Abgaswartungsdokument

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 4.905 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Natascha.

  • sagt mal,wie sieht den dieses dokument aus??
    irgendwie bekomm ich immer mehr das gefühl,das ich mich hab abzocken lassen mit dem auto.
    der wagen steht noch auf dem hof und ist noch nicht angemeldet.ich hab etwas auf den seiten der verkehrsämter gestöber und gelesen,das ich dieses brauche.so jetzt hab ich aber nur den fahrzeugausweis,einen prüfbericht der mfk,ein handbuch und ein serviceheft.natürlich auch diesen komischen abgasaufkleber in der scheibe.(der mir natürlich überhaupt nichts sagt) kann mich mal einer bitte aufklären???muß ich jetzt diesen test erst machen um ihn angemeldet zu bekommen?und was kostet dieser mich? ich dachte das ist mit dem prüfbericht gekopelt,weil da ja was von co2 und so drinn steht.
    :heul: ich werf ihn bald auf den schrott.nicht mal die händler hier sind in der lage mir genaue auskünfte zu geben,was ich an dem auto alles machen darf.angeblich darf ich nichtmal die motorhaubenverlängerung anbauen,die in deutschland mit ner abe gefahren wird,obwohl hier haufenweise die autos mit blenden und co rumfahren.wenn ich irgendwelche anbauteile sehe,steht nix dabei,ob die ch-genehmigung haben.nichtmal auf sportpedale im baumarkt steht drauf ob erlaubt oder nicht :heul: :heul:


    natascha,die eigentlich mit ihrem corsa so viel vor hatte

  • *kleinlaut...ok habs gefunden ist ja dieses komische serviceheft... jetzt steht letzte prüfung 19.05.01
    kann ich den jetzt noch anmelden oder gibts da keine chance die dann nach anmeldung zu machen?

  • ja die schweizer,
    allso der aufkleber sagt dir, wann die nächste abgasprüfung gemacht werden muss,
    aussen sind die monate ,drinnen steht das jahr,
    alles klar,?frag in der garage nach, oder einen bekannten,


    wenn du keine abgasprüfung machst und bei der nächsten polizeikontrolle überprüft wirst hast du ein kleines problem und das könnte teuer kommen,
    gruss mäni

    Die Kunst ist ,einmal mehr aufzustehen als man umgeworfen wird.

  • Ohne Abgasprüfung keine Zulassung --> kein Nummernschild ;)
    Wie Mäni schon sagte erkennst Du am Kleber wann die nächste MFK stattfindet, zu der musst Du auch den Zettel von der Abgasprüfung mitnehmen.
    Ein Neuwagen kannst Du anmelden und musst nach 5 Jahren das erste mal zur MFK, danach alle 2 Jahre.
    Abgasprüfung machst Du in einer Werkstatt.


    Gruss

    Wenn ein Schäfer seine Schafe verhaut, ist er dann ein Mähdrescher?

  • ja,danke..hab ich mir schon gedacht....


    @männi..war ja nix gegen die schweizer,nur gegen den haufen schrott den ich da im hof stehen hab....aber das erläutern wir hier nicht weiter

  • Ist immernoch ein Nissan ===> kein Schrott *g*


    Abgasdakument kostet irgendwie um die 40 - 50Franken


    Und Nummer gibts auch ohne Abgaswartungsdokument doch wenn du in eine Kontrolle kommst kostet dich das etwa 100SFr.


    ABE sollte reichen um das eingetragen zu bekommen, ist auch das einzige was ich zu meinem Heckflügel und zu den Scheinwerferblenden bekommen hab.


    Im Innenraum darfs du grundsätzlich alles machen, solange es die anderen Verkehrteilnehmer nicht beeinflusst, das würde eigentlich heissen dass meine Blauen Leuchtdioden nicht ganz legal sind, doch der Radio leuchtet sowieso extrem blau, deshalb mach ich mir da keine Sorgen...


    Gruss Yves

    Es gibt nichts das man nicht kann, es gibt nur die Bequemlichkeit es nicht zu erlernen!

  • zum thema schrott kein nissan (allso nich der almi ) sondern der opel der da steht,bei dem ich mich beim kauf beschissen lassen habe


    das mit der abe ist interressant.aber wie ist das,seit diesem jahr sind da neue gesetzte,gilt das den trozdem noch?weil dann könnte man ja alles was ne deutsche abe hat,eingetragen bekommen.

  • Soviel ich weiss bekommst du alles was eine ABE hat auch hier in der Schweiz eingetragen, hab auf jedenfall noch nie etwas anderes gehört.
    Allerdings gibts auch hier ausnahmen, wie zum Beispiel Keilförmige Tieferlegung oder Tieferlegungen mit mehr als 40mm, am besten fragst du zuerst beim Strassenverkehrsamt deines Kantons nach, ob die Teile eingetragen werden.


    Gruss Yves

    Es gibt nichts das man nicht kann, es gibt nur die Bequemlichkeit es nicht zu erlernen!

  • danke dir! das hört sich gut an.habe vorhin auch von einem schweizer gehört,das es teilweise am kanton liegt was man eingetragen bekommt.

  • Soviel ich weiss und was ich so gehört habe bekommt man das meiste in Delemont eingetragen, ist halt ein weiter Weg, aber wenns dann eingetragen wird is ja gut.

    Es gibt nichts das man nicht kann, es gibt nur die Bequemlichkeit es nicht zu erlernen!

  • ahja,die 2.karte sagt mir da dann mehr.jetzt wo ich wieder wach bin fällt mir auch ein,das ich meine den namen schon auf nem autobahnschild gesehen zu haben