Anhörung!!

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 6.557 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von redalexx.

  • Tja heut ist mir mal wieder ein Brief zugeflattert in dem stand Zitat:
    Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 146km/h den Erforderlichen Abstand von 60m zum vorausfahrenden nicht ein. Ihr Abstand betrug 18m :eek: und damit weniger als 3/10 des halben Tachoabstandes. Toleranzen sind zu ihren Gunzten berücksichtigt. Beobachtungsstrecke ca. 500m mit Video aufgezeichnet. Keine Abstandsverringerung durch Abremsen oder Einscheren anderer Kfz.


    so das hört sich so an als ob die sich vor mich gesetzt haben oder nicht? Mit was habe ich zu rechnen und soll ich erst mal wiederspruch einlegen da ich ja eine Kfz-Rechtschutz habe. Danke vorab an die Paragraphenreiter unter euch

    Wer Schmetterlinge im Bauch haben will, muß sich Raupen in den Hintern schieben!

  • Oh, oh...


    Zu den Folgen kann ich dir leider nichts sagen, aber ein allgemeiner Tipp:


    Achte bei deiner "Antwort" umbedingt auf die einzuhaltende Frist und schreibe an die richtige Behörde! Sollte in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Wenn es sich um eine Ordnugswidrigkeit handelt, ist das dann m.E. ein Einspruch und kein Widerspruch. Ist aber nicht so wichtig.


    Da du aber (noch) vor der Anhörung stehst kommt das wohl noch auf dich zu.


    Gehe lieber auf Nr. Sicher, was die VerkehrsrechtschutzVers. angeht. - Greift die bei sowas auch wirklich?

    :evil: HEAVY METTWURST :evil:


    R.I.P. [lexicon]N14[/lexicon] wg. Unfall - Corolla (E11 FL) derzeit zu VK

  • @ Markus
    Geh zu deinem Anwalt und lass ihn das regeln bzw lass dich beraten, soviel ich weis sind 500 m zuwenig auch wenn sie es mit Video aufgezeichnet haben. Die habe sich nicht vor dich gesetzt ,die sind hinter dir her gefahren wenn vor dir einer eingeschert wäre oder du mal auf die bremse getippt hättest hatten sie die messung abrechen müssen.
    Im schlimmsten Falle kannst du mit 3 pkt un d fahrverbot rechnen , kanst aber auch noch glück habe n und nur mit Bußgeld davon kommen . Wir haben doch irgendwoh im Bord einen Bußbeldrechner ,schau doch mal da rein .


    gruß mario

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • 12.6 b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
    12.6.3 weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100 Euro kein Fahrverbot 4 Punkte
    12.6.4 weniger als 2/10 des halben Tachowertes 125 Euro 1 Monat Fahrverbot 4 Punkte


    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_02.php


    Halb so wild...


    Cu
    Sascha

  • Ich weiß nicht, welchen Bußgeldrechner du meinst, ich hatte den hier Mal gepostet, der sagt das selbe wie schon im Brief steht. Wurde das auf ner Autobahngemessen? Mit beschränkter Höchstgeschwindigkeit??
    Bei sowas würde ich auch die Versicherung/Anwalt mal anrufen, da sollte man sich nicht nur auf Tipps und Ratschläge verlassen! Ich weiß nicht, welche Toleranz man dir Abziehen kann; 3% oder XKm/h. Klar ist aber, wenn der eingehaltene Abstand bei einer Geschwindigkeit höher als 130Km/h weniger als 3/10 des halben Tachowerts beträgt, sind 4 Punkte und 100€ die Konsequenz. Fahrverbot eigentlich nicht, soweit ich weiß!


    Wenn Fragen sind, frage; ansonsten halte uns auf dem Laufenden!!


    Greetz :(

  • Die 100 € Ok aber ich hab schon 12 Punkte :eek:
    Wenn die aber nur 500m gemessen haben dann sind das ja nicht mal 15sec. gewesen. Das ist doch absoluter Blödsinn auf der Autobahn oder nicht ???
    Soviel ich weiß ist in der Stadt schon eine Strecke von mindestens 500m für eine Messung mit dem Videowagen nötig oder irre ich mich da? Ich wede mich mal um einen Anwalt kümmern so nicht meine Herren :uzi: --> :pol:

    Wer Schmetterlinge im Bauch haben will, muß sich Raupen in den Hintern schieben!

  • ...genau Fussel.....heiz den Brüdern ordentlich ein....


    :uzi: :pol: :finger: :flipa: :smileysex:

  • Ich denk mal schon das die Geschwindikeit freigegeben war da stand nichts drin und ich weiß auch nicht genau wo das gewesen sein soll. Da steht nur bei Kilometer 203 muss mal nachschauen wo das war! Ich hab das schon mal hier gepostet das ich noch nie was von wegen Abbauseminar bekommen habe!

    Wer Schmetterlinge im Bauch haben will, muß sich Raupen in den Hintern schieben!

  • Zitat

    Original von RoadDogg
    Sascha war 2Minuten schneller... ;)


    ....wenns um Clubkameraden geht, bin ich eben etwas mehr auf Zack wie sonst... :tongue: ;)


    Cu
    Sascha

  • Zitat

    Ich hab das schon mal hier gepostet das ich noch nie was von wegen Abbauseminar bekommen habe!


    ich weis nicht ob man da eine aufforderung bekommt für so ein seminar?

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Hi Mario!
    Die Teilnahme an solchen Aufbauseminaren ist freiwillig! Es zählt die Anzahl der Punkte, die man an dem Tag hattem, an dem man die Teilnahmebescheinigung erhält! Diese muß in den nächsten 3 Monaten auf der Faherlaubnisbehörde abzugeben!
    Bis 8 Pkt bekommt man -4, bei 9-13 Pkt bekommt man -2, bei 14-17 Pkt bekommt man 2 abgezogen, wenn man sich einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung unterzieht (freiwillig). Ab 14Pkt muss man aber (glaube ich) an einem Abbauseminar teilnehmen!
    Solch ein Abbauseminar, bzw solch eine verkehrsps. Beratung führt einmal in 5Jahren zum Punkteabbau. Das darf man so lange machen, bis man wieder 0 Punkte hat.


    Wie viel Punkte hast du denn???
    Greetz ;)

  • Zitat

    Wie viel Punkte hast du denn


    Seit ca.1993 0 points im ZVR, deswegen möchte ich ja auch nächstes jahr nach flensburg :D ;)


    ich bin damals in knapp 15 min (oder 25) weis nich mehr von Pf. nach KA gefahren , in Höhe karlsbad haben sie mich fotigrafiert zurerst 120 DM 3 point und dann nachschulung Ca, 450 DM wegen noch probezeit.

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    :falschforum:

  • Zitat

    Original von MarioN15NFCS-BW

    Zitat

    Ich hab das schon mal hier gepostet das ich noch nie was von wegen Abbauseminar bekommen habe!


    ich weis nicht ob man da eine aufforderung bekommt für so ein seminar?


    Ich dachte dein Konto wäre voll, da du dich wunderst, noch nicht eingeladen worden zu sein??? ;)


    Damals hat man ja die Probezeit noch nicht verlängert bekommen... ;)


    Greetz ;)

  • Zitat

    Damals hat man ja die Probezeit noch nicht verlängert bekommen...


    gott sei dank !!!!!!!!!!!!!
    Aber kann man heutzutage die probezeit verlängern lassen?

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    :falschforum:

  • das klingt so, als willst du deine probezeit verlängern...so wie ne kreditkarte ;)


    aber wenn du in der PZ ein bußgeld (höher als 40€ GLAUB ich) zahlen musst, wird sie verlängert...oder so

  • eeeeeeeeeeyyyyyyyyyyy. hat du dir nen 3000GT geholt? wow

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    :falschforum: