebühr! :flipa: