Hallo zusammen,
seit Dezember 2012 gilt ja ein neues KraftStG.
Dort wird in §2 Abs.2 folgendes neu geregelt:
2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/315/a3570.htm
Für mich Laie bedeute dies, dass mein Navara EZ 5/2012, der ja als LKW in den Papieren steht, auch als solcher besteurt werden muss. Sehe ich das richtig?