Felgen und Reifen

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.015 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von primeraSRI.

  • Habe mir vor kurzen bei Nissan Alus und Gummi gekauft und Zwar
    7/15 Felgen und 205/50/R15 Reifen
    Erst meinte der Verkäufer das es keine Probleme mit der Unbedecklichkeitserklärung gebe
    Jetzt bekomme ich keine Unbedänklichkeitserk.
    und er meint das ich 195/60/R15 max. habe darf
    außerdem habe ich mir auch den Radkasten Umbördeln Lassen


    Was kann ich tun das ich auf 205/50/R15 weiterhatzen kann

  • Also wenn du die Rad- / Reifenkombination bei einem Nissanhändler gekauft hast und der dir erzählt hat, daß die Dinger passen, dann muß er auch dafür sorgen, daß du sie eingetragen bekommst. Ansonsten würde ich ihn einfach freundlich bitten alles zurückzunehmen und andere zu besorgen.


    Aber jetzt mal davon abgesehen müßte da auf jeden Fall mehr reingehen. Sogar auf einen Micra passen ja 195er auf 15" drauf. Also ein Bekannter hat ohne Bördeln usw. 215er auf 16" auf einem P11 (tiefergelegt). So schrecklich viel größere Radkästen kann der eigentlich auch nicht haben.

  • ich hatte vorher auch 215/40/16 auf meinem p10 oben! hinten mussten die radkästen gebördelt werden, weil es nach der tieferlegung geschliffen hatte! mit 205er wäre das kein problem gewesen! aber mit deinen 205/50/15 dürftest du eigentlich keine probleme haben und wenn, dann muss dir der verkäufer ein gutachten darüber besorgen!


    gruß, berni

  • ich glaube es gut um ein gutachten wenn ich mich jetzt nicht täusche!


    aber diese reifenkombination müsste ohne probleme gehen und wenn es sogar orig. nissan felgen sind dürfte es erst keine probleme geben!


    hier zum beispiel ein gutachten von BORBET mit der reifenkombination von dir! nur mal zum vergleich!


    gruß, berni

  • Normalerweise ist diese Rad-Reifenkombination kein Problem auf dem Primera.Ich habe diese Größe auch drauf und mußte nicht mal Börteln.
    Vielleicht mal einen Verkäufer auftreiben der davon auch Ahnung hat.Wenn du die Teile schon hast ist es eigentlich kein Problem die Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem anderen Fachhändler zu bekommen.Habe ich bei anderen Teilen auch schon gemacht.Dafür wäre zum Beispiel ATU geeignet.


    Gruß Steven

  • Heute habe ich mit dem Verkäufer geredet
    und heute hat er gemeint das Nissan Österreich mir keine unbedänklichkeitsbescheid gib Außer ich lasse mir den Radkasten Ziehen


    Dies sind die worte eines Nissan Zubehör Verkäufer

  • Ich versteh die Welt nicht mehr also du schreibst das du mit gebörtelten Radkästen die 205/50R15 nicht eingetragen bekommst ??? aber die 195/60R15 schon! Die 205 sind doch laut RoadDoggs Reifenumfang-Rechner 4,7% kleiner als die 195. Versteh ich nicht ?( Kann es an der Einpresstiefe liegen, wie ist denn die? Was meinte er damit 5mm reichen aus? Also wenn ich du wäre dann würde ich zu ihm hingehen und sagen entweder er kümmert sich um die Eintragung oder er soll auf eigene Rechnung die Radkästen ziehen! Da du ja im guten Glauben die Teile gekauft hast. Wenn er abblockt soll er sie wegen falscher Empfehlung und leeren Versprechungen wieder zurücknehmen Fertig! In wieweit das rechtlich einklagbar ist wenn er es nicht macht musst du hier unsere Paragraphenreiter mal fragen.
    PS: ich habe meinen P10 30mm tiefer und habe 205/50R15 mit einer ET von 37 drauf und das alles ohne irgendwas zu machen!

    Wer Schmetterlinge im Bauch haben will, muß sich Raupen in den Hintern schieben!

  • Habe heute endlich das TÜV Gutachten bekommen..
    Jetzt hoffe ich das es alles klabt bei der Eintragung


    :Bier: :spring:

  • Na dann viel Glück!!!

  • Zitat

    Original von Snakebite
    Habe heute endlich das TÜV Gutachten bekommen..
    Jetzt hoffe ich das es alles klabt bei der Eintragung


    :Bier: :spring:


    wenn du das gutachten hast, kann ja nichts mehr schief gehen!


    viel glück! :Bier:


    gruß, berni