Neue Kraftfahrzeugsteuergesetz

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.352 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von aurum.

  • Hallo zusammen,


    seit Dezember 2012 gilt ja ein neues KraftStG.


    Dort wird in §2 Abs.2 folgendes neu geregelt:


    2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.


    Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/315/a3570.htm


    Für mich Laie bedeute dies, dass mein Navara EZ 5/2012, der ja als LKW in den Papieren steht, auch als solcher besteurt werden muss. Sehe ich das richtig?

  • Meines Erachtens geht es hier um die Regelung zur Bestimmung von diversen Emissionen anhand derer die Steuerlast ermittelt wird, welche nun verbindlich von der Zulassungsbehörde übernommen werden muss. Für mich steht da nirgends was von der Fahrzeugart, welche übernommen werden muss. Ist so ein Juristendeutsch, allerdings würde es mich wundern, wenn durch diese Regelung, die Finanzämter auf Geld "verzichten" müssten.....
    Bin manl gespannt, wie das andere aus dem Forum beurteilen :rolleyes:


    Als ich damals meinen ersten "PKW" Steuerbescheid bekommen habe, war ich beim Finanzamt vorsprechen und wollte mir die gesetztliche Grundlage zeigen lassen, anhand derer mein D40 DK Facelift Modell als PKW besteuert wird.
    Nach zwei Sachbearbeitern kam dann irgendjemand höheres (Abteilungsleiter oder ähnliches) und so haben sie mir zu dritt erklärt, dass es keiner Grundlage bedarf, sondern dass dies der Einschätzung des Finanzamtes obliegt. Auf meine Frage, wie sie denn nun zu der Einschätzung kommen, kamen dann so Antwortern wie: der sieht ja eher wie ein PKW aus, der fährt ja 180km/h, also auch nicht wie ein LKW usw.


    Gruss
    Tom

  • Hoi miteinander,
    ich habe einen v6 und bezahle für LKW und Versicherung für Womo, was will man denn mehr?
    Grüße

  • Die alten Urteile kenne ich auch. Das hat aber nix mit dem neuen Gesetz zu tun. Früher ging es darum ob das Finanzamt das KFZ als PKW oder LKW anerkennt.
    In dem neuen Gesetz steht aber, dass die Eintragungen der Zulassungsbehörde massgeblich sind und nicht die "Einschätzung" des FA. Und lt. Papieren ist der Navara nun mal ein LKW.

  • hi
    ich habe keinen Pickup und auch keine Absicht, einen zu kaufen ;)
    hatte nurb gestern abend ein Gespräch mit nem frischen Navarabesitzer, dem das FA die LKW Steuer eigenmächtig auf PKW geändert hat
    bis voriges Jahr war das tatsächlich KEINE Ermessenssache, sondern Gesetz, daß bei kurzer Ladefläche und 2 Sitzreihen das als PKW versteuert werden mußte
    keine Willkür der FA!


    hier die email von mir an ihn, damit er mit dem Wissen um den aktuellen Gesetzestext Einspruch gegen den falschen Steuerbescheid einlegen kann


    "Hallo
    zunächst die aktuelle Version des KFZ Steuergesetzes, im Dez.2012
    inkraftgetreten


    http://www.gesetze-im-internet…recht/kraftstg/gesamt.pdf
    dort S. 2
    §2(2) 2.
    verkürzt:
    was in den Papieren steht, gilt auch für die Steuer!


    und darunter, ganz wichtig: 2a...2c weggefallen


    bis dahin gabs eben die Ausnahmen, daß Doppelkabinen wie dein Nissan
    steuerlich doch als PKW anzusehen waren, wenn die Ladefläche weniger als die
    Hälfte der Nutzbaren Länge hatte
    traf bei Pickups regelmäßig die Dokas, aber nicht die mit 2 Sitzplätzen
    und daß Womo unter 2,70 Stehhöhe auch als PKW gelten, selbst wenn WOMO in
    Papieren steht


    ich kopier dir die entfallenen Passagen gekürzt rein, weil ich dafür keinen
    Link hab, nur die Datei
    (2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:


    Geländefahrzeuge .Mehrzweckfahrzeuge,Büro- und Konferenzmobile,


    wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.und
    die zur Personenbeförderung dienende


    Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.


    (2b) Als Wohnmobile ......eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter






    Aber der Quatsch ist eben entfallen!
    es gibt keine Rechtsgrundlage mehr, daß einzelne Finanzbeamte da eigene
    Kriterien anlegen


    die SteuerBescheide der unechten Wohnmobile als PKW wurden mittlerweile
    automatisch rückwirkend ab 12/20012 von den FA auf Womo umgeändert, ohne daß
    diejenigen was machen mußten


    Daß das ein Händler von diesen Kisten noch nicht mitbekommen hat, ist schon
    traurig
    grüße"

  • komisch, daß es hier zu keinen Diskussionen kommt zu dem Thema
    ich korrigiere mich aber heute:
    leider ist, wie ich heut erst gesehn habe, am Ende ein Satz eingefügt worden, der die eigentlich gestrichene regel für den fall wieder einführt, daß die neuberechnete Steuer günstiger würde
    http://www.buzer.de/gesetz/10377/a178396.htm
    d.h. nur wenn ein z.b. Benziner dank kleinem Motor als PKW weniger Steuer zahlen würde als als LKW, (gibts das?)dann gilt Eintragung LKW
    ist der eingetragene Pickup-LKW mit kurzer Ladefläche aber ein Diesel mit viel Hubraum, dann darf das FA die eigentlich gestrichenen Regeln doch anwenden


    unfaßbar: zusammengefaßt: es gilt immer die teuerste Berechnunsgart, das Leben kann sooo einfach sein,