Scheinwerfer

Es gibt 112 Antworten in diesem Thema, welches 26.864 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Nismo3.

  • Du bist in der falschen Werkstatt? Lasse es dir schriftlich geben, dass alles in Ordnung ist.


    Dann kündige ihnen an, dass du ein für die Werkstatt kostenpflichtiges Gutachten bei einem unabhängigen Gutachter erstellen lässt, Verkehrsrechtschutz hast du hoffentlich.


    Du wirst sehen, die bewegen sich.


    Da braucht man nicht erst 5 Pulsare nebeneinander stellen. Die sind nicht das Problem, sondern deine Werkstatt. In welcher bist du?


    "War ich doch, mehrmals, aber der zuständige Monteur kommt die Woche erst aus dem Urlaub." Wenn ich das schon höre, irgendwas stimmt doch hier nicht. Einer macht Licht, der andere Getriebe, der nächste Bremsen oder was ??? :eek:

  • Super Tip, danke!


    Es ist nur so, dass ich langsam selbst glaube, es wäre normal. Dass ich das Auto zu früh (bestellt einen Tag nach Marktstart) gekauft habe und die Null-Serie Grütze ist. Und dass Nissan von dem Problem weiß und ich ja noch Zeit habe, die wären da dran und würden arbeiten. Dahernwäre es vor allem für mich wichtig, einen LED Pulsar zu sehen (und in ihm zu sitzen), der nicht vor Schreck die Lichter absenkt. Die kritische Beladung muss um 200 Kg liegen, wie ich gestern bemerkte. Ja, davon entfällt ein Großteil auf mich, aber es ist nur die Hälfte des Erlaubten.


    Ich habe einen Termin für eine Art Vorgespräch in einem Gutachterzentrum und werde das Beleuchtungsverhalten vorführen. Das Gutachten zu beauftragen behalte ich mir vor. Beim ADAC habe ich diesbezüglich schon ein Aktenzeichen. Man kann ein Fehlerverhalten noch dem KBA melden, aber der ADAC ist wohl schneller.


    Also, Papajoe, deiner zeigt sich wirklich unbeeindruckt, wenn jemand einsteigt? Wie weit ist er schon gerollt, meiner hat jetzt um die 8800 Km runter?

  • .... dass mein Auto nach Herstellervorgabe fehlerfrei und innerhalb des Toleranzrahmens funktioniert (deren Formulierung benutzen, dann können sie nichts dagegen sagen), insbesondere die Beleuchtungseinrichtung (Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung) .....

    Hm hm hm .... worüber ich hier die ganze Zeit schon nachdenke:
    Hat schon mal jemand explizit geprüft, bzw. nachgewiesen, DASS die Leuchtweite tatsächlich nicht den Vorschriften entspricht ... oder ist es eben nur das gefühlte "das ist zu wenig" ?


    Sicherlich ist das Verhalten der aLWR nicht so wie man es sich vorstellt, denn der Sinn ist ja, dass die Leuchtweite in allen Beladungszuständen GLEICH bleibt. D.h. es sollte SO verstellt werden, dass die tatsächliche Leuchtweite gleich bleibt, und sich ja eben nicht verändert.
    Was schon dargelegt wurde, dass das letztlich systembedingt nicht funktionieren kann, wenn nur EIN Sensor (Hinterachse) das machen soll. Was hier faktisch gemacht wird ist offensichtlich, dass der Sensor so kalibriert/eingestellt wurde, dass er die gemessene Beladung als "hinter der Hinterachse, möglicherweise auf der [lexicon]AHK[/lexicon]" interpretiert, und dann eben danach - gemäß einer Tabelle - verstellt, also sehr viel. .... wenn dann die Belastung weiter vorne ist, nimmt man in Kauf, dass überkompensiert wird, also Leuchtweite verkürzt.
    ... Nur: widerspricht das den Gesetzen und den Vorgaben von Nissan selbst ?


    Gesetzlich wird die Leuchtweite in § 50 der STVZO geregelt, speziell Abs. 6. Dort gibt es im wesentlichen 2 Vorgaben:
    a) es darf nicht blenden (Satz 2)
    b) es muss ne bestimmte Mindestausleuchtung erreicht werden. (Letzter Satz)
    Beide Vorgaben werden hierbei auf gerade mal 25m bezogen; also gerade mal EINEN Leitpfosten weit (Landstraße; auf AB oft nur n halber).


    D.h. als Hersteller kann ich mir da erstmal als Vorgabe machen (speziell bei ausgeprägter Hell/Dunkel-Grenze) : Lichtkegel geht bei genau 25m auf den Boden; dann ist alles gut.


    Was passiert nun, wenn der Kegel weiter oder kürzer reicht?
    zu a) heisst es genauer, dass das Licht in 25m Entfernung und dort in Höhe der Scheinwerfer (min 50cm) maximal 1 Lux betragen darf.
    Für klassische SW hieß das, man muss den Hauptkegel auch in der Entfernung enden lassen, weil hell/dunkel schlecht abgegrenzt war.
    Bei Xenon oder LED, also scharfe hell/dunkel-Grenze, gibt das im Prinzip die Möglichkeit, den Kegel auch deutlich weiter strahlen zu lassen, ich denke mal 50m (und mehr) sind da möglich. .... das ist allerdings alles ein KANN, kein muss.


    zu b) heisst es genauer, dass in 25m Entfernung in 15cm Höhe noch mindestens 1 Lux ankommen muss.
    1 Lux ist sehr wenig, irgendwas im Bereich des Mondlichts ....
    Was ich mir vorstellen kann: Zumindest auf trockener Straße könnte alleine das Streulicht, bzw. die Reflektionen eine Lichtkegels, der bei z.B. 23m auf dem Boden endet, noch ausreichen, um in 25m in 15cm Höhe 1Lux zu erzeugen .... womit dann dem Gesetz genüge getan wäre.


    Worauf will ich mit diesem leider etwas länglichen Sermon (sorry) raus?
    Bevor man die schweren Geschütze (Richtung Klagedrohung, Hilfe des KBA, usw.) auffährt, sollte man genau prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen Gesetze vorliegt, oder "nur" eine sehr defensive Auslegung, die aber eben den Gesetzen entspricht.


    Wenn es das zweite ist, aber in Frage gestellt wird durch ne Klage, dann wird Nissan auch nur genau DAS prüfen (lassen), Recht bekommen .... und das ganze verläuft im Sand, bzw. der aktuelle Stand ist zementiert.
    Wenn es also unbefriedigend, aber im gesetzlichen Rahmen ist, müsste man anders vorgehen, anders argumentieren, um was zu verändern .... Nissan MUSS dann nix ändern, aber wir sollten sie überzeugen, dass sie es trotzdem wollen, z.B. wegen Sicherheit, wegen Kundenzufriedenheit,...


    Ciao
    Hojo

    Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben

    2 Mal editiert, zuletzt von Hojo ()

  • Bevor man die schweren Geschütze (Richtung Klagedrohung, Hilfe des KBA, usw.) auffährt, sollte man genau prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen Gesetze vorliegt, oder "nur" eine sehr defensive Auslegung, die aber eben den Gesetzen entspricht.


    Wenn es das zweite ist, aber in Frage gestellt wird durch ne Klage, dann wird Nissan auch nur genau DAS prüfen (lassen), Recht bekommen .... und das ganze verläuft im Sand, bzw. der aktuelle Stand ist zementiert.
    Wenn es also unbefriedigend, aber im gesetzlichen Rahmen ist, müsste man anders vorgehen, anders argumentieren, um was zu verändern .... Nissan MUSS dann nix ändern, aber wir sollten sie überzeugen, dass sie es trotzdem wollen, z.B. wegen Sicherheit, wegen Kundenzufriedenheit,...

    Die Lichtprüfkästen, die man vor die einzelnen Scheinwerfer schiebt, simulieren eine Entfernung von 10 Metern. An meinem Fahrzeug wurde gemessen, dass die Lichtgrenze deutlich absinkt, wenn man einsteigt (so dass die Anforderung, die Beleuchtung konstant zu halten, außer der Wagen ginge vorn hoch, nicht erfüllt wird). Zu zweit, aber spätestens zu dritt, erreicht der Lichtkegel keine 20 Meter mehr und die Straße wird so stark angeleuchtet, dass man dahinter nichts mehr sehen kann. Wäre alles in Ordnung und wir Kunden schicht zu empfindlich, Nissan Deutschland hätte doch nicht im Werk angerufen.


    Auf jeden Fall werde ich die 25 Meter mal ins Spiel bringen, danke für den Tipp!


    Dazu kommt ja noch, dass es wohl einige Pulsare gibt, denen die Beladung zwischen den Achsen egal ist (wie alle anderen Herstellern auch). Welche Fahrzeuge sind denn nun defekt, “unsere“ mit der überempfindlichen Automatik oder die, die nicht absenken?


    Ich werde vom externen Prüftermin berichten und mein Fahrzeug hat noch dazu ein Problem mit dem [lexicon]ABS[/lexicon] (im Händlerforum bekannt ohne Lösungsansatz bei mehreren Pulsaren), spätestens das ist ein Argument. Denke ich.

  • Hast du eigentlich das Serienfahrwerk drin? oder ist der tiefer?

    Alles original. Habe nur die Continental gegen Hankook 4season getauscht. Hatte schon das Flexi-Dingen raus oder rein, weil ich ausschließen wollte, dass genau diese paar Kilo den Sensor irritieren. Sind es eigentlich, vermutlich, die gleichen Sensoren/Kennlinien in Visia, Tekna, Tekna [lexicon]CVT[/lexicon] oder 1,6er (weil das Leergewicht ja Ausstattungsabhängig ist)?

  • Zitat

    Dann gibt es helles LED-Abblendlicht, dessen Reichweite aber etwas größer ausfallen könnte.

    Quelle, Seite 3


    BerlinSE: in welchem Beladungszustand die gemessen haben wird zwar nicht erwähnt, aber wenn Du eh schon beim ADAC deswegen warst, können die doch sicher die genauen Ergebnisse einsehen bzw. im Technikzentrum Landsberg danach fragen...

  • BerlinSE: in welchem Beladungszustand die gemessen haben wird zwar nicht erwähnt, aber wenn Du eh schon beim ADAC deswegen warst, können die doch sicher die genauen Ergebnisse einsehen bzw. im Technikzentrum Landsberg danach fragen...

    Habe eben angerufen, meine Anfrage wird intern weitergeleitet und wenn ich etwas weiß, erfahrt ihr es!

  • ....An meinem Fahrzeug wurde gemessen, dass die Lichtgrenze deutlich absinkt, wenn man einsteigt (so dass die Anforderung, die Beleuchtung konstant zu halten, außer der Wagen ginge vorn hoch, nicht erfüllt wird). Zu zweit, aber spätestens zu dritt, erreicht der Lichtkegel keine 20 Meter mehr ....

    - Hast Du ne konkrete (Gesetzes-)Quelle für diese Anforderung ?


    - selbst wenn der Lichtkegel nicht über die 20m kommt, heisst das nicht zwingend, dass in 25m auch weniger als 1 Lux ankommen.
    (IM Lichtkegel würde ich erwarten, dass mehrere 100Lux vorliegen).


    Bitte nicht falsch verstehen, ich will weder Spielverderber sein, noch will ich die Sache schön reden: das Licht ist nicht so, wie man es sich als Kunde vorstellt.
    Die Frage, um die es mir geht: ist tatsächlich auch ein Verstoß gegen gesetzliche Anforderungen (oder vielleicht zumindest gegen Nissan-interne) nachweisbar?


    Ciao
    Hojo

    Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben

  • ....An meinem Fahrzeug wurde gemessen, dass die Lichtgrenze deutlich absinkt, wenn man einsteigt (so dass die Anforderung, die Beleuchtung konstant zu halten, außer der Wagen ginge vorn hoch, nicht erfüllt wird). Zu zweit, aber spätestens zu dritt, erreicht der Lichtkegel keine 20 Meter mehr ....

    - Hast Du ne konkrete (Gesetzes-)Quelle für diese Anforderung ?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Leuchtweitenregulierung

  • BerlinSE: in welchem Beladungszustand die gemessen haben wird zwar nicht erwähnt, aber wenn Du eh schon beim ADAC deswegen warst, können die doch sicher die genauen Ergebnisse einsehen bzw. im Technikzentrum Landsberg danach fragen...

    Habe eben angerufen, meine Anfrage wird intern weitergeleitet und wenn ich etwas weiß, erfahrt ihr es!


    Top von dir! :perfekt:

  • Super Tip, danke!

    Zitat

    Es ist nur so, dass ich langsam selbst glaube, es wäre normal. Dass ich das Auto zu früh (bestellt einen Tag nach Marktstart) gekauft habe und die Null-Serie Grütze ist. Und dass Nissan von dem Problem weiß und ich ja noch Zeit habe, die wären da dran und würden arbeiten. Dahernwäre es vor allem für mich wichtig, einen LED Pulsar zu sehen (und in ihm zu sitzen), der nicht vor Schreck die Lichter absenkt. Die kritische Beladung muss um 200 Kg liegen, wie ich gestern bemerkte. Ja, davon entfällt ein Großteil auf mich, aber es ist nur die Hälfte des Erlaubten.


    Ich habe einen Termin für eine Art Vorgespräch in einem Gutachterzentrum und werde das Beleuchtungsverhalten vorführen. Das Gutachten zu beauftragen behalte ich mir vor. Beim ADAC habe ich diesbezüglich schon ein Aktenzeichen. Man kann ein Fehlerverhalten noch dem KBA melden, aber der ADAC ist wohl schneller.


    Also, Papajoe, deiner zeigt sich wirklich unbeeindruckt, wenn jemand einsteigt? Wie weit ist er schon gerollt, meiner hat jetzt um die 8800 Km runter?


    Gut, das sind jetzt zwei verschiedene Sachen. Halten wir die mal auseinander. Ich habe übrigens 15.000 km weg.


    Der Pulsar besteht untenrum aus Juke, obenrum aus Qashqai. Da gibt es keine Nullserie.


    Als erstes: Wenn vorne jemand einsteigt, sollten sich die Scheinwerfer nicht verstellen. Der ADAC, das hast du richtig erkannt, bietet vor allem im Herbst kostenlose Scheinwerfertests an.


    Zweitens: Wie kommst du auf die Idee mit den Hankook? Mit diesen chinesischen Holzreifen hatte ich vor Jahren meinen einzigen Haftpflichtschaden, sowas macht man doch nicht freiwillig.
    Die Gummimischung besteht aus abgetragenen eingeschmolzenen bunten Gummistiefeln! :tongue:


    Die Hankook wanderten in Reifentests vom letzten Platz plötzlich ganz nach oben, nachdem sie VW als Standardbereifung einführte. Welche Überraschung. Dafür hat der ADAC damals extra eine neue Testkategorie eingeführt: "Traktion auf nassem Rasen". Platz 1: Hankook. Viel Spaß noch mit den Gummis, auch wenn sie heute in Ungarn hergestellt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Papajoe ()

  • - Hast Du ne konkrete (Gesetzes-)Quelle für diese Anforderung ?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Leuchtweitenregulierung


    Also: nein.


    ... dort steht nämlich nicht ein Wort darüber, wie das KONKRET umgesetzt weren muss; es ist lediglich das Ziel beschrieben, aber nix dazu, welche Toleranzbereiche bei der Regulierung zulässig sind. Da drehen wir uns also im Kreis.
    (und der einzige Einzelnachweis, allerdings auf ne Ösi-Webseite, führt ins Leere)



    Ciao
    Hojo

    Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben

  • Top von dir! :perfekt:

    Was absolut top arbeitet, ist die Leuchtweitenverstellung bei mir. Wenn ich drin sitze, auf egal welchem Platz, oder draußen stehe - Höhe ist immer gleich. Leider bin ich nicht schwer genug, das Problem alleine zu visualisieren. Wenn der ADAC auch nur mit einem Tester unterwegs war, kennen die diese Regelwut nicht.

  • Gut, das sind jetzt zwei verschiedene Sachen. Halten wir die mal auseinander. Ich habe übrigens 15.000 km weg.


    Wie kommst du auf die Idee mit den Hankook? Mit diesen chinesischen Holzreifen hatte ich vor Jahren meinen einzigen Haftpflichtschaden, sowas macht man doch nicht freiwillig.
    Die Gummimischung besteht aus abgetragenen eingeschmolzenen bunten Gummistiefeln!

    Nehmen wir, das gewichtsabhängige Absenken der Scheinwerfer ist normal und das gewünschte Verhalten - dann ist deiner kaputt, er tuts ja nicht (ich würde das wirklich gern mal sehen und meiner Werkstatt zeigen. Nur um zu sehen, wie deren Kinnlade fällt und die hektisch ihre Pulsare suchen, um es zu prüfen :D ). Irgendwas läuft da also sehr schief, wenn es Fahrzeuge mit nervöser und welche mit tiefenentspannter Regulierung gibt. Der Zulieferer der Sensoren hats nicht drauf. War nicht Nissan derjenige Hersteller, der Fahrzeuge mit Rost an Türen auslieferte? :rolleyes:


    Zu den Reifen - hab die jetzt auf dem dritten Fahrzeug und kenne weitere Fahrer, niemand hat Probleme. Hängt wohl mit Fahrweise und Strecke zusammen. Aus welchem Material die bestehen, ist mir wurscht. Rollt, bremst, hält die Luft =)

  • Komme eben aus dem Gutachterzentrum, es wurde der ADAC Lichttest gemacht. Nulleinstellung stimmt. Dann sind nach mir drei von denen eingestiegen und das Licht senkte sich mit jeder Person, bis unterhalb des Messfeldes im Prüfkasten (puh, kein Vorführeffekt). Es hob sich dann wieder, als wir einzeln ausstiegen.


    Dem Prüfer ist noch eine Sache aufgefallen, die ich auch schriftlich vorliegen habe. Prüft das doch bitte an euren Pulsaren mit LEDs, vor allem Papajoe.


    Wegen der automatischen Regelung müsste, wie bei Xenon, ein Referenzlauf erfolgen. Eine Initialisierung in Form von runter - hoch. Das wäre vorgeschrieben, als einzige Möglichkeit für den Fahrer, das System zu prüfen. Meiner macht das nicht. Bei Kurvenlicht ginge der sogar noch rechts - links.


    Der ADAC hat sich gemeldet, die haben den Pulsar nur mit Fahrer getestet (und jetzt ist niemand mehr zu erreichen).


    Immerhin habe ich jetztnwas in der Hand und kann beim Händler anders auftreten, in Form von Fristsetzung zur Nachbesserung.

  • Das ist mir auch aufgefallen das die Linsen sich nach dem starten sich nicht bewegen, der X-Trail zb. macht das schon.


    Bin gespannt was da rauskommt aber geht mal zu einem anderen Händler.