Wer bezahlt die Anfahrt eines Abschleppwagens, wenn der Autohalter noch vor dessen Ankunft aus dem Parkverbot fährt ?
Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied: Die Polizei muss zahlen, wenn sie nicht unmittelbar nach Eintreffen des Falschparkers versucht, den Abschleppdienst abzubestellen, oder den Rückruf-Versuch nicht nachweisen kann.
Az.5K98/00562
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