Polizei zahlt Leerfahrt

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.281 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von RoadDogg.

  • Wer bezahlt die Anfahrt eines Abschleppwagens, wenn der Autohalter noch vor dessen Ankunft aus dem Parkverbot fährt ?


    Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied: Die Polizei muss zahlen, wenn sie nicht unmittelbar nach Eintreffen des Falschparkers versucht, den Abschleppdienst abzubestellen, oder den Rückruf-Versuch nicht nachweisen kann.


    Az.5K98/00562


    LEy'

  • guter tipp ist auf jedenfall gut zu wissen

    Micror rockt das alternative metall!!!

    NISSAN for the SUNNY side of drive :]

    "another day, another vendetta"

  • Sprich : Im endeffeckt zahlen wir sowieso !


    Aber auch die Polizei hat so seine mittel und wege das am ende der falschparker doch zahlen muss !

    Ich hab jetzt mal von meinen alten Nissan´s und auch von meinem neuen Bilder Hochgeladen in meine Galerie . Wenn ihr fragen habt stehe ich euch gern zur Verfügung !

  • Zitat

    Original von Primerafan-P10-NCN
    Sprich : Im endeffeckt zahlen wir sowieso !


    Aber auch die Polizei hat so seine mittel und wege das am ende der falschparker doch zahlen muss !


    genau, die kommen immer zu zweit und der eine sagt der andere hätte angerufen und das wars. wem glauben die wohl mehr?! X(

  • Hey LEy´ dich scheint das Thema "Abschleppen" wohl zu interessieren ;) Bei Autos und bei Frauen? ;)


    Die Polizei darf ein Auto nicht abschleppen, wenn der Schlüssel steckt, rechtmäßig geparkt ist, das Auto offen und unbeschädigt ist; d.h. keine Einbruchsspuren! In solchen Fällen wurden Autos zur Eigentumssicherung abgeschleppt, eigentlich sollte dann der Schlüssel mit auf die Wache genommen werden und der Fahrer versucht erreicht zu werden.
    Wie das allerdings in der Praxis aussieht weiß der Geier ??